Beiträge von booner

    Zitat

    Original geschrieben von elgo
    Habe ein Handy bei Ebay versteigert. Der Bieter kommt aus Luxemburg, obwohl ich Versand nur nach Deutschland angeboten habe.
    Obwohl auf die letzte Sekunde geboten und direkt von mir angeschrieben, meldet er sich nicht. Sein Profil ist auch schon nicht so einwandfrei :rolleyes:


    Wenn ich jetzt wiedereinstelle und wegen ausländischem Bieter die Gebühren erstatten lasse (geht in dem Fall ja gleich) - ist dann auch die Möglichkeit für Bewertungen weg? Habe nämlich keine Lust, dass er mir eine negative als Rache reindrückt :confused:


    Auf die eigentliche Frage kann ich dir aktuell nicht antworten.


    Letzten Sommer war es jedenfalls so: Rumäne kauft - wird kurz darauf ausgeschlossen - ich beantrage Provisionsgutschrift - hätte wiedereinstellen können (habe ich aber nicht) - der Rumäne ist einen Tag darauf wieder aktiv - wir konnten uns hinterher noch bewerten.


    Ansonsten --> ebay.de Foren


    Aber es gibt unter Mein ebay - Käuferverwaltung die Möglichkeit, Bieter die in einem anderen Land als du angemeldet sind generell zu sperren, d.h., die können dann weder ein Gebot absetzten noch sofortkaufen.


    Evtl. fürs nächste Mal :D

    Zitat

    Original geschrieben von Helge
    Doppelt hinfällig:


    1.) Kann er sich als gewerblicher VK an private K nicht so einfach aus der Affäre ziehen.


    Maximal machbar ggü. einem Verbraucher wäre eine Verkürzung der Verjährungsfrist der Ansprüche aus SMH auf 12 Monate ab Gefahrübergang.


    Allerdings: Wofür soll man als Verkäufer eines als defekt angebotenen Gerätes großartig haften? Solange es sich nicht um ein ausgeschlachtetes, massiv bewußt beschädigtes gerät handelt, und dies nicht erwähnt wurde, fällt mir nichts ein.


    Allerdings könnte man das widersprüchliche Verhalten des Verkäufer (geht nicht - geht schon) als Umgehungsversuch werten bzw. das Angebot gleich dahingehend auslegen, dass ein durchschnittlicher, informierter objektiver Verbraucher es als solches auf Lieferung und Übereignung eines funktionsfähigen Geräts verstehen darf.


    Parallel bleibt natürlich das Widerrufsrecht um Fernabsatz für Verbraucher.

    Zitat


    2.) Ist müsste er Gewährleistung/Sachmängelhaftung ausschliessen. Garantie ist eine freiwillige Leistung.


    Auslegung gibts auch noch...

    Re: extrem lange Lieferzeit bei Neuwagenbestellung - Rabattansprüche o.ä.?



    Wenn im Vertrag ein Liefertermin im Juni vereinbart wurde, dann ist der Anspruch deiner Eltern gegen den Händler auf Lieferung und Übereignung des Autos spätestens mit Ablauf des 30.06. fällig geworden.


    Fordern deine Eltern den Händler nun bestimmt zur Leistungserbringung auf (Mahnung), leistet er dann aufgrund seines Verschuldens nicht und steht ihm gegen den Erfüllungsanspruch deiner Eltern auch keine Einrede zu, kommt er durch die Mahnung in Schuldnerverzug, so dass deine Eltern - sollte ihnen deswegen ein Schaden entstehen - diesen von ihm ersetzt verlangen können.