Beiträge von booner
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Kann das jemand bestätigen?
Bei meinen Loop Karten funktioniert die USSD-Abfrage nicht mehr, nach etwa 30 Sekunden bekomme ich ein "Anfrage fehlgeschlagen"...
Selbstverständlich im o2 Netz, Nähe München.
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Partnerprogramm sei Dank!
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So, hier endlich ein obergerichtliches Urteil, welches die rechtliche Irrelevanz der "ebay-Grundsätze zur vorzeitigen Beendigung von Angeboten" aufzeigt.
Auf gut deutsch: Vorzeitiges Beenden von ebay-Angeboten bei bereits vorliegenden Geboten kann ziemlich in die Hose gehen, auch wenn ebay anderes suggeriert und sich damit allzugerne über die Grundsätze der Rechtsgeschäftslehre hinwegsetzen würde:
[URL=http://www.handelsblatt.com/pshb/fn/relhbi/sfn/buildhbi/cn/GoArt!200104,204016,938597/SH/0/depot/0/]einfach...[/URL]
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Zitat
Original geschrieben von mastaplan2k2
Neues 6310i mit Big Zubehör 135€ :eek:Gebrauchthandy in technisch einwandfreiem Zustand
Evtl. war es vor 23:15 Uhr noch anders angepriesen... -
Zitat
Original geschrieben von A.Kordis
Habe jetzt die Information erhalten, dass der Zeitpunkt, bei dem ich Arbeitnehmer war, also vom 01.01.05 bis 19.03.05, nicht zu meinem Bruttolohnt miteinberechnet wird.Ich darf also pro Monat 8600 / 12 = 716 € verdienen, um das volle Kindergeld zu erhalten und steuerfrei zu sein!
Kann mir das jemand von euch bestätigen?
Einkünfte/Bezüge werden nur in dem Zeitraum berücksichtigt, in dem überhaupt die sontigen Anspruchsvoraussetzungen für KiG vorlagen. D.h., du bist über 18, dann werden nur Zeiträume berücksichtigt, in denen du dich in Ausbildung befunden hast.
Analog sind dann aber für diese 3 Monate (Januar bis März 2005) auch die "Freibeträge" zu kürzen, du darfst also in 2005 nur noch Grenzbetrag/12*9 zzgl. Arbeitnehmerpauschbetrag/12*9 (bzw. zzgl. in den KiG-relevanten zeiträumen getätigte nachgewiesene, höhere Werbungskosten) "verdienen".
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Re: ebay Rückgaberecht habe ich einen Fehler gemacht ?
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Lokomotive
Hallo,habe diesen Fernseher ersteigert http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=5782762637 ,der Fernseher war nicht wie in der Beschreibung neu und auch nicht originalverpackt gewesen,lediglich der Karton war original,außerdem kam der Fernseher auch kaputt an,das Plastikgehäuse war an mehreren Stellen eingebrochen,bzw. eingerissen.
Habe am 15 Juli ein Einschreiben mit Rückschein an den Verkäüfer geschickt,indem ich ihm mitteilte,das ich vom Kaufvertrag zurücktrete.
Daraufhin teilte er mir in einer email mit das der Fernseher abgeholt wird,aber bis heute ist nichts passiert.Hätte ich den Fernseher auf meine eigenen Kosten zurückschicken müssen,damit ich noch ein Recht auf Rückgabe habe,obwohl er mir geschrieben hat,das er bzw. ein Paketdienst den Fernseher abholt?
Weil genau heute sind die 14Tage vorbei,seitdem der Fernseher mit DPD ankam.
Soll ich nochmal eine Frist setzen oder die Sache gleich einem Anwalt übergeben ?Danke Lokomotive
Dir steht in diesem Fall kein Rückgaberecht, sondern das "normale" gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatverträgen aus §§ 312d, 355 BGB zu. D.h., du konntest dich schon wirksam durch Widerruf in Textform vom Vertrag lösen, und nicht erst wirksam durch Rückgabe der Kaufsache.
Ob deine "Rücktrittserklärung" dahingehend auszulegen ist, kann man ohne weitere Details nicht beantworten: Was hast du da rein geschrieben, hast du dich auf die Mängel bezogen oder wurde die Ausübung deines Widerrufsrechts ("Rückgaberechts") darin deutlich?
