Beiträge von booner

    Re: Re: Versandbericht mit der 01770610000?



    Letzten Donnerstag scheint die 20000er SMSC zumindestens im Raum München für ein paar Stunden platt gewesen zu sein. Meine Freundin hat schwer gejammert...


    Meine mal irgendetwas von nicht vorhandenem Loadbalancing bei der 062 gelesen zu haben, deswegen käme es bei Wartungsarbeiten etc. zu diesen Ausfällen.

    Re: Re: Versandbericht mit der 01770610000?


    Zitat

    Original geschrieben von Meilow
    Dafür gibt es bei TT schon einen Thread -> Klick! ;)


    Gruß,


    Meilow


    Habe nach Versandbericht, Übertragungsbericht und Zustellbericht gesucht, aber nur in diesem Thread :) Dachte das wäre alles hier gebündelt.



    Aber dort ist sogar meine nächste Frage beantwortet, nämlich das bei der 20000er auch nur 14 Cent/SMS fällig werden.

    Re: Re: Wo bekommt man ein neues Nokia 6310i?



    Jetzt werden selbst hier von Leuten, die sich damit eigentlich ein bisschen auskennen sollten, gefälschte und verbastelte 6310i angepriesen :(


    Ein Blick in die Bewertungen, in die Angebote, und dir müsste klar werden dass das


    a) Handys bereits aus zweiter Handy sind (was verschwiegen wird)
    b) eine billige Oberschale raufgemacht wurde
    c) oft Defektgeräte Typ 6310i angekauft werden
    d) die bestimmt nicht im NSC repariert werden
    e) dito bezüglich V. 7.00

    Zitat

    Original geschrieben von Marko
    Ich habe noch ein bißchen über meinen allgemeinen Ansatz zu Vertragsänderungen und deren Bezug zum Rücktrittsrecht nachgedacht.


    § 312d (alle §§ aus dem BGB) räumt dem Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 ein. Hier wird von einem Vertrag gesprochen; eine Änderung eines bestehendes Vertrages ist zwar ähnlich eines Vertragsschlusses, da es ebenfalls zweier Willenserklärungen bedarf, aber nicht mit diesem identisch. Demgegenüber bieten §§ 119 ff. die Möglichkeit, Erklärungen anzufechten. Anfechtungen sind dem Rücktritt ähnlich, dennoch wird im Gesetz klar zwischen Vertrag und Erklärung unterschieden. Durch die beiden Erklärungen zur Änderung eines bestehenden Vertrages entsteht aber kein (neuer) Vertrag, er ist ja längst geschlossen worden. Dem Wortlaut nach fällt also solch eine Änderung nicht unter das Widerrufsrecht.


    Schonmal was von Änderungsvertrag gehört?


    E+ bietet dem Kunden an, das bestehende Vertragsverhältnis unter Vereinbarung eines späteren frühestmöglichen Kündigungszeitpunktes (und evtl. unter Einbeziehung aktueller AGB, neuer Tarifgebühren etc.), also mit geändertem Inhalt fortzuführen. Nimmt der Kunde dieses Angebot an, liegt ein Änderungsvertrag zwischen E-Plus und Kunde vor.


    Ist der Kunde Verbraucher, und wurde dieser Vertrag über die Änderung der Erbringung einer Dienstleistung unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebssystems geschlossen, liegt ein Fernabsatzvertrag vor.


    Zitat


    Grundsätzlich besteht überdies die Verpflichtung, geschlossene Verträge einzuhalten. Von diesem Grundsatz wird zum Verbraucherschutz in klar definierten Fällen abgewichen. Abweichungen sind aber im Zweifel streng auszulegen; auch unter diesem Aspekt besteht kein Grund, das Rücktrittsrecht über seinen Wortlaut hinaus auszudehnen. Der Verbraucher soll nicht umfassend bezüglich aller seiner Handlungen praktisch Narrenfreiheit haben.



    Wenn du ein "wirksam" einbaust, gebe ich dir Recht. Ein im Fernabsatz zwischen Unternehmer und Verbraucher geschlossener Vertrag ist i.d.R aber bis zum Erlöschen des Widerrufrechts nur schwebend wirksam.


    Zitat


    Sieht man sich nun den § 355 an, auf den obige Norm verweist, dann liest man, dass der Verbraucher "an seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden" ist. Spätestens hier sehe ich das endgültige Aus des Gedankens, dass man Vertragsänderungen in diesem Sinne widerrufen könnte, denn der Wortlaut "auf Abschluss des Vertrages" ist für mich eindeutig auf neue Verträge bezogen..


    "Ja, ich möchte den Änderungsvertrag mit Ihnen eingehen" ist eine WE des Verbrauchers. Es wird ein neuer Vertrag geschlossen, denn der Inhalt des Vertrages hat sich verändert. Nur die Rahmenbedingungen sind identisch geblieben.


    Das Widerrufsrecht dürfte aber ohnehin schon erloschen sein, entweder durch Zeitablauf oder durch Ausführung der Dienstleistung. Wobei man sich bei letzterem Punkt auch noch ausgiebig über den relevanten Zeitpunkt streiten könnte...


    Zitat


    Man kann aber, wie oben schon erwähnt, jede Erklärung u.U. anfechten, wenn einer der in §§ 119 ff. gegebenen Gründe vorliegt und man die Erklärung unverzüglich anfechtet. Aber, alles ist einen Versuch wert, schließlich könnte es ja klappen. ;)


    Fehlt hier nur der Anfechtungsgrund. Das "Aufschwatzenlassen" eines neuen Vertragsinhaltes erzeugt keinen zur Anfechtung berechtigenden Irrtum. Ein Motivirrtum ist grdsl. irrelevant. Eine Ausnahme dazu stellt z.B. der durch den massiven "Fremdeingriff" bei einer arglistigen Täuschung erregte Motivirrtum dar. Der Sachverhaltschilderung kann ich aber das Vorliegen einer arglistigen Täuschung seitens E-Plus nicht entnehmen.



    Zitat


    Mit dem Widderrufsrecht wäre ich mir gar nicht so sicher, da der Vertrag ja schon besteht. Er wird nur in der weiteren Laufzeit modifiziert; und da könnte man streiten, ob der Verbraucherschutz nicht vielleicht nur neue Verträge schützen soll. Zweck der Vorschrift ist der Schutz des Bestellers, der die Ware und den Vertragspartner nicht kennt. Genau das ist hier nicht mehr gegeben.



    Diese Argumentation widerlegt doch schon der geschilderte Sachverhalt selbst. Trotz bekanntem Vertragspartner und bekannter Dienstleistung wurde dem Kunden ein Ei ins Nest gelegt. Warum sollte der Kunde gleich soviel weniger schutzbedürftig sein?


    Würdest du einem Opa, der sich seit Jahren alle 2 Monate telefonisch bei Quelle seine Ration "Spanische Fliege" bestellt auch sein gesetzliches Widerrufsrecht aberkennen?


    Wie macht sich so eine Zyste bemerkbar? Schmerzhaft?


    Hab seit einiger Zeit auch Probleme an einer Stelle mit dem Zahnfleisch. Dachte zuerst es wäre eine Aphte (weißer Punkt), ging dann auch ziemlich zurück, verursacht seit zwei Wochen aber immer noch Schmerzen, die ziemlich weit ausstrahlen und ständig schwanken.


    Zähne allgemein eigentlich sehr ok.