Beiträge von booner

    Re: Darf ich Mobilcom-Handy verkaufen?


    Zitat

    Original geschrieben von Mekong
    Aber das Handy würde ich gerne verkaufen und mir ein anderes anschaffen. Es ist laut Vertrag ein Kaufhandy, nur meine ich, gelesen zu haben, dass man es erst nach Vertragsende endgültig besitze. Stimmt das?



    Also: (Unmittelbaren) Besitz am Telefon hast du in dem Moment, in dem du die tatsächliche Sachherrschaft über das Telefon ausübst, es z.B. in deiner Hand hältst.


    Was du eigentlich meintest, ist die Frage, wann du das Eigentum am Telefon erworben hast bzw. erwerben wirst. Das hängt davon ab, ob, und wenn ja, unter welchen Bedingungen dir dein Verkäufer als Veräußerer dir das Telefon übereignet hat. Handelt es sich um einen gewöhnlichen Mobilfunkvertrag, wurde dir das Telefon Zug um Zug gegen Bezahlung des "Kaufpreises" übereignet, d.h. du bist Eigentümerin des Telefones geworden und kannst darüber vollumfänglich verfügen. Wurde dir das Telefon unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigem "Kaufpreiszahlung" oder der Befriedigung sämtlicher Forderungen aus dem Mobilfunkvertrag übereignet, erlangst du erst in dem Moment Eigentum, in dem die Bedingung eintritt.


    Sollte dir das Telefon dagegen überhaupt nicht übereignet worden sein, sondern dir nur der Besitz daran im Wege eines Mietvertrages verschafft worden sein (siehe AGB), dann erlangst du überhaupt kein Eigentum.


    Verkaufen kannst du jedoch das Telefon auch dann, wenn du nicht die Eigentümerin bist. Genauso, wie du auch nicht existente Dinge verkaufen kannst!


    Ob du dem Käufer zur Erfüllung des geschlossenen Kaufvertrages das Telefon auch übereignen kannst, hängt wiederum davon ab, ob du selbst Eigentümerin gewesen bist (s.o.).


    Selbst wenn du z.B. wegen vereinbarter Miete nur Besitzerin, nicht aber Eigentümerin gewesen bist, hätte dein Käufer wirksam von dir Eigentum am Telefon erwerben können, wenn er hinsichtlich deiner Nichteigentümerstelung gutgläubig gewesen ist.


    Du kannst es also verkaufen bzw. übereignen, musst aber aufpassen, dass du dich im Falle eines mit Mobilcom geschlossenen Mietvertrages über das Telefon am Ende der Laufzeit nicht schadensersatzpflichtig machst bzw. der Vermieter von dir nicht den Veräußerungserlös herausverlangt.

    Zitat

    Original geschrieben von perfectdark
    Ja, sowas in der Art dachte ich mir auch. Habe ihm auch schon mitgeteilt, dass ich sein Verhalten bei einer Wiederholung ebay mitteile, da sie ihn und seine Freunde ja sicherlich bereits kennen ;)



    Schreib ihn doch mal mit "Andreas" an, da wird Herr Z. sich aber freuen :p


    Der Herr Privatverkäufer im Auftrage einer Privatperson, der Spaßbieter sogar strafrechtlich verfolgen lässt, operiert übrigens vom Wohnzimmer seiner Mutti aus.

    Also am Treiber oder der Installation scheint es nicht zu liegen. Habe sie aus dem System komplett rausgeworfen und danach mit dem aktuellen Catalyst neu installiert. Selbes Problem... Mechanisch sitzt sie auch korrekt.


    Ein Hitzeproblem ist auch eher unwahrscheinlich, da das Problem auch zeitnah nach einem Kaltstart auftritt, zwar noch nicht im BIOS selbst, aber schon bei der XP-Anmeldekonsole. Außerdem sitzt hinter der Karte eine Gehäuselüfter, so dass es selbst im Hochsommer keine Probleme gab.



    Was in letzter Zeit häufiger wurde: Wenn ich den Rechner aus dem Ruhezustand geholt habe, war etwa bei 1 von 10 Versuchen die Darstellung derart mit breiten vertikalen Streifen "versaut", dass kaum noch etwas zu erkennen war. Geholfen hat jedesmal ein "Netzreset", also kurz den Rechner komplett stromlos zu machen.


    Das hilft aktuell leider nicht weiter.



    Deswegen suche ich eine robuste und günstige neue Karte, allerdings nicht annähernd im High-End-Bereich. Folgende Kriterien sollen erfüllt sein:



    1. PCI Steckplatz, AGP 8-fach (Was auch immer das genau ist ;) )



    2. Tauglich für Web & Office & Videos auf dem Rechner ansehen (kein TV-Out oder VIVO notwendig) und vielleicht ab und zu ältere Spiele (z.B Pinball, kein 3D!)


