Beiträge von booner

    Zitat

    Original geschrieben von Noe
    Warum bist Du jetzt eingeschnappt???


    Ich bin nicht eingeschnappt. Ich fühle mich in meiner Abkehr zu den Schäppchenthreads nur bestätigt.



    Zitat


    Hier ging es doch aber "Nur" drum das m4rco auf ein Display defekt hingewiesen hat den Du als wirklich Super Schnapper :top: , mal übersehen hast. Das darf Dir doch auch mal passieren. Da muss man nicht gleich eingeschnappt sein. Ich schätze Deine Postings sehr ;)


    Ich habe es definitiv nicht übersehen und überlegt ob ich es dazu schreiben soll oder nicht. Auch ein "Achtung:Defekt!" Posting habe ich erwartet, aber von jemand anderem ;)



    Aber lass gut sein: Die Zeiten ändern sich, und meine Zeit in diesen Threads ist einfach vorbei. Der Verlust wird sich auch für dich in Grnezen halten, da mein zeitliches Engagement hier von Haus aus mittlerweile sehr eingeschränkt war.



    Um wieder on topic zu kommen: 6610 37€



    http://cgi.ebay.de/Nokia-Handy…38916QQrdZ1QQcmdZViewItem

    Zitat

    Original geschrieben von Noe
    Naja booner das würde ich aber so nicht sagen :rolleyes:


    Es gibt schon einige die ich auch selbst zurück genommen habe die 100% OK waren. Die aussage von Dir kann man so nicht stehen lassen.


    Fakt ist, das es im Verkauf für 15€ ein defektes Display nun mal hat.


    Ja? Dann probier es mal mit etwas festerem Drücken der Displaytasten, damit konnte ich bislang jedem meiner 8210 Displaystörungen entlocken.


    Wir sind hier leider mittlerweile auf einem Niveau angekommen, bei welchem die Schnäppchenaspiranten schon meckern, wenn ihnen die Artikelbeschreibung nicht 1:1 vorgekaut wird, am Besten zeitgleich mit einer Seriositätsprognose über den Verkäufer.
    Und hinterher, sollte was nicht passen oder gar nichts kommen, noch ne dumme Anmerkung a la "Hätt ichs bloß nicht gekauft" nachschieben :top:



    Man sollte eigentlich unterstellen dürfen, dass jeder, der bei ebay angemeldet ist auch dazu fähig ist, vor weiteren Schritten das Angebot zu lesen?


    Die Diskussion ist ohnehin müßig, da es längst verkauft ist. Allerdings fällt dies bei dem Scheiß, der hier in der letzten Zeit als Schnäppchen feilgeboten wird wahrlich nicht auf...


    Für wieviele Behandlungen reicht denn so eine Packung Tamiflu? Schätzungsweise nur eine Einmalbehandlung, oder?



    Wielange ist das Zeugs haltbar?


    An das letzte Mal Hamsterkäufe erinnere ich mich während des Irakkriegs 1991. Damals war Klebeband zum Fensterabdichten der Renner :D

    Re: Rechtsfragen: "Kindergled" und "Recht auf kostenfreien Schulsweg"


    Zitat

    Original geschrieben von KillingZoe
    So, und nun zu meinem 2. Problem. Das liebe Kindergeld. Bisher war es ja immer so, dass man im Jahr maximal ca. 7600 Brutto/Jahr verdienen durfte. Aber im Frühjahr hat das Verfassungsgericht beshlossen, dass das so nicht stimmt. Und deshalb wird jetzt nicht mehr das Bruttogehalt genommen, sondern das das Bruttogehalt minus die Sozialversicherungen. So hab ich das zumindest verstanden.
    Kann mir dazu einer genauere Infos geben, wie das jetzt ist mit der Berechnung und so? Weil bei mir geht es wirklich nur um ein paar wenige Euros. Ich verstehe auch nicht warum ich wenn ich über dem Betrag liege gar kein Kindergeld mehr für das ganze Jahr bekomme. Es wäre doch viel logischer wenn ich dann eben nur Kindergeld bis zum Monat xy bekommen würde und danach nicht mehr weil ich dann über dem maximal Btrag liege. Ich wäre auch dankbar für Tipps, was ich alles absetzen kann.


    Der Grenzbetrag, ab dem die Summe deiner Einkünfte und Bezüge kindergeldschädlich wird beträgt in 2005 7.680€.


    Zu diesem Betrag kannst du als "Puffer" den Arbeitnehmerpauschbetrag i.H.v. 920€ ohne weitere Nachweise hinzurechnen oder eben nachgewiesenene höhere Werbungskosten.


    Wenn es - wie du schriebst - nur um ein paar wenige Euro ging, sollte sich das Problem damit schon erledigt haben?


    Bei der Berechnung der Summe deiner Einkünfte und Bezüge müssen nach dem Beschluss des BVerfG im Wege einer verfassungskonformen Auslegung des KiG-Grenzbetrages des § 32 IV 2 EStG nun sämtliche SV-Beiträge unberücksichtigt bleiben.


