Beiträge von booner

    Zitat

    Original geschrieben von marlborolights
    Ich würde gerne vom Kaufvertrag zurücktreten, aber der Händler läßt mich nicht, ist er dazu verpflivchtet bzw. gibt es ein Recht, welches mir einen Rücktritt vom Kaufvertrag ausdrücklich zusichert?


    Selbstverständlich kannst du bereits zum jetzigen Zeitpunkt deine auf den Abschluss des Kaufvetrages gerichtete Annahmeerklärung gem. §§ 312d, 355 BGB widerrufen. Email an den Händler reicht aus.


    Vorausgesetzt, du hast dieses Spiel als Verbraucher erworben.


    Wenn du noch nichts überwiesen hast, solltest du das auch tunlichst unterlassen. Ebenso Bewertung aufheben, falls negativ kommt.

    Zitat

    Original geschrieben von Dennis Thomsen
    Swap Geräte sind doch neu, oder irre ich da? Was ist an dem Ladegerät so schlimm?


    Auße hui, innen pfui :D Das Ladegerät ist nur ein Indiz dafür, dass es sich um kein unbenutztes Neugerät handelt, das AFAIK alle 6310i serienmäßig mit dem ACP-12E ausgeliefert wurden. Mag sein, dass bei den Anfangsserien noch das ACP-8 dabei war...

    Das verkürzend auf die formularmäßig vereinbarten Kündigungsfristen in den "Altverträgen" einwirkende Gesetz zur Änderung des EGBGB hat ja nun eroglreich den BR passiert und wird zum 1.6.2005 in Kraft treten.


    Nach meinem Verständnis kann dieses Gesetz nur Kündigungen erfassen, die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes, also frühestens zum 1.6.2005 dem Vermieter zugegangen sind.


    Dafür spricht auch der Wortlaut des Gesetzes:


    .



    D.h. also, hat mein Mieter, der länger als 10 Jahre in meiner Wohnung wohnte, und mit dem ich damals eine vertragliche Vereinbarung über die Kündigungsfristen getroffen habe ( grdsl. 3 Monate, ab 5 Jahre +3, ab 8 Jahre +6, ab 10 Jahre seit Überlassung + 9 Monate; ob formularmäßig oder individuell sei dahingestellt), derart ungeschickt gekündigt, dass mir seine Kündigung bereits zum 2.4.2005 zugegangen ist, wird das Mietverhältnis frühestens zum 31.03.2006 beendet.


    Daran kann meiner Meinung auch eine "erneute" Kündigung zum 1.6.2005 nichts mehr ändern.


    Wie ist dann der vierte Punkt von oben bei dieser Darstellung des Mietervereins Hamburg zu verstehen?