Beiträge von booner

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    Original geschrieben von Benny0583
    Darf man wirklich nur einfache Fahrt ansetzen? Oder Hin- und Rückfahrt?


    Einfache Fahrtstrecke, einmal pro Tag.



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    Kann man 2005 das Erststudium als Werbungskosten absetzen, und einen Verlustvortrag machen? 2004 war das ja leider nicht möglich...


    Es gibt eine positive Tendenz. Widersprechen würde ich bei einem ablehenenden Bescheid auf jeden Fall. Kommt auch ganz darauf an, wie du es begründest und welches Fach du studierst.



    http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=1376638#post1376638

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    Original geschrieben von xcommunica
    konzentrier dich mal aufs wesentliche und lass den kinderpopel.


    was ich sagen will ist klar, du weißt es auch und jetzt so eine unbedeutende kleinigkeit die sowieso nix zur sache tut, groß rauskommen lassen ist nicht so dolle.


    Wie ich deinem Profil entnehmen kann bist du älter als ich - fällt mir schwer zu glauben...


    Dank Andis Erklärung solltest es mittlerweile auch du kapiert haben.

    Hmm, welcher Student hat denn nur an drei Wochentagen Vorlesung? Gibt dein Stundenplan theoretisch nicht mehr her? Hinzu kommen noch Besuche der Präsenz- und Ausleihbiblitheken (Rückgabe der Bücher), Anfertigen von schriftlichen Arbeiten in Bibliotheken, Seminare, AGs, Lerngemeinschaften usw. Nur unglaubwürdig sollte es nicht wirken, also Krankheitstage etc. berücksichtigen.

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    Original geschrieben von ChickenHawk
    Wobei ich bezweifele, dass der Vk in dem Fall zugeben würde je einen Mangel anerkannt zu haben...


    Schön für ihn. Wenn sich der V querstellt, dann muss halt geklagt werden, so ist das nunmal. Hierbei bleibt § 476 BGB trotzdem eine enorme Erleichterung für K.


    Dann hat er gleich noch die Nichtvornahme der Nacherfüllung zu vertreten, und der Weg für SE ist frei (mal angenommen dass er die Schlechtlieferung an sich nicht zu vertreten hat)



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    Außerdem könnte man dann auch mit dem Abs. 3 des 439 aus Vk-Sicht argumentieren...


    Ich sehe hier bei derart niedrigen, zu erwartenden Nacherfüllungskosten weit und breit keine Unverhältnismäßigkeit :confused:


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    Zumal es ja scheinbar nicht wirklich ein Mangel ist sondern diese Lautstärke bei derartigen Reifen häufiger vorkommt.


    Das könnte in der Tat so sein. Wenn alle Gegenstände dieser Gattung diese Beschaffenheit aufweisen, müsste man auf die fehlende Eignung für den vorausgesetzten Zweck abstellen.

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    Original geschrieben von supersiggi
    Nun hab ich auch ein paar Fragen zu der Thematik, es geht um das Kindergeld 05:


    1. Fahrtkosten - kann ich diese auch als Werbungskosten geltend machen, wenn ich von der Uni ein Semesterticket bekomme?


    Klar. Ich würde nachrechnen, ob ein Geltendmachen der Fahrkosten nach Entfernungspauschale (30 Cent pro km, nur eine Fahrt pro Tag) nicht "teurer", für dich im Ergebnis also günstifer kommt.


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    2. Wohngeld - muss ich das Wohngeld auch zu den Einkünften addieren?


    Ja. Die zu berücksichtigende Summe der Einkünfte und Bezüge "frißt" übrigens fast alles. Also Vorsicht! Z.B. Kapitalerträge ab dem ersten Cent, nicht erst ab Übersteigen des Sparefreibetrages...


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    3. Notebookkauf - das Notebook wurde schon 2004 gekauft, für 04 nicht deklariert - kann ich das für 05 dann noch machen?


    Da der Anschaffungswert des Notebooks 410€ netto wohl übersteigt, wirst du es ohnehin auf drei Jahre abschreiben. Also noch 2005 und 2006.


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    4. Nach diesem Urteil werden nur noch die Nettoeinkünfte berücksichtig - wird das von den Ämtern auch wirklich so gehandhabt, oder ist ein Einspruch meinerseits notwendig?


    Netto ist falsch. Nur die SV-Beiträge dürfen keine Berücksichtigung mehr finden. Vorsichtshalber auf den entsprechenden Beschluss des BVerfG verweisen.

    Re: Re: Re: Reifen sehr laut Garantiefrage



    Wieso für die Zwischenzeit Ersatz beschaffen?


