Beiträge von booner
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ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von AudiV8
Hi
Ich gehe davon aus, das der Händler zum Fernabsatzgesetz verpflichtet wird.
Dieses umfasst doch eben diesen Passus. Habe es eben nur aus ein paar beliebigen AGBS rauskopiert.
...ciu...
Damit hättest du die erste personalisierte Norm des BGB erfunden :p Der Wortlaut des zitierten § 357 BGB lautet:
ZitatAlles anzeigen§ 357
Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe(1) Auf das Widerrufs- und das Rückgaberecht finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt entsprechende Anwendung. § 286 Abs. 3 gilt für die Verpflichtung zur Erstattung von Zahlungen nach dieser Vorschrift entsprechend; die dort bestimmte Frist beginnt mit der Widerrufs- oder Rückgabeerklärung des Verbrauchers. Dabei beginnt die Frist im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Verbrauchers mit Abgabe dieser Erklärung, im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Unternehmers mit deren Zugang.
(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.
(4) Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Was in AGB steht, ist i.d.R gerade nicht der Gesetzeswortlaut, da durch AGB das Gesetz an solchen Stellen wo es das zulässt zugunsten des AGB-Verwenders modifiziert werden soll.
Laut OP wurden in den Vertrag schon gar keine AGB miteinbezogen.
Für eine solche Wertersatzpflicht wegen Verschlechterung infolge bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme müsste darüberhinaus auch noch eine ähnlich gestaltete Klausel wie die, welche du zitiert hast enthalten sein bzw. der Verbraucher darüber gesondert in einer Widerrufsbelehrung informiert worden sein. Ohne die ganeuen Umstände zu kennen kann man hier nur Rätsel raten.
Übedies wäre der Unternehmer für die wertersatzbegründenen Umstände darlegungs- und beweispflichtig.
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AudiV8: Woher nimmst du die Klausel? Hab ich was überlesen oder gibt es etwa nur einen Quad-Zubehör Internethändler?

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Zitat
Original geschrieben von Shakedizzle
@ andi2511 und Boonerkönntet ihr vieleicht mal den link dazu geben? wenn ich dort dann nach den handys suche muss ich mich einloggen, aber dies klappt nicht
Dann Cookies löschen oder temporäre ebay Störung. Beendete Suche geht nur nach vorherigem Login!
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Du solltest den Carnivoren auf jeden Fall nur deatilliertes oder zumindestens abgekochtes Wasser geben. Bei einer Sorte gab es aber eine Ausnahme, ich glaube es war sogar diese Kannenpflanze. Die nimmt normales Leitungswasser nicht so übel.
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Re: Wer kennt die Nummer +491804600112364 ?
ZitatOriginal geschrieben von ShaoLin
Vorhin auf Hand mich jemand mit der Nummer +491804600112364 angerufen und sofort wieder aufgelegt.Bei Google finde ich leider nichts.
Weißt jemand, wem diese Telefonnummer gehört?
Die hat bei meiner Freundin heute morgen heute auch 1x anklingeln lassen. Macht das Ganze nicht seriöser...
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ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von Shakedizzle
Hab mal ne frage bezüglich ebay ( wusste net wo sonst damit hin :mad: )ujnd zwar kann man doch auch nach abgelaufenen artikeln suchen oder? weil ich suche handys die per sk für 1 euro ersteigert worden sind

danke für die hilfe
Ja, Suche nach beendeten Angeboten, nur Sofortkaufen, maximaler Preis 1 Euro. Aber: Gefunden werden nur Angebote mit Sofortkaufoption, keine reinen Festpreisangebote. Und in der Artikelbeschreibung kann auch nicht gesucht werden.
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voicestream: Vielleicht besser dass du in D keine Geschäfte mehr machst
Die §§ 305ff. BGB sind nämlich nicht deine Freunde. -
1. Selbstverständlich kann auch ein Fernabsatzkaufvertrag i.S.d. § 312b BGB über "E-Teile" widerrufen werden, solange die grundsätzlichen Voraussetzungen der §§ 312d, 355 BGB erfüllt sind. Es gibt keinen Ausschlusstatbestand speziell für "E-Teile".
Am ehesten könnte hier noch der Ausschluss des § 312d IV Ziffer 1 BGB greifen ("nach Kundenspezifikationen angefertigte Waren"), der aber nach obergerichtlicher Rechtsprechung restriktiv, also pro Verbraucher, auszulegen ist. Um diesen zu bejahen reichen die Informationen nicht aus. Sollte es sich aber um ein E-Teil von der Stange handeln greift er definitiv nicht ein.
Selbst wenn AGB wirksam in den Fernabsatzkaufvertrag mit einbezogen worden wären, die einen entsprechenden Ausschluss des Widerrufsrechts beim Kauf von solchen E-Teilen enthielten, bestünde ein Widerrufsrecht des Verbrauchers. Die entsprechende Klausel wäre unwirksam.
Das Widerrufsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen unabdingbar.
2. Der Verbraucher kann sich das E-Teil bspw. auch bis zum Anschlag in den Allerwertesten einführen und anschließend trotzdem widerrufen. Nur macht er sich deswegen (eine enstsprechende Belehrung dahingehend und die Aufzeigung einer Möglichkeit dies zu vermeiden vorausgesetzt) ggf. wertersatzpflichtig gegenüber dem Unternehmer.
Nur weil es moralisch unsauberes Verhalten ist, ist es das in juristischer Hinsicht noch lange nicht...