Beiträge von booner
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Original geschrieben von Magnolia77
Es scheint mir so als wenn einer der Kastelrutherspatzen
Das Auto ersteigern will....Der Höchstbieter "hebro1" verkauft teure und seltene Steif Tiere, die Bilder der Auktion liegen auf dem Server http://www.kastelrutherspatzen.de
Es darf nun spekuliert werden.....


Gebot liegt derzeit bei 172.150,00 Euro
Dem Namen nach dürfte das der Gf Helmut ausm Impressum sein:
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Original geschrieben von elgo
Bei dem Papst-Golf wäre mal interessant zu wissen, was eine Versicherung im Falle eines Unfalls bezahlt - z.B. wenn ein Laster das auto bei der Überführung verkürzt. Ich gehe mal stark von dem in den Raum geworfenen Betrag i.H.v. 7000 Euro aus. Da würde sich aber jemand mächtig in den A...llerwertesten beißen
Laut Angaben des Verkäufers passiert mit diesem Auto kein Unfall

(Wurde wohl mittlerweile entfernt. Da stand doch "damit werden Sie immer eine gesegnete und unfallfreie Fahrt haben" oder so ähnlich. Oder täusch ich mich :confused: )
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Wäre das ein echtes 8910 gewesen? Schaut eher nach 8210 Umbau aus, die Gehäusefarbe ist viel zu hell, oder?
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Original geschrieben von Mcbane
wieso hätte ich das selber rausfinden können ?
Was haben deine links mit meinem zu tun ?
andere Verkäufer, andere Bilder.....
und wie kommst du darauf, daß sie gebraucht sind ?Sorry, vielleicht hast du die Fälschung auch einfach nur verdient...
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"Auf Kosten des Verkäufers" heißt nicht, dass du es unfrei zurückschicken darfst, sondern dass du die Kosten vorzuleisten hast, und dann vom Unternehmer ersetzt bekommst.
Da das Notebook wohl einem Warenwert >40€t (und der Verkäufer eine veraltete Widerrufsbelehrung nutzt) hättest du einen Anspruch auf Ersatz der Rückversandkosten.
Wenn du das Notebook nun "absprachewidrig" unfrei versandt hast, hast du im Wege eines Erst-recht-Schlusses Anspruch auf die tatsächlichen Portokosten, beim normalen Postpaket also auf Zahlung von 7,00€.
Das "Strafporto", welches dem Händler durch die unfreie Zusendung entstanden ist, muss er dir jedoch nicht ersetzen und wird er wohl mit dem Rückzahlungsanspruch verrechnen wollen.
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Original geschrieben von Mcbane
Kann mir jemand sagen, ob dieses 8850 echt ist ?hier :
Nein, aber aus zweiter Hand:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…ory=22329&item=6384549174
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…ory=22330&item=6373477307
Das hättest du auch selber rausfinden können...