Seit 12:26:01 MESZ, also eine logische Sekunde nach meinem post ![]()
NGage 60€
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NGage 60€
ZitatOriginal geschrieben von NiceIce
AFAIK aber doch nicht automatisch sondern nur, wenn der Händler die Rücksendekosten, z.B. durch die AGBs, für Ware kleinergleich 40€ auferlegt, was natürlich der Regelfall sein dürfte.
Ja, deswegen schrieb ich auch "und entsprechender Auferlegung".
7250i 55€ Topzustad mit rischtisch geihler Schale
http://cgi.ebay.de/Nokia-7250i…48165QQrdZ1QQcmdZViewItem
EDIT: Der (arbeitslose?) Türk`hat schon seine Finger drauf...
ZitatOriginal geschrieben von lawrence
Nein, es gilt (sofern wirksam vereinbart) die "neue" Widerrufsregelung (in Kraft seit 8.12.04), die besagt das der Wert der Rücksendung(40 Euro Grenze) entscheidend für die Kostentragungspflicht ist. Das Urteil bezieht sich im Übrigen auf die gesetzlichen Regelungen vor dem 8.12.04.......
Weiterhin sagt § 357 II 3 Alt. 2 BGB i.d.F. v. 02.12.04, dass der Verbraucher (eine wirksame Auferlegung vorausgesetzt und unter der Bedingung, dass die gelieferte Sache auch der bestellten entspricht) bei Ausübung eines ihm aus §§ 312, 355 BGB zustehenden Widerrufsrechts auch die Rücksendekosten bei einer zurückzusendenden Sache, deren Preis 40€ übersteigt, zu tragen hat, wenn der Verbraucher die Gegenleistung bzw. eine vereinbarte Rate im Zeitpunkt des Zugangs des Widerrufs beim Unternehmer noch nicht erbracht hat.
Bei ebay ist diese neue Regelung wegen üblicher Vorkasse i.d.R. irrelevant. Trotzdem ist das hier
ZitatOriginal geschrieben von SilentBoB
...auf deutsch heisst das nun also, das bei per vorkasse bezahlten waren ein gewerblicher händler immer die rücksendekosten zu tragen hat, egal welchen wert die waren haben?
so nicht zutreffend, da der Vebraucher bei einem Preis der zurückzusendenden Sache kleinergleich 40€ (und entsprechender Auferlegung sowie Ordnungsgemäßheit der Leistung des Unternehmers) die Rücksendekosten zu tragen hat (wie die auch gem. § 357 BGB a.F. schon der Fall war), egal ob Vor- oder Nachkasse.
Re: Porto trägt nun generell der Käufer beim Gebrauch eines Widerrufsrechtes / eBay
ZitatOriginal geschrieben von marlborolights
Bei uns in der Tageszeitung stand heute, dass ein Urteil des OLg Hamms (Az.: OLG Hamm U2/05) bewirkt, dass wer von einem bei eBay getätigten Einkauf zurücktritt, das Porto auch bei Käufen über 40 Euro übernommen werden muß. Allerdings nur dann, wenn es in den AGBs steht, worauf ich meine eigenen vor wenigen Minuten geändert habe.
Du kannst deine AGB ganz geschwind wieder in den alten Stand zurückversetzen, es sei denn, du lieferst gegen Nachkasse.
Übrigens, mit "hausgemachten" AGB kann man sich auch so einiges "vermasseln"....