Beiträge von booner

    Re: Re: Preisirrtum oder was?


    Zitat

    Original geschrieben von doedl
    ich stimme mit Dir überein, das bisher keine Anfechtungserklärung erfolgt ist. Diese sollte doch unverzüglich nach Kenntnis erfolgen, ist das richtig? Aufgrund der Kontakte mit anderen Käufern versucht sich der Händler hier herauszureden, aber er hat in diesen Fällen effektiv den Kaufvertrag nicht angefochten.
    Ich gehe deshalb davon aus, dass eine Anfechtung gar nicht mehr möglich ist. Ausserdem habe ich ihn ja noch explizit auf den Preis von 119,90 EUR hingewiesen und eine irrtümliche Preisangabe als nicht wahrscheinlich erklärt. Darauf hat er auch nicht reagiert.


    Doch, eine wirksame Anfechtung würde ich bei Vorliegen eines Anfechtungsgrundes noch für möglich halten.


    Der Verkäufer hat spätestens mit der Korrektur des zu niedrigen SK-Preises am 15.07.05 um 09:48 Uhr Kenntnis von seinem Irrtum erlangt, vgl. http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…onDetails&item=7524587584


    Heute ist der 20.07. "Unverzüglich" i.S.d. § 121 I BGB ist nicht mit "sofort" gleichzusetzen. Dem Anfechtungsberechtigten wird i.d.R eine Frist von höchstens zwei Wochen ab Kenntniserlangung zugebilligt.


    Er muss sich ja auch erstmal über die Konsequenzen klar werden, kalkulieren ob er mit Erfüllung oder mit Anfechtung und Ersatz des Vertrauensschadens sowie eventueller Rechtsberatungs- und sonstiger Kosten (z.B. ebay-Gebühren, Arbeitsaufwand für Organisation der Anfechtung) und dem Risiko drohender Negativbewertungen besser fährt


    Besondere Interessen des Anfechtungsgegners, die ebenfalls als fristverkürzend zu berücksichtigen wären, sehe ich in dieser Konstellation keine.


    Zitat


    Habe ich ja per email (siehe mein voriges Posting) ja schon gemacht. Ich habe nach meinem Verständnis keine Vorleistung zu erbringen, da der Verkäufer Kauf per Nachnahme in seiner Artikelbeschreibung vorsieht. Sollte ich nun nochmals schriftlich (Einwurf-Einschreiben?) eine Frist setzen?


    Email ist immer so eine Sache, aber wenn er dir schon auf dein Verlangen geantwortet hat ausreichend, da deine Zahlungsbereitschaft momentan nur symbolischen Wert hat.


    Ich würde noch bis Montag nächster Woche warten, ihm dann per Übergabeeinschreiben zur Lieferung der Kamera via Nachnahme (konkreter Sachverhalt, Art.-Nr.) eine Frist bis zum 5.8.05 unter Hinweis auf den Kaufpreis von 119€ setzen.


    Die Setzung einer Frist wäre entbehrlich, wenn der Verkäufer vorab die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert ("Sie können mich für 119€ am Ars....." z.B.)


    Zitat


    Ich möchte natürlich nicht den Kaufpreis vorstrecken (aus naheliegenden Gründen). Auch möchte ich vom KV nicht zurücktreten. Kann ich dann auch Schadenersatz forden (in Höhe einer Ersatzbeschaffung)? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?


    Ist immer besser das Vorkasserisiko zu umgehen. Wenn dir die NN Gebühren nicht zu teuer sind....


    Bei einer Klage auf Erfüllung des KV stehst du evtl. erst in einem Jahr mit der Kamera da. Wenn das ok für dich ist?


    Auch nach erfolgtem Rücktritt kann man Schadensersatz verlangen. Die Kosten, die im Rahmen des Deckungskaufes entstehen, sind unter den Voraussetzungen des Schadensersatzes statt der Leistung ersatzfähig.

    Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Es sei zu erwähnen, dass wenn er es gerichtlich anfechten wolle, es auch in etwa die Zeit in Anspruch nimmt, bis das Gerät regulär so teuer ist. Soll heißen: Das bringt letztlich auch nichts, denn kommt es zu einem Gerichtsverfahren gehen erstmal Monate ins Land.


    Gerade deswegen habe ich ihm die Variante des Deckungskaufs nahegelegt. Hier kann er sich zeitnah woanders zu einem höheren Preis mit dem Gerät eindecken, die Differenz im Rahmens des Schadensersatzes geltend machen.

    Re: Re: Preisirrtum oder was?



    Der Kaufvertrag ist definitiv zu einem Kaufpreis von 119€ zustande gekommen.


    Von diesem Kaufvertrag kann sich der Verkäufer, sollte ihm bei der Abgabe seines Angebots ein Irrtum unterlaufen sein, durch Anfechtung lösen.


