Beiträge von booner
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T68i OVP 22,22€
http://cgi.ebay.de/Sony-Ericss…29022QQrdZ1QQcmdZViewItem
Wenn Dönerbude zu werden wieder Handys geschossen, schade drum

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Zitat
Original geschrieben von newage_02
Ähm,hätte mal gern gewusst was diese Landkreise ausgeschrieben bedeuten.

http://www.google.de/search?hl…REG+CHA+kennzeichen&meta=
1. Treffer

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Re: Gewährleistung ? Garantie ? Was wählen bei Gebrauchtwagenkauf ?
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Lobo
Hi !Wie schon an anderer Stelle geschrieben bin ich dabei einen gebrauchten Chrysler PT Cruiser zu kaufen.
Der Händler bietet mir eine "Car-Garantie" an .. abgestuft nach Jahren: 1 Jahr ca 230 Euro, 2 Jahre ca 500 Euro usw..
Muss mir der Händler nicht sowieso ein Jahr Gewährleistung geben auf den Gebrauchtwagen ?
Worin unterscheidet sich im Detail "Gewährleistung" und "Garantie" beim KFZ ?Bin mir nicht so ganz sicher ob mir das eine Jahr Gewährleistung reicht .. oder eben ein jahr Garantie (oder 2 ?).
Gruss, Lobo
Das kannst du dir doch selbst erschließen: Warum solltest du für ein dir von Gesetzes wegen zustehendes Recht zahlen müssen? Was dir der Händler da anbietet ist ein entgeltliches Garantieversprechen, dessen Verwertbarkeit sich allein nach den zugrundeliegenden Garantiebedingungen richtet (lesen!)
Freilich beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche aus gesetzlicher Gewährleistung auch bei gebrauchten Sachen generell 24 Monate. Der Händler kann diese Frist dir ggü. aber auf minimal 12 Monate verkürzen, da du wohl als Verbraucher kaufst. Ob er das aber auch wirklich macht, bleibt ihm überlassen. Wenn nicht --> 24 Monate ab Abieferung
Die Krux an dieser Sache ist aber, dass du grds. darlegungs- und beweispflichtig für das Vorliegen eines Mangels bereits zum Zeitpunkt der Übergabe des Wagens an dich bist. Bei einem Gebrauchtwagen heißt das i.d.R. Gutachter (Kostenrisiko!).
Denn anders als das, was dir der Händler zusätzlich andrehen will, ist die gesetzliche Gewährleistung gerade keine Haltbarkeitszusage. Der Fehler muss vielmehr schon von Anfang an angelegt/vorhanden gewesen sein. Und dieser (im Bestreitensfall von dir zu erbringende) Nachweis ist in der Praxis das Unmögliche...
Grds. stünde dir als Verbraucher die ersten sechs Monate ab Übergabe noch eine gesetzliche Vermutung zu, dass sich zeigende Sachmängel bereits bei Übergabe vorgelegen haben. Diese Vermutung wurde in letzter Zeit durch Gerichte jedoch arg zurechtgestutzt, zudem handelt es sich um eine gebrauchte Sache. Damit dürfte von dieser Verbraucherschutzvorschrift nicht mehr allzuviel Wirkung zu deinen Gunsten ausgehen.
Ich würde mir die Garantiebedingungen genaustens zu Gemüte führen. Aber wahrscheinlich werden dort Auschlussklauseln überwiegen

Evtl. ist das Geld in einem Gutachen bei ADAC/TÜV/DEKRA sinnvoller investiert.
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Hallo,
mein 6230i soll die Woche zum Update. Vorher habe ich mittels PC Suite Content Copier (6.6.18) eine "Sicherung der Dateiinhalte des Telefons auf dem PC" vorgenommen und dabei alle möglichen Inhalte als zu sichern ausgewählt.
Meine Frage: Wurden dabei auch die Lesezeichen des Internet-Browsers mitgesichert? Anschauen kann man sich die gesicherten Inhalte ja leider nicht genauer....
Hier ist nämlich bei einem 6230 die Rede von einem "Settings Manager", mit welchem man die Lesezeichen sichern könne. Einen solchen gibt es bei meiner PC Suite aber nicht. Evtl. war das eine ältere Version?
Wenn wir schon dabei sind: Wurden auch die GPRS/WAP Einstellungen gesichert?
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