Da war doch bestimmt ein Anhang dabei, welchen du hoffentlich nicht geöffnet hast?
Beiträge von booner
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Zitat
Original geschrieben von CLK
Dafür hat der Verkäufer eine multiple Persönlichkeit: Lt. Ebay heißt der Verkäufer A, laut Mail-Header B und als Zahlungsempfänger ist C angegeben. Komische Sache...Lässt sich denn einer der Beteiligten z.B. anhand Klicktel oder teleauskunft.de bestätigen?
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Ich würde Rudi erstmal zu einem anderen Tonfall und zur Anpassung seiner Grammatik an übliche Standards auffordern. Wenn jemand zu dumm ist sich standesgemäß auszudrücken wird da außer leerer Drohungen nichts weiter kommen.
Auch in rechtlicher Hinsicht gibt es nicht viel zu befürchten, sollte das Gerät tatsächlich im beschriebenen Zustand gewesen sein und ordentlich verpackt in den Versand gegeben worden sein.
1. Müsste Rudi nachweisen können, dass der Defekt am Radio bereits dann vorgelegen hat, als es bei der Post aufgegeben wurde. Sehr unwahrscheinlich, dass er das kann...
2. Stellt das "Nichtpassen" und ein anderer als der vorgestellte Farbton keinen Sachmangel bzw. einen anderen Rücktrittsgrund dar.
3. Geht ein Transportschaden (ordnungsgemäße Verpackung unterstellt) auf sein Risiko.
4. Ist da noch die Länderbarriere, die eine Durchsetzung evtl. bestehender Ansprüche seitens Rudi noch unwahrscheinlicher macht.
5. Künftig würde ich die Sachmängelhaftung ausschließen,
6. und das Paket nicht annehmen.
BTW: Bist du mit dem NaviPlus zufrieden?
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Das ist erstmal schlecht.
Sollte der Verkäufer die Ablieferung des Handys bei der Post tatsächlich nachweisen können, und eine Schickschuld vorgelegen haben, ist er von seiner Leistungspflicht frei geworden und somit aus dem Schneider.
Dann kann der Käufer nur noch aus eigenem Recht und/oder abgetretenem Recht gegen DHL vorgehen. Da DHL vorliegend Frachtführer i.S.d. §§ 407ff. HGB gewesen sein dürfte, besteht ein Anspruch des Empfängers aus § 421 I 2 HGB gegen DHL. Zusätzlich ist eine Abtretung des Sekundäransprüche des Verkäufers gegen DHL aus dem Frachtvertrag empfehlenswert, um die Gesamtschuldnerschaft aufzuheben, so dass DHL nicht mehr durch Leistung an den Verkäufer frei werden kann.
Alternativ bietet sich eine Abwicklung nach den Grundsätzen der Drittschadensliquidation an.
In beiden Fällen ist der Käufer aber erstmal vom Tempo und der Kooperationsbereitschaft von DHL abhängig.
Etwas anderes gilt dann, wenn der Verkäufer ohne wichtigen Grund von einer anderweitigen Versandabrede abgewichen ist.
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[QUOTE] Original geschrieben von AdministratorDr
Reden wir hier von der Praxis oder der blanken auf dem Papier stehenden Theorie?
[QUOTE]Um die Praxis angenehmer zu gestalten sollte man sein theoretischen Rechte kennnen...
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ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von Stev2000
hi leute,hab eben das k750i sofort gekauft
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…8&ssPageName=STRK:MEWN:IT
der hat aber ne schlechte bewertung von nem käufer (keine ware erhalten)
jetzt will ich dem das geld nicht einfach überweisen
nachher bekomm ich auch keine ware
was mach ich jetzt?
ist nachnahme sicher? oder paypal?Da keine Vorleistunsgpflicht deinerseits vereinbart wurde, kannst dua uch zuerst Lieferung des Handys und anschließend Bezahlung verlangen.
Solltet ihr euch nicht einigen können, muss an den Gerichtsvollzieher geleistet werden

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Zitat
Original geschrieben von Lobo
Hi !Der Händler hat mir eben mitgeteilt das sie die CDI nun doch zurück nehmen.
Gruss, Lobo
Da wird doch niemand weiche Knie bekommen haben?

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