Beiträge von booner



    Etwas spät:


    http://www.steuerthek.de/freibetraege/


    Solange du durch deine Fahrtkosten und sonstigen Werbungskosten den Betrag der Werbekostenpauschale nicht belegbar überschreiten kannst, bleibt es bei der Pauschale. Solltest du einen höheren Betrag nachweisen können, dessen Berechnung i.Ü nach der Entfernungspauschale (in 2004: 0,36€ für die ersten zehn Kilometer, 0,40€ für weitere Kilometer, nur eine Fahrt pro Tag! In 2005 genreller nur noch 0,30€ pro Kilometer) erfolgt, kannst du diesen höheren Betrag ansetzen.



    Weiß jemand, wo ich online steuerechtliche Freibeträge, Pauschalen etc. von 2000 bis 2002 finden kann?

    Dumme frage, aber google hilft nicht wirklich weiter:



    Zahlt man als Auszubildende(r), konkret Arzthelferin im letzten Lehrjahr, Sozialversicherungsbeiträge?


    Ich habe im Kopf, das Azubis bis zu einer gewissen Höhe von der Zahlung der SV-Beiträge befreit sind. KV läuft m.E. auch mit über die Eltern.


    Generelle Auskunft von irgendeiner Berufsausbildung würde mir schon reichen.



    Danke!

    Damit hier keine falschen Hoffnungen aufkommen:



    Finger weg, und zwar ohne zu zögern! Diese mails von angeblich reichen Nigerianern mit Geburtstagesgeschenken blabla sind IMMER der Anfang eines Betruges. Teilweise werden gehackte Accounts mißbraucht, die Zahlungseingänge erfolgen aufgrund Überweisungen, die mit gephishten Daten vorgenommen wurden. Oder mittels ungdeckter Schecks. Im besten Fall seid ihr nur eure Ware los, manchmal kommen dann Schecks mit 1000€ mit der Bitte, die Differenz zum Kaufpreis abzüglich einer großzügigen Provision auf ein Konto zu überweisen - dann ist noch mehr Geld weg.


    Selbst wenn ihr die Ware bis zur Stornobuchung behaltet, rutscht ihr da evtl. in ein Ermittlungsverfahren hinein.



    Wie kann man sowas nur für seriös halten?!


    Ohne Link zum Angebot schwierig...

    Hallo,



    konkret suche ich praktische Erfahrungen von Leuten, die bei der Familienkasse/BA KiG-Ansprüche aus 2001/2002 nach dem Urteil des BVerfG v. 13.05.2005 nachbeantragt haben. Es geht dabei um den Umstand, dass die langejährige Praxis der KiG-Stellen war, die Bruttobeträge sämtlicher Einkünfte und Bezüge des Kindes zur Bestimmung des KiG-Anspruches heranzuziehen.


    Nach meinem bisherigen Kenntnisstand stehen Eltern, die, weil sie von Haus aus meinten, das Einkommen ihres Kindes übersteige den Grundbetrag, erst gar keinen KiG-Antrag gestellt haben, am besten da.


    Sie sollen rückwirkend bis zum Jahr 2001 (!) KiG nachbeantragen können, falls die Summe der Einkünfte und Bezüge des Kindes im jweiligen Jahr abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge die Grenze von 16.040 DM nicht überstiegen hat.



    Kann viel Geld bringen!


    Mir geht es um folgende Lage: Irgendwann, schätzungsweise 1999/20o0 KiG beantragt wurde, und in den Folgejahren laufend gezahlt wurde. In 2001 überstiegen die Einkünfte und Bezüge dann wegen eines nicht eingeplanten Weihnachtsgeldes den Grundbetrag minimal, das KiG für 2001 wurde rückwirkend nebst Zinsen zurückverlangt und auch zurückgezahlt.


    Bestehen Chancen auf eine Rückgewähr des erstatteten KiG für 2001? Ich mach das ganze für eine Freundin, und weiß daher nicht, wie dieses Rückverlangen des KiG durch die Familienkasse formell ablief. Hebt diese, nachdem sie von dem schädlichen Einkommen Kenntnis erlangt hat, den KiG-Bescheid auf?


    Hat jemand, sei es beantragtes und nachträglich aufgehobenes KiG oder nichtbeantragtes KiG aus 2001 schon erfolgreich nachbeantragt?