Wegen der Frist hättest du dir ohnehin keine Sorgen machen müssen, da (zumindest im Angebot) nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurde, das Widerrufsrecht somit nicht verfristet, vorausgesetzt, es ist keine ordnungsgemäße Belehrung anderweitig erfolgt bzw. wurde nicht nachgeholt.
Angenommen, das Widerrufsrecht wurde tatsächlich ausgeübt, dann wäre der Verbraucher verpflichtet, die Sache an den Unternehmer zurückzuschicken.
Dies gilt aber nur für paketversandfähige Sachen, also nicht für größere TV-Geräte (Sperrgut). Überdies hat sich der Anbieter eine eigene Auswahl des Rückversandweges in seinen AGB vorbehalten.
Der Unternehmer gerät gem. §§ 357 I 2, 286 III 1 Hs. 1 BGB als Schuldner einer Geldforderung (Kaufpreis, ggf. erzielte oder erzielbare Zinsen/ Nutzungen und ggf. Rückversandkosten) automatisch 30 Tage nach Zugang des Verbraucherwiderrufes in Verzug.
Ich würde versuchen, telefonischen Kontakt herzustellen, evtl. ist es nur ein Mißverständnis. Nach der Vorgeschichte wohl aber eher planvolles Handeln des Hrn. Oezkan

Dann am Besten einen RA einschalten oder in Eigenregie ein Mahnverfahren durchziehen.
Eine "Beweissicherung" (Zeugen, Fotos, etc.) am beschädigten Fernseher wäre auch nicht verkehrt, um den augenblicklichen Zustand festzuhalten.
Das oben Geschriebene gilt natürlich nur vorbehaltlich deiner Verbrauchereigenschaft.
Bezüglich der doch immensen Versandkosten (Händler --> zu dir) von 39,-€ wäre ein Rücktritt wegen der Sachmängel taktisch klüger gewesen, da du bei dieser Vorgehensweise die 39,-€ als "vergebliche Aufwendungen" hättest zurückverlangen können.
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Zitat
Original geschrieben von Goodzilla
Um so weniger verstehe ich, warum jemand bei der PB bleibt bzw. sogar noch zu dieser wechseln will...
:confused:Spontan fallen mir drei Gründe ein:
- Kostenlose Mitnutzung von Geldautomaten der Commerzbank, Deutschen Bank, Dresdner Bank und HVB.
- Ehemals 3,0% auf die Sparcard, vielleicht wirds mal wieder...
- Echtzeit-Intra-Postbank Onlinebanking (z.B. ebay)
- Viele bunte Postbank-Phishing-Mails
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Zitat
Original geschrieben von Johnny B.
Da ich zwischenzeitlich widersprüchliche Aussagen zum 3000er-Sparkonto bekommen habe, wollte ich von Dir jetzt nochmal wissen, ob es bei Einlagen > 3000 definitiv eine Vollverzinsung gibt oder lediglich für den 3000 übersteigenden Betrag?Tja, da kann ich dir leider auch nicht weiterhelfen...
Je öfter ich mir die Konditionen durchlese und dabei an die Halsabschneidermentalität der Postbank denke, desto zwielichtiger wird der Wortlaut. Dieses "ab 3.000€" kann man wirklich in beide Richtungen auslegen, wobei ich meine, sollte damit lediglich die Verzinsung des Betrages >3.000€ gemeint sein, müsste die PB eindeutiger darauf hinweisen.
Da bei der PB die Zinsabrechnung nur jährlich erfolgt, kann ich dir keinen Erfahrungsbericht liefern!
Du hast aber mitbekommen, dass es für die Sparcard direkt "ab" 3.000€ neuerdings nur noch 2,6% p.a. gibt?
3,5 % p.a. wird hier versprochen, bei einer Anlagesumme zw. 10.000€ und 55.000€ und Teilnahme an einem "Beratungsgespräch". Ohne Gesprächsteilnahme bleibt es bei 1,5% p.a. D.h. also. wer aus Garmisch kommt, muss zum Gespräch nach Flensburg

Mal im Ernst: Wieso soll dieses Gespräch ein Zinsplus von 2% bringen? Wendet die PB dort etwa "Kaffeefahrtmethoden" an?