ZitatOriginal geschrieben von Dilbert
wieso kannste dir noch per Nachname schicken lassen
ZitatNach Deutschland nur mit Vorabüberweisung
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ZitatOriginal geschrieben von Dilbert
wieso kannste dir noch per Nachname schicken lassen
ZitatNach Deutschland nur mit Vorabüberweisung
Re: Kein Rückgaberecht bei Auto-/ Quadkauf im Inet?
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von mrhandy
Hallo,
hat man wirklich kein 14-Tägiges Rückgaberecht wenn man Autos bzw. Quads im Internet kauft?
Auch wenn sie anders als beschrieben angeliefert wurden?
Weil das ein eBay Verläufer meinte..
mfg
Wenn du eine vernünftige Antwort willst, muss du auch den Sachverhalt vernünftig schildern:
Von wem gekauft? Händler? Privatmann?
Was bist du? Händler? Privatmann?
Was genau gekauft?
Auf welchem Wege?
Wann?
Am Besten ein link zur Auktion...
Gedankenlesen kann hier keiner.
ZitatOriginal geschrieben von Horizon
Es werden bald 2 Jahre*AscheaufmeinHaupt* Ich hatte viel um die Ohren und war auch viel zu gutmütig... (aber die Sache war mir eine Lehre)
:eek: Das fällt dir echt früh ein ![]()
Zitat
Aber falls er ihn noch hat werde ich so vorgehen, wie du es mir gesagt hast. Die Ansprüche gegenüber der Post verjähren wahrscheinlich auch erst nach 3 Jahren?
Nein, ich glaube in einem Jahr ab planmäßigem Lieferdatum, außer bei Vorsatz des Frachtführers. Schaut eher düster aus, muss ich nochmal nachschauen. Evtl. wurde die Verjährung aber gehemmt, hat sich der Verkäufer (oder du) seinerszeit schriftlich an die DPAG gewandt?
Eifabübsch ![]()
Oder Eiverbibsch?
ZitatOriginal geschrieben von Horizon
der Verkäufer ist Privatperson
Schlecht!
Zitat
und war zum Verkaufszeitpunkt IMHO noch unter 18.
Auch schlecht!
Zitat
Einen Link habe ich nicht mehr, da die Auktion schon sehr lange her ist (verjährt so etwas?).
Was heißt "sehr lange"? Natürlich verjährt dein Erfüllungsanspruch, und zwar in drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (= Jahr des Abschluss des Kaufvertrages).
Zitat
Es wurde damals versicherter Versand per DHL vereinbart und der Verkäufer gab mir auch den Identcode (also nur die Nr., den Schein hatte weiterhin der Verkäufer) mit dem mir die Post telefonisch bestätigte, dass das Paket verloren ging.
Ich gehe schon davon aus, dass in dem Paket das Handy war und bislang kam ich mit dem Verkäufer auch immer gut aus. Er hat mir auch schon ~40% des Warenwertes erstattet, aber die restlichen 60% will er jetzt scheinbar nicht mehr bezahlen, da er angeblich selbst nichts von der Post bekommen hat.
Die Post hat dir bestätigt, das Paket sei verloren? Ist der Einlieferungsbeleg noch vorhanden?
Wenn ja, lass ihn dir schicken, wende dich schriftlich an die enstprechende Abteilung der DPAG, am Besten mit Kopie des Belegs und einem Ausdruck der die ebay-Transaktion samt Kaufpreis belegt und stelle den Sachverhalt dar.
Verweise dabei auf §§ 421 I 2, 425 I HGB und mache den Schaden in eigenem Namen ggü. der DPAG geltend. Setze eine Zahlungsfrist von vier Wochen, gib eine Bankverbindung an, drohe bei fruchtlosem Vertreichen der Zahlungsfrist mit Abgabe an RA und Klage.
Lass dir ggfs. noch vom (mittlerweile volljährigen) Verkäufer seine Ansprüche aus dem Frachtvertrag mit der DPAG abtreten, ansonsten könnte die DPAG noch befreiend an ihn leisten. Pack diese Information auch ins Schreiben.
Übrigens:
Wenn der Verkäufer die Übergabe an die DPAG nachweisen kann, ein Versendungskauf, der nicht Verbrauchsgüterkauf ist, vorliegt, und die Sache wie vereinbart versandt wurde, hat er mit der Sache nichts mehr am Hut.
Er wäre also höchstwahrscheinlich überhaupt nicht verplfichtete gewesen, dir den Kaufpreis (anteilig) zu erstatten!
Die Minderjährigenproblematik habe ich mal aussen vor gelassen.
ZitatOriginal geschrieben von Horizon
Ich komme mir gerade mal wieder richtig vera***t vor... :mad:
Hat der Verkäufer als Unternehmer oder Verbraucher verkauft? Evtl. URL zum Angebot.
Welche Versandart wurde vereinbart, wie wurde tatsächlich verschickt?
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Snoopyracer
Hallo,
ist das hier ein original Nokia Cover?
Der Anbieter verkauft das Cover als original Nokia Cover. Doch schaut euch mal den schwarzen Clip unten mit der Aufschrift "digital" an. Ich habe noch nie so ein original Nokia Cover für das 6310/6310i gesehen.
Gruß
Snoopyracer
Könnte von der US-Version zu stammen, siehe auch hier:
http://cgi.ebay.de/Nokia-6310i…ZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem
Evtl. aber nur falsches Bild genommen?
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Styler
habe gerade mal per onlinebanking geschaut:
ohne prüfziffer. bringt die prüfziffer wohl doch etwas
mfg
Styler
Muss neu sein, früher ging es definitiv ohne!
Oder habt ihr im Verwendungszweck eure Nummer ohne Bindestrich angegeben, also in diesen Formaten: 01791234567 oder 0179 1234567?