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Original geschrieben von fliegerpaddy
Ganz toll, gelle. So geht es mir seit gestern auch. Server-Fehler, obwohl das Guthaben zu Neige geht. Super.
Mailbox, teures Roaming und jetzt das. Ich schließe vielleicht doch wieder einen Vertrag ab und nehme halt die Rufnummer mit
Ob gebucht wurde, weiß ich auch nicht. Wollte für den Urlaub 25 Euro nachladen.
Ich denke mal, wenn innerhalb von 60 Minuten nichts aufgebucht wurde war es auch nichts. Anderseits kann es auch sein, dass simyo diese gescheiterten Aufladeversuche registriert hat und im Stapel verarbeitet. Ich lasse es vorerst mal bei meinen 2 Versuchen, sonst wird es teuer....
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Original geschrieben von Axelchen
Da drängen sich ja folgende Fragen geradezu auf:
1. Wurde das schriftlich angekündigt? Wenn ja, welche Termine wurden in dem Schreiben genannt?
2. Welche Guthabengültigkeit wird unter *102# angezeigt?
zu 1.) Nein. Allerdings ist die Karte auch nicht auf mich registriert (ebay). Mir ist klar, dass diese Art der Kundenkontakts gem. damals gültiger AGB nicht zulässig ist.
zu 2.) Wie geschrieben: 08.09.2003 
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Wenn Du eine Überweisung noch heute per Online-Banking veranlaßt, wird die eventuell noch morgen gebucht. Zumindest kannst Du auf diese Art Beträge < 10 € aufladen. Falls das bis morgen abend doch nicht passiert sein sollte, kannst Du es entweder drauf ankommen lassen oder immer noch an einer 24h-Tanke einen 10 €-Loop-Up kaufen und die Karte retten.
o2 ist zwar deutlich fixer als z.B. E+ im Überweisungsverfahren, aber ich glaube nicht dass es klappt. Meine Bank bucht abends, o2 ist bei einer Fremdbank und braucht nach meiner Erfahrung etwa einen halben Tag bis zur Gutschrift.
Ich kann momentan das Guthaben eh nicht abfragen, weder 5667, noch *101# noch via Kontocheck. Dürften knappe 5€ sein.
Dann werde ich die paar Euros für Permium SMS verbraten, die Karte dürfen Sie mir morgen ehnoch nicht abschalten und 5 Cent überweisen.
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Heute kam folgende SMS:
Vertragsinfo: Ihre Guthabengültigkeit ist abgelaufen. Gemäß AGB wird Ihr vorhandenes Guthaben eingezogen. Bitte laden Sie bis 25.07.2005 auf, um dies zu vermeiden.
Das Guthaben ist zwar bereits seit 09/2003 abgelaufen, aber okay. SMS schreiben, handyfinder etc. ging alles noch.
Kennt jemand eine Möglichkeit, wie ich bis morgen 10 Cent aufgeladen bekomme? Am Bankautomaten und per KK gehen wohl nue Beträge >10€ und selbst dann würde wohl nicht bis morgen aufgeladen, oder?
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Wer hat derzeit noch Probleme mit dem Webinterface von Simyo?
Wollte eigentlich nur Aufladen, bekomme aber fast nur noch einen 500 - Internal Server Error.
Bin sogar bis zum Aufladungsfenster gekommen - bestätigt - dann der 500er.
Wenn ich jetzt wüßte ob gebucht wurde oder nicht, ganz toll...
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Original geschrieben von Hajj
Das muss Betrug sein!!
Die Frage ist nur wie ziehen die das Geld wieder zurück nachdem sie es mir überwiesen haben? :confused: :confused:
Eine Überweisung ist doch eigentlich bindend.
Das trifft für den Fall zu, dass der Anweisende tatsächlich einen Überweisungsauftrag an seine Bank zugunsten des Empfängers erteilt hat und der Betrag bereits dem Empfängerkonto gutgeschrieben worden ist.
Hier liegt aber tatsächlich gerade kein Auftrag des Inhabers des überweisenden Kontos vor, sondern nur anscheinsweise, da entweder sein Onlinebankingaccount missbraucht wurde ("Phishing") oder ein gefälschter Überweisungsauftrag an die Bank erteilt wurde.
Der Betrag wird dem "Kurier", nachdem die Bank bzw. der "Überweisende" von diesem Mißbrauch Kenntnis erlangt hat, via Stornobuchung wieder belastet.
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Original geschrieben von bigbutler4
ich habe einen handyvertrag über einen händler abgeschlossen.
der sollte mir dafür eine provision zahlen. hat er aber nicht.( vor 6 monaten)
nicht erreicht, gar nichts)
das gesuchte urteil besagt, dass ich dafür meinen vertrag kündigen darf,
beim netzbetreiber.
Was sprichst du von einem "Kaufvertrag" über ein Handy, dessen Mangel wegen vielfach angenommener wirtschaftlicher Einheit auch auf den "Mobilfunkdienstvertrag " durchschlagen könnte, wenn gerade nicht die Übergabe und Übereignung eines Handys vereinbart wurde?
Zwischen dir und dem Vermittler wurde stattdessen eine Zahlungsvereinbarung getroffen, die der Händler nun nicht einhält.
Ich gehe davon aus, dass Übergabe und Übereignung eines Handys nicht Inhalt des von dir ausgefüllten Antrags, der dem Mobilfunkprovider weitergeleitet wurde, war.
Fraglich ist, ob der Vertrag zwischen dir und dem Händler über die Auszahlung des vereinbarten Betrags eine wirtschaftliche Einheit mit dem Mobilfunkdienstvertrag bildet.
Allein schon das Abstellen des BGH auf die "Funktionseinheit von Telefon und Netzzugang" wirkt in Zeiten der Gier um die effektivsten Schubladenverträge doch etwas antiquiert...
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