Beiträge von booner
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Original geschrieben von Real
Ein RA, der die Zeit hat, in so "einem" Forum (Thread) zu lesen (und zu schreiben) - ist sehr, sehr vertrauensvoll und glaubwürdig - wie übrigens viele Beiträge hier!!
Es (Ihr) ist (seit) doch einfach nur noch lächerlich...
Aber es gibt noch eine Steigerung der "Forums-Form" - das Teltarif o2-Forum! :pAlles wird gut!!
RA Prof. Dr. Real
Deine Einschätzung kann dir keiner nehmen. Aber ich schenke dir ein "itätsverlust"

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Original geschrieben von hopihalido
Nicht genau geguckt :confused: Ist doch klar das es sich um ein ME45 handelt, zumal das Handy 3 Jahre alt ist
Im Zweifel stellt ein Richter fest was Vertragsinhalt geworden ist

Ein durchschnittlich informierter Verbraucher muss nicht wissen, dass das 6230 noch keine drei Jahre erhätlich ist (und auch nicht, dass es eindeutig ein Verkäuferversehen ist).
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Original geschrieben von T610-2003
Hat keiner eine Idee wie sowas abläuft? Wenn ich einen Artikel von
Privat wieder zurücknehme auch noch im Vorraus das Geld erstatten oder
gibt es da klare Richtlinien? Bitte um hilfeDas entnehmt ihr am besten eurem über die Aufhebung des Kaufvertrages
geschlossenen Vertrag.
Da ich davon ausgehe, dass du dem Käufer
freiwillig den Rücktritt vom Kaufvertrag ermöglicht hast, er also wohl
nicht nachgewiesen hat, dass an der Kaufsache ein (erheblicher)
Sachmangel vorliegt und er demnach dir auch keine Frist zur
Nacherfüllung gesetzt hat bzw. du ihm ggü. eine Nacherfüllung nicht ernsthaft
und endgültig verweigert hast, liegt kein gesetzlicher Rücktrittsgrund
vor.Solltet ihr in eurem Aufhebungsvertrag bezüglich des Umstands, welche
Leistung zuerst zurückzugewähren ist, keine ausdrückliche Regelung
getroffen haben, kann man dein Angebot zur Aufhebung des Vertrages evtl.
dahingehend auslegen, dass dir zur Überprüfung der Sachlage/ zum
Ausschluss einer Manipulation seitens des Käufers die Kaufsache vor
Erstattung des Kaufpreises zurückzugewähren ist, inswoeit also der
Käufer vorleistungspflichtig ist (genau wie beim eigentlichen
Kaufvertrag auch, wenn du Vorkasse vereinbart hattest).Grob gesagt: Wenn du dem Käufer freiwillig den Rücktritt ermöglichst,
kannst du auch die Spielregeln der Rückabwicklung bestimmen. Sollte er
dein Angebot mit diesen Regeln nicht akzeptieren, verweise ihn auf
seinen evtl. bestehenden gesetzlichen Nacherfüllungsanspruch.Sollte im Rahmen der Vertragsaufhebung die Reihenfolge der Leistungen
nicht geregelt worden sein und auch nicht im Wege der Auslegung
bestimmbar sein, dann richtet sich die Rückabwicklung des
Kaufvertrages nach den gesetzlichen Bestimmungen über den
Rücktritt vom Vertrag.Prinzipiell wäre dann Zug-um-Zug abzuwickeln, dir und dem
Käufer stünde bis zur Bewirkung der jeweiligen Gegenleistung
die Einrede des nicht erfüllten Vertrages zu.Lässt sich keine Einigung erzielen, müsste geklagt werden.
Derjenige, der dann vollstrecken will, müsste (z.B. an den
Gerichtsvollzieher) vorleisten (oder nachweisen, dass sich
die andere Partei im Gläubigerverzug befindet).Ein "ebay-Gesetz" gibt es nicht.
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Werden die Xtras per Kurier oder so mit Adressfeststellung ausgeliefert? Eher nicht, das geht doch per nomaler Post ohne Identitätsüberprüfung?
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Gehört das peinliche In-den-Vordergrund-Stellen der Moderatorin eigentlich zum Konzept des "Fass ohne Boden"? War mehr als nervig...
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Original geschrieben von maretzky
6762837723Sorry aber das kann ich nicht öffentlich sagen :confused: Biete 50.-Euro und gut und positve Bewertung ist sicher !!
Gruß
Thorsten
Done.
Öffentlich geht auch wie du siehst, aber evtl. bieten es dann irgendwelche Pappnasen bis ins Unermessliche

Ich hab 50€ drin.
Ein Scheingeschäft ist nicht strafbar, du musst dich deswegen nicht anzeigen

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Zitat
Original geschrieben von maretzky
Geht nicht da Ebay, erst einen anschreibt und da steht im Brief der Code drin
MIST !
Schick mir per PN die Artikelnummer, den Betrag den ich bieten soll, und erkläre hier öffentlich, dass es ein Scheingeschäft sein soll. Dann schlag ich zu...
Weitere Bedingung: Positive Bewertung und keine Verwarnung.
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Original geschrieben von maretzky
Hi,das ist ja ein Mist bei Ebay kann man nicht mehr die Auktion vorzeitig beenden. Habe einen schlimmen Fehler gemacht. Habe Schuhe reingesetzt, weil ich dachte meine Frau will sie verkaufen und sie hat sie erst für unsere Tochter gekauft. Dann habe auch noch einen falschen Preis eingetragen

Mist die Auktion endet in 30 Minuten !!
Was kann man jetzt noch machen !! Hilfe, meine Frau macht mich "alle" !!
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…7723&rd=1&ssPageName=WDVW
Gruß
Thorsten
Fakeaccount anlegen, damit utopischen Betrag bieten, Auktion gewinnen, danach Provision gutschreiben lassen. Nimm deine Frau oder deinen Nachbarn als Accountinhaber, dann fällts nicht so auf
