Beiträge von booner
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Original geschrieben von mayday7
Hallo,
habt ihr schon mal was von Schuga gehört, für mich klingt das unglaublich, kann einer sagen, ob es soetwas wirklich gibt!
Es geht um folgendes, angeblich soll 1und1 an einer Liste arbeiten, wo Poweruser festgehalten werden, damit dann später als Provider gegebenenfalls diese Kunden abweisen kann, da sie Vielsauger sind, das ganze hört sich lächerlich und absurd an, aber man weiss ja nie, 1und1 hat sich viel geleistet in letzter Zeit, deswegen kann ich mir halt vorstellen, dass da was wahres dran sein könnte!
Es geht um diesen Beitrag hier, in einem anderen Forum!
gruß mayday7
P.S. Schuga bedeutet Schutzgemeinschaft gegen ABSAHNER, soetwas wie die Schufa für die Provider
:D! Oder seh ich das falsch!Ja, genau
Das "A" steht aber nicht für "Absahner" sondern "Allessauger". -
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Hmm, habs schon längst editiert, etwas mißverständlich formuliert.
Aber: Das 8890 ist wohl gefälscht bzw. refurbished. Also Finger weg!
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Original geschrieben von OnRoP
Hi!
Also ich habe mir über Ebay einen 14 Seiten Laserdrucker ersteigert. War nicht teuer, hat 26€ gekostet. Mit Versand dann allerdings schon 40€.
War ein Händler, also habe ich 14tägiges Rückgaberecht.Ich nehme mal an, du meinst damit das gesetzliche Widerrufsrecht aus §§ 312d, 355 BGB. Oder hat dir der Händler ausdrücklich (und wirksam) ein Rückgaberecht eingeräumt? In letzterem Fall hättest bei einer Rückgabe zumindest in keinem Fall die 14€ Hinversandkosten zu tragen.
Zitat
Nun hat der Drucker einen Transportschaden. Er ist an einer Seite "vermackt" und die Trommel hat einen Bruch am Gehäuse. Dies sind nur optische Probleme. Die Trommel lies sich zunächst nicht einsetzen, aber wenn sie erstmal sitzt, ist sie im Funktionsumfang nicht eingeschränkt.
Der Drucker funktioniert also!Problem des Unternehmers! Da diese Fehler bereits vor Gefahrübergang vorhanden waren ist die Sache mangelhaft im rechtlichen Sinn.
Du kannst Ersatzlieferung eines mangelfreien Druckers oder Nachbesserung verlangen. Sollte der Unternehmer z.B die Nacherfüllung verweigern, dann kannst du vom Vertrag zurücktreten, wobei dir der Unternehmer die 14€ Hinsendekosten als vergebliche Aufwendungen ersetzen müsste, ebenso wie die Rückversandkosten.
Zitat
Nun aber die Frage:
Soll ich den Fehler dem Händler nennen oder direkt vom 14Tage Rückgaberecht gebrauch machen? Würde einerseits schon gerne Ersatz haben, andererseits weiß ich nicht, ob der Aufwand lohnt, denn es ist nur ein optisches Problem.Da der Kaufpreis unter 40€ liegt, wird dir der Unternehmer wohl die Rücksendekosten vertraglich auferlegt haben.
D.h., auf den 14€ würdest du ziemlich sicher sitzen bleiben, wenn du widerrufst und nicht im Rahmen der Sachmängelhaftung gegen den Unternehmer vorgehst. Auch käme das Risiko hinzu, dass der Unternehmer dich auf Wertersatz in Anspruch nimmt, und behauptet, die Verschlechterung der Kaufsache würde auf deine Kappe gehen (wofür er aber beweispflichtig wäre).
Zitat
Bei "mit Händler reden" ist die Gefahr das sich der Händler wegen des Transportschadens (welcher auf unsachgemäße Verpackung zurückzuführen ist) querstellt.Bis zu dem Zeitpunkt, in dem dir der Frachtfüher die Kaufsache übergibt, haftet der Unternehmer für solche Schäden. Das ist nichts mit Querstellen.
Zitat
Wie sind eure Erfahrungen, gerad auch im Bezug auf die Versandkosten?Probieren eine Minderung herauszuschlagen, wenn du das Gerät behalten willst. Mach Fotos und schick sie dem Händler. Lass anmerken, dass dir bewußt ist, das Versandschäden voll auf seine Kappe gehen.
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Ist leider auch bei DVB-T so, dass das Dekodierungsinterval nervt. Zappen macht keinen Spass mehr
