Beiträge von booner

    Zitat

    Original geschrieben von Real
    Ein RA, der die Zeit hat, in so "einem" Forum (Thread) zu lesen (und zu schreiben) - ist sehr, sehr vertrauensvoll und glaubwürdig - wie übrigens viele Beiträge hier!! ;)
    Es (Ihr) ist (seit) doch einfach nur noch lächerlich...
    Aber es gibt noch eine Steigerung der "Forums-Form" - das Teltarif o2-Forum! :p


    Alles wird gut!!
    RA Prof. Dr. Real :D


    Deine Einschätzung kann dir keiner nehmen. Aber ich schenke dir ein "itätsverlust" :rolleyes:

    Zitat

    Original geschrieben von hopihalido
    Nicht genau geguckt :confused: Ist doch klar das es sich um ein ME45 handelt, zumal das Handy 3 Jahre alt ist ;)


    Im Zweifel stellt ein Richter fest was Vertragsinhalt geworden ist ;)


    Ein durchschnittlich informierter Verbraucher muss nicht wissen, dass das 6230 noch keine drei Jahre erhätlich ist (und auch nicht, dass es eindeutig ein Verkäuferversehen ist).

    Zitat

    Original geschrieben von T610-2003
    Hat keiner eine Idee wie sowas abläuft? Wenn ich einen Artikel von
    Privat wieder zurücknehme auch noch im Vorraus das Geld erstatten oder
    gibt es da klare Richtlinien? Bitte um hilfe


    Das entnehmt ihr am besten eurem über die Aufhebung des Kaufvertrages
    geschlossenen Vertrag.
    Da ich davon ausgehe, dass du dem Käufer
    freiwillig den Rücktritt vom Kaufvertrag ermöglicht hast, er also wohl
    nicht nachgewiesen hat, dass an der Kaufsache ein (erheblicher)
    Sachmangel vorliegt und er demnach dir auch keine Frist zur
    Nacherfüllung gesetzt hat bzw. du ihm ggü. eine Nacherfüllung nicht ernsthaft
    und endgültig verweigert hast, liegt kein gesetzlicher Rücktrittsgrund
    vor.


    Solltet ihr in eurem Aufhebungsvertrag bezüglich des Umstands, welche
    Leistung zuerst zurückzugewähren ist, keine ausdrückliche Regelung
    getroffen haben, kann man dein Angebot zur Aufhebung des Vertrages evtl.
    dahingehend auslegen, dass dir zur Überprüfung der Sachlage/ zum
    Ausschluss einer Manipulation seitens des Käufers die Kaufsache vor
    Erstattung des Kaufpreises zurückzugewähren ist, inswoeit also der
    Käufer vorleistungspflichtig ist (genau wie beim eigentlichen
    Kaufvertrag auch, wenn du Vorkasse vereinbart hattest).


    Grob gesagt: Wenn du dem Käufer freiwillig den Rücktritt ermöglichst,
    kannst du auch die Spielregeln der Rückabwicklung bestimmen. Sollte er
    dein Angebot mit diesen Regeln nicht akzeptieren, verweise ihn auf
    seinen evtl. bestehenden gesetzlichen Nacherfüllungsanspruch.


    Sollte im Rahmen der Vertragsaufhebung die Reihenfolge der Leistungen
    nicht geregelt worden sein und auch nicht im Wege der Auslegung
    bestimmbar sein, dann richtet sich die Rückabwicklung des
    Kaufvertrages nach den gesetzlichen Bestimmungen über den
    Rücktritt vom Vertrag.


    Prinzipiell wäre dann Zug-um-Zug abzuwickeln, dir und dem
    Käufer stünde bis zur Bewirkung der jeweiligen Gegenleistung
    die Einrede des nicht erfüllten Vertrages zu.


    Lässt sich keine Einigung erzielen, müsste geklagt werden.
    Derjenige, der dann vollstrecken will, müsste (z.B. an den
    Gerichtsvollzieher) vorleisten (oder nachweisen, dass sich
    die andere Partei im Gläubigerverzug befindet).


    Ein "ebay-Gesetz" gibt es nicht.


    Done.



    Öffentlich geht auch wie du siehst, aber evtl. bieten es dann irgendwelche Pappnasen bis ins Unermessliche :D


    Ich hab 50€ drin.


    Ein Scheingeschäft ist nicht strafbar, du musst dich deswegen nicht anzeigen :)

    Zitat

    Original geschrieben von maretzky
    Geht nicht da Ebay, erst einen anschreibt und da steht im Brief der Code drin :(


    MIST !


    Schick mir per PN die Artikelnummer, den Betrag den ich bieten soll, und erkläre hier öffentlich, dass es ein Scheingeschäft sein soll. Dann schlag ich zu...


    Weitere Bedingung: Positive Bewertung und keine Verwarnung.


    Fakeaccount anlegen, damit utopischen Betrag bieten, Auktion gewinnen, danach Provision gutschreiben lassen. Nimm deine Frau oder deinen Nachbarn als Accountinhaber, dann fällts nicht so auf ;)