Beiträge von booner

    Zitat

    Original geschrieben von Nase
    Das wäre dann aber für mich eindeutig ein Grund zu einem Anbieter wie 1und1 oder Freenet etc. zu gehen. Dann warum soll ich für die Flatrate mehr bezahlen, wenn ich sie woanders zum gleichen Preis wie bisher die 3000er Flat bekomme.


    Dann musst du einer der wenigen ohne die 12-monatige MVLZ sein.

    Re: Re: E+ Kundenbetreuung Online = Zustimmung zu aktuellen AGB?!


    Zitat

    Original geschrieben von Schnappi
    Dann hat Deine Freundin seit 2002 noch keine VVL gemacht?
    Den diese automatische 12 monatige VV gibt es schon seit 2002 und mit einer VV ab diesem Zeitpunkt wurde den AGB`s ja auch zugestimmt.


    Doch, in 2003. Der E-Plusler im Shop hat meine Freundin aber weder ausdrücklich noch durch Aushang auf neue AGB hingewiesen. Auf dem Antrag selbst (nur eine Seite) gab es weder einen Unterpunkt, der die Zustimmung zu aktuellen AGB regelt noch waren neue AGB im Volltext abgedruckt. Von daher konnte meine Freundin vom Inhalt neuer AGB nicht Kenntnis nehmen.


    § 305a BGB ist für eine E-Plus VVL nicht einschlägig.


    Demzufolge lag auch kein Einverständnis zur Einbeziehung neuer AGB vor.

    Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Die Angebote kannst Du Dir IMHO ruhig anschauen. Die neuen AGBs gelten doch erst, wenn Du die VVL auch wirklich online abschliesst.


    Nein, das ist unabhängig von der VVL. Ich muss den aktuellen AGB schon zur Nutzung von Kundenbetreuung online zustimmen.


    Hotline kommt natürlich noch, aber ich würde gerne vorab informieren.

    Zitat

    Original geschrieben von yox
    Ich glaube ich habe meinen damals mit UHU und Pattex übergossen und angezündet,wie mit den Plastiksoldaten aus der Pappschachtel und die Plastikpanzer.Das brannte wie Zunder und man brauchte keine Zigaretten mehr :D



    Kommt mir bekannt vor...


    Apropos Fluppen: Wie ich damals das Essengehen mit meinen Eltern mochte: Hübsche, langbeinige PR-Damen, und die hatten soo viele 6-Stück Camel/Marlboro/HB Probepäckchen loszuwerden. Alle gehortet und Freitag nachmittag weggepafft :)


    Wie hießen denn diese Flugzeugmodelle aus Pappe zum zusammenstecken? Waren richtig billig, 1-3 DM glaub ich. Revilo? Und diese tollen "Flugringe", hat man auf eine Art Spule gesteckt, am Faden gezogen, und dann gings los.

    Wegen einer VVL meiner Freundin wollte ich mich bei der online Kundenbetreuung anmelden. Ich hatte noch aus einem früheren Anmeldeversuch in Erinnerung, dass zwangsweise neue AGB akzeptiert werden mussten. Deshalb brach ich damals den Vorgang ab.



    In einem anderen Thread zur VVl schrieb ein User, man würde bei der Anmeldung keinen neuen AGB zustimmen müssen.


    Das ist falsch! Habe es gerade nochmal ausprobiert. Man muss diesen aktuellen AGB zustimmen, sonst kann man die Kundenbetreuung Online nicht nutzen.


    Ich habe mir nicht die Mühe gemacht, alle Haken zu suchen. Für meine Freundin hieße das Akzeptieren dieser neuen AGB aber z.B., dass sich bei unterlassener/verfristeter Kündigung das Vertragsverhältnis nicht wie bisher um mindestens sechs, sondern jetzt um zwölf Monate verlängert.


    Nein Danke :flop:



    Gibt es eine andere Möglichkeit als Kundenbetreuung Online für einen TM-Kunden, online VVL Angebote zu betrachten bzw. anzunehmen?