    Als Anfechtungsgrund kommt hier insbesondere ein Erklärungsirrtum gem. § 119 I Alt. 2 BGB sowie ein Übermittlungsirrtum gem. § 120 BGB in Betracht.


    Neben dem Bestehen eines Anfechtungsgrunds ist aber weitere Voraussetzung einer Irrtumsanfechtung deren fristgemäßes Erklären.


    Die automatisierten Antwortmails der Auktionsabwicklungssoftware kann man wohl nicht als Anfechtungserklärung des Verkäufers auslegen, da - außer der Nennung des gwollten Kaufpreises - überhaupt kein Bezug zur Irrtumssituation hergestellt wird.


    Sollte der Verkäufer dir in den nächsten zehn Tagen ncht wirksam die Anfechtung erklären, dürfte eine danach erfolgte Anfechtungserklärung verfristet und damit unwirksam sein.


    Du solltest dem Verkäufer also am Besten deine Erfüllungsbereitschaft signalisieren, z.B. ihn per Brief zur Bekanntgabe der Bankverbidnung bzw. der Nachnahmemodalitäten auffordern, da du gemäß Vereinbarung vorzuleisten hast. Auf die Idee der Anfechtungsmöglichkeit würde ich ihn dabei nicht bringen.


    Danach kannst du auf Erfüllung des KV drängen, was ohne gerichtliche Hilfe bei einem sturen Verkäufer wohl zu nichts führen dürfte.


    Andererseits kannst du nach Zahlung von Kaufpreis + Porto dem Verkäufer eine Frist zur Erbringung seiner Leistung setzen, und nach deren ergebnislosen Verstreichen vom KV zurücktreten. Im Rahmen des Schadensersatzes statt der ganzen Leistung kannst du dann vom Verkäufer im Rahmen eines Deckungskaufes entstandene Mehrkosten einfordern.

    Zitat

    Original geschrieben von Mariposa
    Die Postbank hat eh einen Knall.
    Ich hatte heute mittag einen Zahlungseingang. Stand im Online-Banking samt Wertstellung und neuem Kontostand.
    Etliche Stunden später wurde eine Rechnung abgebucht. Die steht nun aber vor dem zuerst erfolgten Zahlungseingang und der dahinter angezeigte neue Kontostand ist ohne die zuvor erfolgte Gutschrift. Die wird nun als letztes angezeigt, ganz so als ob sie erst nach der Abbuchung erfolgt wäre.
    Von der Sparkasse (Hauptkonto) kenne ich solche Faxen nicht.


    Kann ich so bestätigen, Gleiches schon mehrfach beobachtet. Dient wohl dem "wirtschaftlichen Arbeiten"


    Zitat


    Übrigens konnte ich in der Preisliste nichts finden, was darauf schließen lässt, dass Bareinzahlungen am Schalter (Automaten gibt es hier keine) jetzt was kosten. Bei der nächsten Abrechnung weiß ich es dann ganz genau, da ich neulich, als ich das mit der Kontoumstellung noch nicht wusste, was eingezahlt habe.


    Ich habe um den 8. rum bar eingezahlt, umgestellt wurde ich allerdings erst um den 11./12. Berechnen werden Sie wahrscheinlich trotzdem.


    Eine Einzahlung auf ein fremdes PB-Girokonto in einer Postfiliale kostet übrigens
    faire 3,50€ :eek:

    Ich will niemandem die Antwort auf meinen Widerspruch vorenthalten:



    Nicht nur dass die gute Anja mich zur Frau gemacht hat, auch ansonsten scheint die geistige Leistung eher dürftig.


    Mal schauen ob ein klassicher Brief an eine höhere Etage mehr bewirkt.

    Re: Schwund


    Zitat

    Original geschrieben von dr zuzelbach
    Kriminell sind meistens die vielen beauftragten Subunternehmer!!
    Zu Zeiten der guten alten Bundespost wurde sogar die bedienstete Putzfrau auf das Postgeheimnis vereidigt.
    Jetzt wird alles "outgesourst", Pizzaboten und Taxifahrer leeren Briefkästen, oder z.B. auch polnische Spediteure transportieren massenweise Sendungen usw.


    Aber damals war ja alles angeblich sooooo schlecht gewesen und die Privatisierung macht dann alles viiiiel besser! Pustekuchen! :p


    Full ACK!


    Mittlerweile sind - laut seriöser Artikel - selbst mehrere Vorstrafen wegen Urkunds- und Betrugsdelikten kein Hinderungsgrund für eine Einstellung als Briefzusteller mehr.


    Was sich dazu bei den Subs noch so alles rumtreibt möchte ich gar nicht wissen.