Beiträge von booner
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:apaul:
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Re: f&e
ZitatOriginal geschrieben von zipzip
woher entnehme ich die 2-stellige prüfziffer?Also bei normaler Banküberweisung braucht es keine Prüfzimmer, die Rufnummer im Verwendungszweck reicht aus. Ist wohl genauso bei o2 Loop, scheinbar dient die Prüfziffer nur Marketingzwecken, ähnlich wie abweichende Kürzel bei identischen Inseraten in mehreren Zeitungen.
Zitat
mein guthaben beträgt 0euro und läuft am 26.08.05 laut *100# ab.für den fall, daß ich nicht auflade:
wäre ich bis 26.10.2005 telefonisch/sms erreichbar?
würden bis 26.10.2005 im ausland (roaming) sms zugestellt werden?Inland: Ja, bei älteren F&E im Original Tarif sogar 6 Monate "Messagetime".
Für das Roaming würde ich nochmal in die Leistungsbeschreibung schauen, evtl. wird bei Guthabenverfall das Roaming gekappt. Glaub ich aber eher nicht, gibt es aber häufig bei ausländischen Simkarten.Zitat
für den fall, daß ich nach dem 26.08.05 auflade:
könnte ich am 26.09.2005 aufladen?
wäre damit eine erreichbarkeit bis 26.11.2005 möglich?
...mit anderen worten 12 monate erreichbarkeit für 60 cent?
verfall der guthaben wäre zu verschmerzen.Ja. Das ist ja gerade der Trick bei F&E, durch einen Betrag von 1 Cent mindestens zwei Monate Gültigkeitsverlängerung der SIM zu erreichen. Entscheidend ist, wann der aufgeladene Kleinbetrag als Guthaben verfällt, ab da dann 2 Monate Erreichbarkeit. 12 Monate Erreichbarkeit geht also auch schon für 6 Cent...
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Zitat
Original geschrieben von mastaplan2k2
Wenn ich heute eine simyo Karte bestelle, wie und woher kann ich einen Gutschein bekommen? Mein Schwager kennt sich nicht aus u. möchte so eine Karte haben.Welchen Gutschein meinst du?
Die 10€ aus der CB Aktion bekommst du/ bekommt er automatisch gutgeschrieben, wenn er über diesen Link bestellt:
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Zitat
Original geschrieben von Prilmayer
Edit: und zweitens bin ich nicht bei E+ sondern bei "SIMYO"Hast du da jetzt einen Smilie vergessen?
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Original geschrieben von JimboX
So, nochmal ein Update für alle, die die Suchfunktion nutzen sollten:Im Shop unterschrieben = kein Widerrufsrecht. Das Widerrufsrecht ist echt nur in Verbindung mit dem Fernabsatzgesetz, oder es steht in den AGB's. Ja, Ihr habt es mir ja gesagt

Die Mobilcom-Hotline ist zwar nett, aber trotzdem blöd (wegen Falschaussage).Jetzt hat meine Frau auch ein neues Handy...

Macht mich jetzt nicht fertig, wie blöd ich war.
Aber ich habe inzwischen mein K750i von handy4less für 165,- Fixkosten, und meine Frau das 6230i (das ich um ehrlich zu sein besser finde) vom Mobilcom Shop.
So ist das nun mal... Ich fahre in 5 Std. in Urlaub und lasse es mir gut gehen.
:p
Wenigstens isser ehrlich

