Beiträge von booner

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    Original geschrieben von hollyj
    Ich finde zwar viel bei Googel, bei der Suche nach einer bestellbaren Aufbewahrungsmöglichkeit für Wasserkästen bin ich jedoch gescheitert. Weiß jemand wo ich so ein Regal bekomme in welchem 3 Wasserkisten übereinander gestapelt werden können. Noch besser wäre eines, wo ich zwei Kästen nebeneinander rein kriege. Ich finde da nichts!


    Danke für eure Hilfe! :top:




    http://www.google.de/search?hl…kisten+st%C3%A4nder&meta=


    Der 3. Vorschlag:


    http://www.zeykos.de/db/2676/h…der-mit-boxen-283145.html

    Re: VIAG INTERKOM


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    Original geschrieben von boeserbert
    Nö, hast schon Recht!
    15 Pfennig in der Cityzone....
    Bis zu einem bestimmten Datum galten alle Preissenkungen automatisch auch für Bestandskunden....
    Erst als die Engländer kamen (glaub ich), kam auch das Kuddelmuddel über uns! :confused: :flop:


    Und ich dachte ich werde alt ;)


    Zitat


    Hier wurde aber nach Tarifen VOR 2000 gefragt und NUR da galten die 29Pfennig in Fremdnetze zur Nebenzeit, wurde dann für Neuverträge abgeschafft bzw. auf 39Pfennig erhöht...


    Also mein "Citypartner" bzw. nun "Select" wurde Anfang Juli 2000 geschlossen, da galten die 29 Pf. in der Nebenzeit in Fremdnetze weiterhin. Ich glaube das wurde erst im August 2000 umgestellt?

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    Original geschrieben von horstie
    Wohl nicht richtig. Es dürfte nichts dagegen sprechen, eine erneute, sog. "überholende" Kündigung auszusprechen, die dann mit den neuen Fristen wirksam wird.
    Nichts anderes sagt auch der Mierterverein unter Punkt 4.


    Das habe ich mir ja schon fast gedacht.


    Bei dieser überholenden Kündigung bekomme ich nach meinem Rechtsverständnis von der rechtsgestaltenden Wirkung einer Kündigung aber Bauchweh. Ist die rechtsgestaltende Wirkung mit dem Zugang eingetreten, kann ich danach nicht mehr, zumindest nicht aus demselben Grund daran herumdoktern.


    Dem käme es gleich, wenn ich die Kündigung nach Zugang einseitig zurückziehen oder in ihren Wirkungen abändern könnte.
    Bei einem Kündgung aus wichtigem Grund, die einer ordentlichen hinterhergeschoben wird, etwa wie im Arbeitsrecht häufiger anzutreffen, hat das natürlich seine Berechtigung.


    Anderseits könnte man auch argumentieren, dass das Mietverhältnis nach Zugang der vor dem 1.6. ausgesprochenen Kündigung weiterexistiert, und demnach auch "nochmal", und dann auch nach neuer "Rechtslage" gekündigt werden kann.


    Dann wird halt auf den AGB-Charakter abgestellt :D

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    Original geschrieben von Realcounter
    Trotzdem, Morgen ist es bei mir genau eine Woche her, wo ich das Paket abgegeben hab. Und laut dem Shop wurde es am gleichen Tag noch von Hermes abgeholt. Morgen will der Käufer seine Ware oder das Geld zurück erstattet haben. Find ich echt toll....


    Wenn du nicht in unternehmerischer Eigenschaft verkauft hast, das Handy auf Verlangen des Käufers an einen anderen Ort verschickt hast, und die Ablieferung des Handys an die Fa. Hermes nachweisen kannst, dann lass den Käufer einfach zappeln.


    Wenn du nett sein willst, verweise ihn auf §§ 421 I 2 u. 3, 425 HGB und an die Fa. Hermes.

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    Original geschrieben von ChickenHawk
    In dem von Fockx genannten Verlustabzug ist die Rede von "folgenden Veranlagungszeiträumen", das ist nicht zeitlich begrenzt?
    Gibt es dazu nen Kommentar?


    CH


    Der Verlust ist seit einiger Zeit nur noch in der Höhe (1.000.000€ :D), aber nicht mehr im Zeitraum begrenzt vortragbar. Rücktrag auf 0 begrenzen nicht vergessen.



    Eisy: Im Rahmen der Ausbildung in einem nicht völlig pc-fremden Ausbildungsberuf und einem späteren, berufsbedingten (Weiterbildungs-)Studium dürfte die Zuordnung des PC zu den (vorweggenommenen) Werbungskosten eigentlich kein Problem darstellen.

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    Original geschrieben von Marko
    Deswegen werden unter falschem Namen aber dennoch keine rechtskräftigen Verträge geschlossen...


    Wer behauptet Gegenteiliges?


    Ärgerlicher sind u.U. in nicht unerheblichem Umfang vorgenommene Warenbetrügereien, bei denen der "Datenspender" in die Rolle des Beschuldigten schlüpft.