    3. DVI Ausgang und gute Darstellung auf 19" TFT muss gegeben sein.


    4. Passiv gekühlt! Hitzeprobleme sollten bei einer Einsteigerkarte wohl nicht zu erwarten sein?



    Wer hat Empfehlungen? Danke.

    Hallo,



    seit gestern zeigen sich auf meinem Monitor seltsame Punkte und Striche :(


    Hier mal ein Bild:





    Sie tauchen in jedem Programm auf, am TFT liegt es nicht. Merkwürdig ist, dass, wenn man die betreffenden Stellen mit der Maus markiert, und dann wieder wo anders hinclickt, sämtliche Punkte/Striche an der vorher markierten Stelle verschwunden sind.


    Was könnte das sein? Überhitzung der Grafikkarte?


    Habe eine Radeon 9800 Pro Ultimate Edition drin (passiv gekühlt durch Heatpipe).


    Danke!

    Zitat

    Original geschrieben von DyCE
    Was meint ihr, kann ich jetzt machen? eBay hab ich schon informiert, die meinten ich soll erstmal abwarten, bis der Typ mir das Geld zurück überweist (wollte er ja zuerst), werde morgen nochmal mit denen telefonieren, aber eine wirkliche Hilfe waren die ja noch nie....


    Wenn es sich um dieses Angebot handelt, bist du in gewisser Weise selbst schuld. Wenn du Wert auf einen gepflegten Zustand legst, wieso bietest du dann bei einem derart knapp beschriebenen und mit nur winzigem Foto versehenen Angebot? Übrigens lässt sich auch auf diesem Miniaturfoto schon der desolate Zustand der Displayabdeckung erkennen.


    "Selten gebraucht" ist ebenso wie "guter Zustand" sehr dehnbar, da diesen Umschreibungen nur ein subjektiver Maßstab zugrunde liegt.



    M.E. liegt deshalb schon gar kein Sachmangel am 8310 vor. Ändern würde sich dies natürlich bei ganz massiven Schäden, etwa Sprünge oder Löcher, oder wenn Teile abgebrochen sind oder keinen festen Halt mehr haben.


    Ohne hochauflösende Originalbilder lässt sich da kaum eine aussagekräftige Entscheidung treffen...


    Hätte er das 8310 als "wie fabrikneu", "absolut neuwertig" oder "ohne Gebrauchsspuren" angepriesen, lägen die Dinge anders.


    Selbst wenn man eine Mangelhaftigkeit des gelieferten 8310 bejahen könnte, müsstest du darlegen und ggf. beweisen, dass dieser Mangel schon vorhanden war, als der Verkäufer das Handy bei der Post aufgegeben hat. Solltest du beim Auspacken nicht alleine gewesen sein, und ein Trabsportschaden auszuschließen sein, wäre das kein großes Ding.


    Allerdings hat sich der Verkäufer wirksam von der Haftung für solche Sachmängel freigezeichnet, so dass du ihn grds. wegen eines solchen Mangels überhaupt nicht mehr haftbar machen könntest. Auf diese Freizeichnung könnte er sich allerdings nicht berufen, wenn


    a) er als Unternehmer tätig geworden wäre (keine Anhaltspunkte)


    b) er für das Gerät eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hätte (hat er zumindest in dem ebay-Angebot selbst nicht getan)


    c) er dir das Vorliegen dieses Mangels arglistig verschwiegen hätte.



    Für den Vorwurf unter c) trägst ebenfalls du die Darlegungs- und Beweislast. D.h., du müsstest ggf. nachweisen können, dass der Verkäufer den Mangel positiv kannte oder in grob fahrlässiger Weise nicht kannte, und dich vorsätzlich entweder durch aktives Tun oder Unterlassen über das Bestehen des Mangels getäuscht hat.


    Wenn die Schäden am Gehäuse nicht wirklich exotisch sind (dazu bitte Bilder :) ), dann sehe ich hier auch nur ganz geringe Erfolgschancen.



    Solange das Gerät aktuell technisch in einem "guten Zustand", also voll funktionsfähig ist, spielen die durchgeführten Reparaturen keine Rolle. Hier darfst du keine Parallele zur Aufklärungspflicht gewerblicher Kfz-Verkäufer hinsl. vorangegangener Unfallschäden ziehen...



    Allerdings:


    Da der Verkäufer dein Angebot auf Aufhebung des geschlossenen Vertrages bereits angenommen hat (und dies von dir hoffentlich im Streitfalle bewiesen werden kann), könnte zwischen euch ein wirksamer Aufhebungsvertrag zur Rückabwicklung des Kaufvertrages geschlossen worden sein, so dass dir aus diesem Vertrag ein Zahlungsanspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückübereignung und Besitzverschaffung des/am Nokia 8310 zusteht.