Beiträge von booner

    Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Stimmt!


    Wird nicht ausdrücklich auf diese Frist hingewiesen hat man quasi ein Dauerrückgaberecht ;)


    Sogar eine Verjährung muss m.E. ausscheiden, da es sich bei dem Widerrufsrecht des Verbrauchers um ein Gestaltungsrecht handelt, welches nicht der Verjährung unterliegt.


    Da freuen sich dann sogar noch die Erben ;)

    Zitat

    Original geschrieben von cestec
    sorry, hab' mich miss verstaendlich ausgedrueckt - vor Warenlieferung beginnt die Frist latuernich nicht. Aber auch nicht einfach nur durch Lieferung - wenn der Lieferung keine Widerrufshinweise beiliegend, laeuft die Frist doch noch nicht - oder?


    Gruss,


    c.


    Nein! Wie geschrieben, die ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht ist notwendige Bedingung für den Lauf der Widerrufsfrist.

    Zitat

    Original geschrieben von cestec
    fast richtig - ab Kenntnis des Widerrufrechts laufen die 14 Tage...


    Gruss,


    c.


    Falsch: Die Widerrufsbelherung ist nur notwendige Bedingung für den Fristlauf, bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Waren aber nicht hinreichend. Also kein Fristlauf vor Eingang der Waren beim Verbraucher.


    Widerrufen werden kann natürlich bereits vorher, bis Zugang des Angebots des Verbrauchers beim Unternehmer nach den allgemeinen Vorschriften, ab Zugang nach den §§ 312d, 355 BGB, bei einem das Widerrufsrecht ersetzenden, wirksam vereinbarten Rückgaberecht wohl auch durch Widerruf vor Lieferung, und nicht erst durch Rücksendung der erhaltenenen Waren im Wege eine Erst-Recht-Schlusses.


    Im Falle des OP dürfte dessen Angebot mangels fristgemäßer Annahme ohnehin erloschen sein.

    Re: GMX DSL Stornierung: Was meinen die genau?


    Zitat

    Original geschrieben von van Dusen
    DSL sollte in der Gegend kein Problem sein.


    Das kannst du so pauschal nicht sagen. Es kommt auf den Einzefall an, selbst wenn deine Nachbarn DSL problemlos nutzen, hängst du evtl. an einem Multiplexer, deine Leitung ist durch andere Signale gestört oder könnte, wenn mit DSL beschalten andere "wichtigere" Anschlüsse stören. Vielleicht einfach auch nur ein falscher Eintrag in der T-Com Datenbank...


    Oft Kindergarten, aber auch viele Leute vom Fach findest du hier . Ggfs. kann dort jemand sogar konkret für deinen Anschluss recherchieren.


    Wenn du es selbst nochmal probieren willst:


    http://www.t-com.de/smallbusin…l/verfuegbarkeitspruefung


    Dort sollten dir alle verfügbaren DSL-Produkte der T-Com angezeigt werden.


    Wenn du neu beantragen willst, dann bei der T-Com direkt. Das geht erstens viel schneller, sowohl Absage als auch Auftragsbestätigung, und zweitens ist auch die Fehlerwahrscheinlichkeit geringer, wie wenn die Daten noch über einen Drittanbieter laufen. Bei positiven Ergebnis den Auftrag vor Ausführung stornieren...

    Zitat

    Original geschrieben von FreeStyle-er
    ja, das hatte ich auch schon... aber heißt das nun für mich dass es geht oder nicht?
    Ich verstehe das so, dass man die Kosten ganz absetzten kann, aber nur bei beruflicher Nutzung?!


    mfg


    Du hast noch einen Desktop-PC? Eine Rechnung dazu? Das ist dann der privat genutzte Rechner für das FA.


    Das Notebook wird dann "natürlich" nur beruflich genutzt, und deswegen zu 100% angesetzt.