Beiträge von booner

    Re: Kein Rückgaberecht bei Auto-/ Quadkauf im Inet?



    Wenn du eine vernünftige Antwort willst, muss du auch den Sachverhalt vernünftig schildern:


    Von wem gekauft? Händler? Privatmann?
    Was bist du? Händler? Privatmann?
    Was genau gekauft?
    Auf welchem Wege?
    Wann?


    Am Besten ein link zur Auktion...


    Gedankenlesen kann hier keiner.

    Zitat

    Original geschrieben von Horizon
    Es werden bald 2 Jahre :rolleyes: *AscheaufmeinHaupt* Ich hatte viel um die Ohren und war auch viel zu gutmütig... (aber die Sache war mir eine Lehre)


    :eek: Das fällt dir echt früh ein :)



    Zitat


    Aber falls er ihn noch hat werde ich so vorgehen, wie du es mir gesagt hast. Die Ansprüche gegenüber der Post verjähren wahrscheinlich auch erst nach 3 Jahren?


    Nein, ich glaube in einem Jahr ab planmäßigem Lieferdatum, außer bei Vorsatz des Frachtführers. Schaut eher düster aus, muss ich nochmal nachschauen. Evtl. wurde die Verjährung aber gehemmt, hat sich der Verkäufer (oder du) seinerszeit schriftlich an die DPAG gewandt?

    Zitat

    Original geschrieben von Horizon
    der Verkäufer ist Privatperson


    Schlecht!


    Zitat


    und war zum Verkaufszeitpunkt IMHO noch unter 18.


    Auch schlecht!


    Zitat


    Einen Link habe ich nicht mehr, da die Auktion schon sehr lange her ist (verjährt so etwas?).


    Was heißt "sehr lange"? Natürlich verjährt dein Erfüllungsanspruch, und zwar in drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (= Jahr des Abschluss des Kaufvertrages).


    Zitat


    Es wurde damals versicherter Versand per DHL vereinbart und der Verkäufer gab mir auch den Identcode (also nur die Nr., den Schein hatte weiterhin der Verkäufer) mit dem mir die Post telefonisch bestätigte, dass das Paket verloren ging.
    Ich gehe schon davon aus, dass in dem Paket das Handy war und bislang kam ich mit dem Verkäufer auch immer gut aus. Er hat mir auch schon ~40% des Warenwertes erstattet, aber die restlichen 60% will er jetzt scheinbar nicht mehr bezahlen, da er angeblich selbst nichts von der Post bekommen hat.


    Die Post hat dir bestätigt, das Paket sei verloren? Ist der Einlieferungsbeleg noch vorhanden?


    Wenn ja, lass ihn dir schicken, wende dich schriftlich an die enstprechende Abteilung der DPAG, am Besten mit Kopie des Belegs und einem Ausdruck der die ebay-Transaktion samt Kaufpreis belegt und stelle den Sachverhalt dar.


    Verweise dabei auf §§ 421 I 2, 425 I HGB und mache den Schaden in eigenem Namen ggü. der DPAG geltend. Setze eine Zahlungsfrist von vier Wochen, gib eine Bankverbindung an, drohe bei fruchtlosem Vertreichen der Zahlungsfrist mit Abgabe an RA und Klage.


    Lass dir ggfs. noch vom (mittlerweile volljährigen) Verkäufer seine Ansprüche aus dem Frachtvertrag mit der DPAG abtreten, ansonsten könnte die DPAG noch befreiend an ihn leisten. Pack diese Information auch ins Schreiben.


    Übrigens:


    Wenn der Verkäufer die Übergabe an die DPAG nachweisen kann, ein Versendungskauf, der nicht Verbrauchsgüterkauf ist, vorliegt, und die Sache wie vereinbart versandt wurde, hat er mit der Sache nichts mehr am Hut.


    Er wäre also höchstwahrscheinlich überhaupt nicht verplfichtete gewesen, dir den Kaufpreis (anteilig) zu erstatten!




    Die Minderjährigenproblematik habe ich mal aussen vor gelassen.


    Könnte von der US-Version zu stammen, siehe auch hier:


    http://cgi.ebay.de/Nokia-6310i…ZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem


    Evtl. aber nur falsches Bild genommen?


    Muss neu sein, früher ging es definitiv ohne!


    Oder habt ihr im Verwendungszweck eure Nummer ohne Bindestrich angegeben, also in diesen Formaten: 01791234567 oder 0179 1234567?