Beiträge von booner
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Original geschrieben von masteruser
Falsche Gewinnversprechen und wie man sich revanchiert.Man könnte diese Art der Aufrechnung durchaus als rechtsmißbräuchlich ansehen...
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Original geschrieben von elgo
Habe ein Handy bei Ebay versteigert. Der Bieter kommt aus Luxemburg, obwohl ich Versand nur nach Deutschland angeboten habe.
Obwohl auf die letzte Sekunde geboten und direkt von mir angeschrieben, meldet er sich nicht. Sein Profil ist auch schon nicht so einwandfrei
Wenn ich jetzt wiedereinstelle und wegen ausländischem Bieter die Gebühren erstatten lasse (geht in dem Fall ja gleich) - ist dann auch die Möglichkeit für Bewertungen weg? Habe nämlich keine Lust, dass er mir eine negative als Rache reindrückt :confused:
Auf die eigentliche Frage kann ich dir aktuell nicht antworten.
Letzten Sommer war es jedenfalls so: Rumäne kauft - wird kurz darauf ausgeschlossen - ich beantrage Provisionsgutschrift - hätte wiedereinstellen können (habe ich aber nicht) - der Rumäne ist einen Tag darauf wieder aktiv - wir konnten uns hinterher noch bewerten.
Ansonsten --> ebay.de Foren
Aber es gibt unter Mein ebay - Käuferverwaltung die Möglichkeit, Bieter die in einem anderen Land als du angemeldet sind generell zu sperren, d.h., die können dann weder ein Gebot absetzten noch sofortkaufen.
Evtl. fürs nächste Mal

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Original geschrieben von Helge
Doppelt hinfällig:1.) Kann er sich als gewerblicher VK an private K nicht so einfach aus der Affäre ziehen.
Maximal machbar ggü. einem Verbraucher wäre eine Verkürzung der Verjährungsfrist der Ansprüche aus SMH auf 12 Monate ab Gefahrübergang.
Allerdings: Wofür soll man als Verkäufer eines als defekt angebotenen Gerätes großartig haften? Solange es sich nicht um ein ausgeschlachtetes, massiv bewußt beschädigtes gerät handelt, und dies nicht erwähnt wurde, fällt mir nichts ein.
Allerdings könnte man das widersprüchliche Verhalten des Verkäufer (geht nicht - geht schon) als Umgehungsversuch werten bzw. das Angebot gleich dahingehend auslegen, dass ein durchschnittlicher, informierter objektiver Verbraucher es als solches auf Lieferung und Übereignung eines funktionsfähigen Geräts verstehen darf.
Parallel bleibt natürlich das Widerrufsrecht um Fernabsatz für Verbraucher.
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2.) Ist müsste er Gewährleistung/Sachmängelhaftung ausschliessen. Garantie ist eine freiwillige Leistung.Auslegung gibts auch noch...
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Re: extrem lange Lieferzeit bei Neuwagenbestellung - Rabattansprüche o.ä.?
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Erik Meijer
Benötige denn auch mal Hilfe / Meinungen.Meine alten Herren / respektive die alte Dame mit meinem alten Herren
haben sich einen Neuwagen bestellt (wen's interessiert, Audi A 3 Sportback). Bestellung am 27.04.2005 beim Audi-Händler. Zugesagte Lieferung: "Juni". Leider haben meine Eltern im Vertrag kein genaueres Datum festgehalten bzw. sich zusagen lassen. Nungut, der Juni ist rum, der Juli auch bald und heute kommt die Nachricht: Lieferung voraussichtlich in der 3. Septemberwoche.Das kommt mir nun doch extrem lange vor. Da meine Eltern zu der sparsamen Generation Mensch gehören, die ein altes Auto solange fahren, bis es nicht mehr geht, könnte es nun in Kürze zu der Situation kommen, dass der alte Wagen den Geist aufgibt, der neue - mit dem wir für Juni gerechnet haben - aber noch lange auf sich warten lässt.
Das wiederum wäre vor dem Hintergrund einiger geplanter Touren mit Verlaub: scheisse... der Händler hat wohl signalisiert, für einzelne Tage ein Ersatzfahrzeug zu stellen, wenn meine Eltern konkret anmelden, wann sie den brauchen, aber für den geplanten Urlaub Anfang September kann (oder will?) er ihnen keinen Wagen für zwei Wochen umsonst dahinstellen.
Dass eine Neuwagenauslieferung immer länger dauert als bei Vertragsabschluss angegeben kenne ich aus dem Freundeskreis ja schon. Aber Juni sagen, voraussichtlich im September liefern, finde ich schon herbe.
Wenn im Vertrag ein Liefertermin im Juni vereinbart wurde, dann ist der Anspruch deiner Eltern gegen den Händler auf Lieferung und Übereignung des Autos spätestens mit Ablauf des 30.06. fällig geworden.
Fordern deine Eltern den Händler nun bestimmt zur Leistungserbringung auf (Mahnung), leistet er dann aufgrund seines Verschuldens nicht und steht ihm gegen den Erfüllungsanspruch deiner Eltern auch keine Einrede zu, kommt er durch die Mahnung in Schuldnerverzug, so dass deine Eltern - sollte ihnen deswegen ein Schaden entstehen - diesen von ihm ersetzt verlangen können.
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Die Online Aufladung per KK funktioniert jetzt wieder. Man bekommt unmittelbar nach der Aufladung eine Bestätigungs-Email samt angehängter .pdf-Rechnung.
Doppelt Aufladen wegen dem 500-Fehler sollte dann eigentlich vermeidbar sein.
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