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ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von Prilmayer
habe heute auch meine Karte bekommen,
ium Begleitschreiben stand "gleich einfach telefonieren können"also gut Karte rein -> Pin -> Anmeldung fehlgeschlagen !!=??
dies stand 3- 4 mal im Display - jetzt findet er kein Netz !!??
was tun ?
Grüsse Hans
Evtl. mag E+ das Gewitter nicht?
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Zitat
Original geschrieben von marlborolights
Leider weigert sich der Verkäufer, auch nur in irgend eine Richtung tätig zu werden, da der Drucker bei wohl angeblich noch funktioniert hätte. Desweiteren würde sich die Eigentümerin weigern, ihn zurückzunehmen, da es sich um einen Privatverkauf handelt.Sollte jetzt ein Sachmangel am Gerät vorliegen, wird bei einem Verbrauchsgüterkauf (d.h. dann, wenn der Verkäufer Unternehmer, der Nachbar Verbraucher ist) grds. vermutet, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag. Den Gegenbeweis müsste dann der Unternehmer führen.
Eigentümer ist übrigens dein Nachbar bzw. ggf. wieder der Verkäufer, nicht mehr die die Kommittentin.
Zitat
Jetzt hat unser Nachbar dem Verkäufer das Paket für 14 Euro Porto zugeschickt, da jener es sich gerne noch einmal ansehen möchte, gegen eine Gebühr in Höhe von 5 Euro.Wie, der Händler möchte für eine Begutachtung 5€ haben?
Wenn dein Nachbar das Gerät in Folge eines Nacherfüllungsverlangens zurückgeschickt hat, sollte er dem Verkäufer noch in Textform den Widerruf seiner Annahmeerklärung erklären (sofern er sich durch Verrbraucherwiderruf vom Vertrag lösen möchte).
Zitat
Sie sind Gewerbetreibender, daher steht meinem Klienten ein gesetzliches Widerrufsrecht aus §§ 312d, 355 BGB zu.Kann ich nicht sagen, aus den Bewertungen und seiner ebay-Aktivität ergibt sich eine Unternehmereigenschaft m.E. nicht eindeutig. Andereseits weist er auf seiner mich-Seite laienhaft auf ein Verbraucherwiderrufsrecht hin.
Wenn er Unternehmer ist, dein Nachbar Verbraucher, dann besteht ein solches Widerrufsrecht natürlich.
Zitat
Die Widerrufsfrist wurde von ihm eingehalten, der Artikel wurde am 27.07 als versichertes Paket auf den Weg zu ihnen gebracht.Käme prinzipiell darauf an, wann die Ware bei deinem Nachbarn eintraf.
Zusätzlich müsste der Verkäufer für einen Fristlauf noch seinen Informationspflichten im e-commerce gem. §§ 312d II, 312c BGB i.V.m BGBInfoV nachgekommen sein, ansonsten erlischt das Widerrufsrecht erst 6 Monate nach Vertragsschluss.Weiterhin würde das Widerrufsrecht bei nicht oder nicht ordnungsgemäß erfolgter Widerrufsbelehrung nicht verfristen.
Die hier auf der mich-Seite vorgenommene Belehrung ist nicht ordnungsgemäß.
Zitat
Was Frau xxx zur Sachmängelhaftung sagt, ist daher eher von marginaler Bedeutung, Herr Jäger hat einen gültigen Kaufvertrag mit ihnen, Herr Eberth, abgeschlossen.Korrekt. Der "Verkaufagent" handelt zwar auf Rechnung der Frau xxx, nicht aber in deren, sondern in eigenem Namen (vgl. ebay-AGB Ziffer 1.3; OLG München, Urteil v. 5.2.2004, Az.: 19 U 5114/03; LG Berlin, Urt. v. 1. 10. 2003 - 18 0 117/03)
Eine Stellvertretung der Frau xxx durch Herrn E. muss daher ausscheiden, der KV kam zwischen Herrn E. und dem Nachbarn zustande. Eine Widerruf muss also ggü. Herrn E. erklärt werden, ebenso muss eine Nacherfüllung von Herrn E. verlangt werden, für die Einstufung des Rechtsgeschäfts ist ebenso allein der "Status" des Herrn E. bedeutend, nicht der der Frau. xxx.
Zitat
Ergo haften sie als Betreiber des Shops, nicht ihre Klientin, die vermutlich der Eigentümer an der Sache ist.S.o.
Zitat
Sollte der Drucker beim Transport beschädigt worden sein, ist dies allein ein Problem des Unternehmers. Da die Fehler allerdings bereits vor Gefahrübergang vorhanden waren, dies wird durch geschultes Fachpersonal zweier Unternehmen bestätigt, ist die Sache mangelhaft im rechtlichen Sinn.Wir verlangen daher eine Ersatzlieferung eines mangelfreien Druckers oder Nachbesserung. Sollten sie die Nacherfüllung verweigern, treten wir vom Kaufvertrag zurück, die Versandkosten in Höhe von 2 x 14 Euro müssten dann von ihnen, ebenso wie der Kaufpreis, erstattet werden.
Bitte erstatten sie dann den Kaufpreis in Höhe von 102 Euro zuzüglich 28 Euro Versandkosten, gesamt 130 Euro an folgende Bankverbindung:Wie jetzt: Will der Käufer von diesem Verkäufer ein mangelfreies Ersatzgerät/ den reparierten Drucker zurück, oder möchte er sich komplett vom Kaufvertrag lösen?
Vorteilhaft an einem Rücktritt infolger mangelhafter Kaufsache wäre, dass der Nachbar hier - anders als beim Fernabsatwiderruf- die Hinsendekosten im Rahmen des Ersatzes für vergebliche Aufwendungen im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung zurückverlangen könnte. Lohnt sich bei 14€ durchaus...