Beiträge von booner



    Da nach obergerichtlicher Rechtsprechung und nach den Statuten von ebay selbst mangels Handelns in fremden Namen eine Stellvertretung für den "Kommittenten" ausscheidet, wird der Verkaufsagent selbst Vertragspartner des Höchstbietenden bzw. des Sofortkäufers.


    Ein ebay-Verkaufsagent ist unzweifelhaft unternehmerisch tätig, da die Nachhaltigkeit seiner Verkaufstätigkeit und die Absicht, Gewinne zu erzielen, offensichtlich ist.


    Es gilt also: Verkaufsagent = Unternehmer i.S.d. § 14 BGB.


    Er ist daher zwingend an gewisse Verbraucherschutzmaßnahmen gebunden, muss also bspw. in seinen Angeboten eine ordnugsgemäße Anbieterkennzeichnung unterbringen, eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Widerrufsbelehrung bzw. Rückgabebelehrung vornehmen, darf keine unzulässigen AGB-Klauseln (wie z.B. eine Freizeichnung von der SMH, auf welche er sich nicht berufen kann) verwenden etc. pp.


    Wenn du zu dem Abzumahnenden in einem Wettberwerbsverhältnis stehst, kannst du ihn, vertreten durch einen RA selbst abmahnen lassen. Ansonsten freuen sich klagebefugte Verbraucherschutzverbände bzw. die Wettberwerbszentralen über ein Zubrot.




    @ Dennis Thomsen: Google bzw. durchsuche die ebay-Foren mal nach "Nigeria Connection" :)

    Zitat

    Original geschrieben von LikeAVirginHandy
    Ja, aber ich war mit 4,04 Euro schon Höchstbietender, vor mel*halloween. Und dann hatte ich die 50 Cent mehr nur zur Sicherheit eingegeben und habe mich somit nochmal überboten. Das finde ich komisch...!


    Ciao...!


    Das hängt mit dem Bietagenten von mel*halloween zusammen. Als du das erste Mal geboten hast, müsste das aktuelle Gebot bei 3,03€ gelegen haben. Mel*halloween hatte aber "intern" bis 4,01€ geboten, nötig waren für seine Führung aber nur 3,03€ (2,53€ vom vorherigen Höchstbieter + 50 Cent Erhöhungsschritt).


    Du hast dann 4,04€ geboten, was eigentlich nur 3 Cent über dem Maximalgebot des höchstbietenden mel*halloween lag, also nicht den grdsl. geforderten 50 Cent Mindesterhöhungsschritt erfüllt (was dann 4,51€ aktuelles Gebot wären).


    Da das Bieten per Bietagent aber sonst unsinnig wäre, da das Maximalgebot ja erstmal ein Geheimnis bleiben soll, kann man also auch mit nur 1 Cent Vorsprung am bisherigen Höchstbietenden, der mit Bietagent geboten hat, vorbeiziehen (konkret: Mit 4,02€ an den 4,01€ von mel*halloween vorbei).


    Das System merkt sich nun aber, unter welchen Umständen du Höchstbietender wurdest, nämlich indem du eigentlich 47 Cent "zu wenig" geboten hast. Da du nochmal 50 Cent nachgelegt hast, wurden davon automatisch 47 Cent, nämlich die, die du vorher gespart hast "gefressen".


    Ich hoffe das war anschaulich :D

    Zitat

    Original geschrieben von hetti
    ich hab eine Frage zu Western Union.


    Und zwar meint mein "Handelspartner", dass ich das Geld auf meinen Namen bei WU einzahlen soll und wenn ich die Ware erhalten habe, soll ich einfach seinen Namen als Empfänger eintragen. Als Adresse soll ich aber seine angeben...
    Also kann er mich dann über den Tisch ziehen? WU ist ja dafür bekannt, dass man sein Geld schnell los ist! Hab bisher noch nicht WU genutzt. Ist wohl nicht so ratsam, oder?


    Danke Chris


    Ich kenn mich mit WU überhaupt nicht aus. Aber eigentlich reicht eine bescheidene Überlegung im Umkehrschluss: Wenn er auf deine Mitwirkung angewiesen ist, um das Geld erhalten zu können ("Namensänderung"), dann kannst du ihm das Geld gleich erst nach Warenerhalt überweisen.


    Läuft dann auf nichts anderes hinaus als eine von dir vorzunehmende, notwendige Empfängeränderung bei WU. Machst du mit, bekommt er das Geld, machst du nicht mit, bekommt er nichts.


    Welcher Verkäufer wird dermaßen blöd sein? Ich bin mir ziemlich sicher, dass es auf den Empfängernamen nicht ankommt. Man muss bloß den Transfercode kennen. Dein Geld dürfte also wahrscheinlich weg sein...


    Mach ihm doch mal o.g. Vorschlag, wenn er ablehnt, kannst du ihm ja mitteilen, dass beide Methoden im Ergebnis gleich wären (die vom Verkäufer gemachten Angaben zu WU als korrekt vorausgesetzt).

    Zitat

    Original geschrieben von warhorse_2
    Sorry, ich meinte natürlich vorzeitig aus dem Vertrag bei T-Mobile aussteigen, da ein permanenter Vertragsbruch von immerhin deren Geschäftspartner vorliegt. Ist da nicht auch T-Mobile irgendwie in die Pflicht genommen? Jede Bank kann einem doch auch den Kredit kündigen, wenn man sich nicht an die Vereinbarungen hält. Aber wahrscheinlich ist bei dieser Sache wie oft wieder das Recht bei den Abzockern wie Teltex und nicht beim Verbraucher.


    Das ist sehr wohl gerecht so. Wieso sollte T-Mobile eine Pflichtverletzung seitens Teltex zugerechnet werden? Mit der Argumentation kommst du aus deinem Vertrag mit T-Mobile nicht raus...