Zitat
Original geschrieben von Erik Meijer
Watt mach ich denn jetzt? Ich mein, reparieren lassen muss ich den Wagen ja so oder so, ich brauch das Auto (Skoda Octavia Kombi Bj. 2001, gebraucht gekauft am 18.03.05 - Gebrauchtwagengarantie). Bei einer Dichtung zieht ja vermutlich nicht die Gewährleistung oder? *grübel*
Wann wurde dir denn der Wagen übergeben? Ich hoffe mal nicht vor dem 11.04.2005? Dann käme dir - sofern du ihn als Verbraucher gekauft hast - nämlich evtl. die Beweiserleichterung des § 476 BGB noch zu gute.
Sollte er dir schon am 18.03.2005 übergeben worden sein, könnte dich eine Anzeige des Mangels beim Verkäufer bis zum 18.09.2005 "gerettet" haben.
Allerdings ist ohnehin fraglich, inwieweit die Vermutung des § 476 BGB bei gebrauchten Sachen, also konkret bei deinem als Gebrauchtwagen erworbenen Kfz reicht. Nach der Gesetzesbegründung sei dieses Vermutung bei gebrauchten Sachen per se mit der Art der Sache unvereinbar.
Die Vereinbarkeit wird allerdings gesetzlich vermutet, so dass der Unternehmer eine Unvereinbarkeit darlegen und ggf. beweisen müsste.
Unabhängig von der Anwendbarkeit des § 476 BGB steht dir aber mindestens bis zum 18.03.2006 "Gewährleistung" zu. Das Problem dabei ist, dass du nachweisen musst, dass schon ein mangelhafter Dichtring vor Übergabe an dich vorhanden war, bzw. ein noch nicht eingetretener Mangel in diesem bereits angelegt gewesen ist. Regelmäßig gelingt dir das ohne sachverständigen Gutachter nicht, was im Falle eines Prozessverlusts natürlich enorme Zusatkosten bedeuten kann.
Eine Ausnahme wäre davon zu machen, wenn z.B. bekannt ist, dass sämtliche Skoda Oktavia Bj. 2001 in 2005 Probleme mit den Getriebedichtringen bekommen haben (=Serienfehler).
Hinsichtlich der Garantie bist du selbst schuld. Enstsprechende Klauseln wurden dir sicherlich vorgelegt und du hast ihnen zugestimmt? Ich hoffe nur, dass du für die lausige Zusatzgarantie nichts bezahlt hast?
EDIT: In der garantie wird folgendes gemeint sein: Rostest dir z.B. eine Antriebswelle wegen einer löchrigen Gummimanschette durch, musst du - wegen des Ausschlussles der Garantie für Gummiverschleißteile - den Schaden selbst bezahlen.
Bricht allerdings die Antriebswelle einfach so durch, dann werden dir beim Austausch der Welle i.R.d. Garantie auch die Gummimnanschetten ersetzt.