    Da eigentlich sämtliche Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen ein Feld für die Jahressummen der SV-Beiträge enthalten rechnest du diesen Posten einfach bei der Bildung der Summe deiner Einkünfte und Bezüge im relevanten Zeitraum raus.

    Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Watt mach ich denn jetzt? Ich mein, reparieren lassen muss ich den Wagen ja so oder so, ich brauch das Auto (Skoda Octavia Kombi Bj. 2001, gebraucht gekauft am 18.03.05 - Gebrauchtwagengarantie). Bei einer Dichtung zieht ja vermutlich nicht die Gewährleistung oder? *grübel*




    Wann wurde dir denn der Wagen übergeben? Ich hoffe mal nicht vor dem 11.04.2005? Dann käme dir - sofern du ihn als Verbraucher gekauft hast - nämlich evtl. die Beweiserleichterung des § 476 BGB noch zu gute.


    Sollte er dir schon am 18.03.2005 übergeben worden sein, könnte dich eine Anzeige des Mangels beim Verkäufer bis zum 18.09.2005 "gerettet" haben.


    Allerdings ist ohnehin fraglich, inwieweit die Vermutung des § 476 BGB bei gebrauchten Sachen, also konkret bei deinem als Gebrauchtwagen erworbenen Kfz reicht. Nach der Gesetzesbegründung sei dieses Vermutung bei gebrauchten Sachen per se mit der Art der Sache unvereinbar.
    Die Vereinbarkeit wird allerdings gesetzlich vermutet, so dass der Unternehmer eine Unvereinbarkeit darlegen und ggf. beweisen müsste.



    Unabhängig von der Anwendbarkeit des § 476 BGB steht dir aber mindestens bis zum 18.03.2006 "Gewährleistung" zu. Das Problem dabei ist, dass du nachweisen musst, dass schon ein mangelhafter Dichtring vor Übergabe an dich vorhanden war, bzw. ein noch nicht eingetretener Mangel in diesem bereits angelegt gewesen ist. Regelmäßig gelingt dir das ohne sachverständigen Gutachter nicht, was im Falle eines Prozessverlusts natürlich enorme Zusatkosten bedeuten kann.


    Eine Ausnahme wäre davon zu machen, wenn z.B. bekannt ist, dass sämtliche Skoda Oktavia Bj. 2001 in 2005 Probleme mit den Getriebedichtringen bekommen haben (=Serienfehler).


    Hinsichtlich der Garantie bist du selbst schuld. Enstsprechende Klauseln wurden dir sicherlich vorgelegt und du hast ihnen zugestimmt? Ich hoffe nur, dass du für die lausige Zusatzgarantie nichts bezahlt hast?



    EDIT: In der garantie wird folgendes gemeint sein: Rostest dir z.B. eine Antriebswelle wegen einer löchrigen Gummimanschette durch, musst du - wegen des Ausschlussles der Garantie für Gummiverschleißteile - den Schaden selbst bezahlen.


    Bricht allerdings die Antriebswelle einfach so durch, dann werden dir beim Austausch der Welle i.R.d. Garantie auch die Gummimnanschetten ersetzt.

    Zitat

    Original geschrieben von BJ.Simon
    Kann er das Wohnzimmer nun steuerlich als Arbeitszimmer geltend machen?


    Oder benötigt er vielleicht noch "Hilfe" ber der "Kommunikation" mit dem FA?



    Ich vermute eher letzteres :p Amüsant, dass er angesprochen auf sein nichtgewerbliches Agenturmodell selbst mit einer Meldung (des vermeintlichen Konkurrenten) beim FA und einer Anzeige wegen Störung am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb droht...


    Ich kenne ihn jetzt seit 2002, so aus dem Bauch raus dürfte er schon mehrere 100k€ damit umgesetzt haben. Heiß ist, dass er die Ware teilweise nicht mal in den Händen hält.


    Bsp: Er kauft ein 6250 für 49€ von Verkäufer 1, keine 1/4h später steht ebendieses 6250 wieder bei ebay drin, allerdings unter seinem Account als Verkäufer 2, mit reinem Produktbild und schwammiger Beschreibung und jetzt für 149€.


    Kauft jetzt jemand dieses 6250 von Herrn Z., veranlasst er als Verkäufer 2 den direkten Versand von Verkäufer 1 an den Endkäufer!


    Dieses Durchlieferungsmodell hat natürlich den Vorteil. dass er zusätzlichen Gewinn i.H.d. Versandkosten von Verkäufer 2 zu Kunde macht und sich nebenbei sämtliche Logistik spart. Der Dumme ist der Kunde, er trägt das Risiko einer Nichtlieferung (z.B. Verkäufer 1 handelte in betrügerischer Absicht) oder von nachteiligen Abweichungen der Beschaffenheit.



    Ich stand schon mit mehreren "betrogenen" Kunden in Kontakt. Kaum einer wollte gegen Verkäufer 2 vorgehen, da dieser ja "Privatverkäufer" sei.


    An Widerrufsrecht, Haftung für die Ware bis zur Übergabe an den Verbraucher oder nicht ausschließbare und vereinfacht durchsetzbare Sachmängelhaftung denkt da natürlich keiner :(