    Der Verkäufer hat die Reifen durch Probefahrt geprüft und den Mangel bestätigt. Er kann sich wegen § 476 BGB regelmäßig nicht darauf berufen, dass der Mangel erst nach Gefahrübergang entstanden ist (unterstellt, es liegt hier ein Verbauchsgüterkauf vor).


    Nun liegt es am Käufer, zu entscheiden, welche Art der Nacherfüllung er wünscht. Verlangt er er Nachlieferung mangelfreier Reifen, was bei einer Gattungsschuld wie hier unstrittig möglich ist, soll der Händler mangelfreie Reifen bestellen bzw. günstigstenfalls aus seinem Lager holen und auf seine Kosten montieren.


    Das dauert bestenfalls eine halbe Stunde.


    Wie gesagt, auf ein Einschicken der Reifen zum Hersteller mit entsprechtender Warterei braucht sich der Käufer nicht einlassen.


    Leistungsort der Nacherfüllung ist übrigens der Belegenheitsort der mangelhaften Sache. D.h., strengenommen müsste der Herr Reifenhändler zu quattro in die Garage kommen, und dort die mangelfreien Reifen montieren.

    Re: Reifen sehr laut Garantiefrage


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    Original geschrieben von quattro
    Hallo zusammen. Meine Reifen auf meinem Auto sind recht laut. Sie singen förmlich. nach 200km autobahnfahrt hat man dermasen kopfweh davon.


    Dann scheinen sie nicht zur üblichen Verwendung geeignet und damit mangelhaft zu sein.



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    Jetzt zu meiner frage. Ich war bei dem Reifenhändler der hat sich das beim fahren mal angehört. Er sagte sowas hat er noch nie gehört. So laute Reifen.


    Gut, dann hat er deine Mängelrüge anerkannt.



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    Jetzt gehts um die Garantie. Reifen dieses Frühjahr gekauft. Ca. 5000km damit gefahren. Er sagt er muss sie einschicken.


    Wenn du dich mit dem Verkäufer der Reifen auseinandersetzst, dann bestehe auf Nacherfüllung im Rahmen der Sachmängelhaftung. Du musst dich nicht auf eine für dich evtl. ungünstigere Herstellergarantie einlassen.


    Wenn du dir sicher bist, dass die Reifen mangelhaft sind (ggf. nochmal in eine andere Werkstatt fahren), verlange vom Verkäufer Mangelbeseitigung. Es wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe der Reifen i.d.R. vermutet, dass dieser Mangel schon von Anfang an vorlag, dir also gegen den Verkäufer ein Nacherfüllungsanspruch zusteht. Du kannst bei einem behebbaren Mangel Nachbesserung, also z.B. Reparatur der fehlerhaften Pneus bzw. Ersatzlieferung mangelfreier Reifen verlangen.


    Sämtliche Aufwendungen, die im Rahmen der Nacherfüllung gemacht werden (z.B Montage, Transportkosten), muss der Verkäufer tragen.


    Ob der Verkäufer die Reifen einschicken muss, um sich beim Hersteller schadlos zu halten, braucht dich nicht zu interessieren. Der Unternehmerregress ist nicht dein Problem


    Sollte er die Nacherfüllung verweigern bzw. diese unmöglich sein, da alle Reifen dieser Gattung derart laut sind, kannst du vom Kaufvertrag über die Reifen zurücktreten.


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    Nur mit was fahr ich dann. Ich soll neue Reifen kaufen. Aber was wird gemacht wenn die reklamatione abgelehnt wird. Dann bleib ich auf 4 Reifen sitzen die sozusagen nix wert sind. Wie würdet ihr vorgehen. Mit Winterreifen fahren is nicht, da es anscheinend bis zu 8 Wochen dauert bis sowas beim Hersteller bearbeitet wird.


    S.o., dem Verkäufer auf die Pelle rücken.

    Re: Guten Morgen Cestec


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    Original geschrieben von pripaid
    Was soll nach der Umstellung ein Gespräch kosten ?


    lekagape


    Jedenfalls viel zu teuer. Mit einer Calling Card lassen sich über Prepaid viieel bessere Konditionen schaffen.

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    Original geschrieben von xcommunica


    Aber warscheinlich wird unser Anliegen bald realisiert, siehe Antwort von eBay:


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    Es geht nicht darum das er es verstehen muss. Er wird das weiterleiten und diejenigen die eBay organisieren, werden mich sehr wohl verstehen, die sind nicht dumm.


    Dann relativierst du deine obige Aussage aber selbst.