Beiträge von booner

    Zitat

    Original geschrieben von lovestern
    kann man, wenn man über Congster eingewählt ist, seine T-Online Email-Adresse via Pop3 mit einem Email-Programm abzufragen und kann ich so auch Emails verschicken?
    Bei der Schmallband-Einwahl ist es doch immer nur mit der original T-Online Einwahl abrufbar gewesen.


    Nein, sollte nur über das Webmailinterface gehen:


    https://kommunikation.t-online.de/

    Diet: Wunderbar :)


    War gerade im T-Online Kundencenter, bei Tarifwechsel wird mir nur der Wechsel zu den folgenden Tarifen angeboten:


    TARIF T-Online dsl 1500 MB
    TARIF T-Online dsl 3000 MB
    TARIF T-Online dsl 6000 MB
    TARIF T-Online dsl flat 2000
    TARIF T-Online dsl flat 3000
    TARIF T-Online dsl surftime 30
    TARIF T-Online dsl surftime 60
    TARIF T-Online dsl surftime weekend
    TARIF T-Online eco
    TARIF T-Online surftime 120
    TARIF T-Online surftime 30
    TARIF T-Online surftime 60
    TARIF T-Online surftime 90


    Ein reiner CbC Tarif ist da wohl nicht dabei :confused: Wird der bloß nicht beworben, ist ein Wechsel zu CbC nur über die Hotline möglich? Hab wie gesagt dsl flat ohne Mindestlaufzeit und auch kein Komplettpaket o.ä.

    Hallo,



    echt ein gutes Angebot...



    Ich habe momentan T-Online dsl flat, die müsste doch innerhalb von 6 Werktagen kündbar sein, oder? (Hab gerade keine Unterlagen parat).


    Nur möchte ich die t-online email Adresse erstmal behalten. Die bleibt doch bei einem Tarifwechseln auf TOL by call erhalten? Und zum Abrufen muss ich micht gar nicht über T-Online einwählen, wenn ich sie über T-Online Webmail abrufe? Muss ich einen Mindestumsatz bei TOL by call erwirtschaften, dass die email nicht abgeschaltet wird?


    Die Congster flat ist auch nicht Rufnummerngebunden, d.h. ich kann Sie zu jedem beliebigen T-DSL Anschluss buchen und benutzen? Muss der Congster Flat Beantragende mit dem T-DSL Anschlussinhaber identisch sein?


    Nutzung über Router ist doch auch ok bei Congster?



    flerli: Ist der CbC Tarif bei T-Online völlig grundgebührenfrei?



    Danke!

    Zitat

    Original geschrieben von BigDaddy
    Kleine Schönheitsfehler wurden bisher bei der Rücknahme toleriert. Diese Geräte wurden dann als Vorführgeräte oder auch als B-Ware mit einer Preisminderung weiterverkauft.


    Bei Saturn auch gerne "Verpackungsinhalt wurde zu Ihrer Sicherheit überprüft" :rolleyes:

    Zitat

    Original geschrieben von M-O-B67
    Was sagt Ihr dazu ?


    Für mich ist es nicht so wichtig, ob das Gerät refurbished ist, hauptsache, das Cover ist original!



    Der war gut :p Klar, die möbeln erst dilletantisch die Platine auf und spendieren ihr dann ein Original Nokia 8850 Gold Edition Cover. Weil es die so häufig gibt...


    Zitat


    Außerdem hat das Ding ja noch Garantie!


    Bei einem kaum der deutschen Sprache mächtigen Schrottverkäufer. Viel Spaß!


    Zitat


    Den Anbieter kenne ich zwar und weiß, dass er gefälschte Ware verkauft, jedoch scheinen seine Angaben richtig zu sein!


    Warum um Himmels Willen willst du dann dort kaufen? :rolleyes: Schau mal in seine Bewertungen...

    Zitat

    Original geschrieben von Yoko


    Ähnlich gelagerter Fall, hier die juristisch relevante Quintessenz eines Anwalts, den die c't befragt hat:


    Vielleicht ähnlich, aber nicht passend. Ich kenne den Sachverhalt nicht, aber den Angaben des RA zufolge müssen dort die (überzogenen) Versandkosten Vertragsbestandteil geworden sein. Evtl. durch verborgene Angabe in der Artikelbeshreibung, besonders kleingedruckt etc.



    Das ist hier nicht der Fall, hier hat der Verkäufer ohne vorher überhaupt eine Angabe zur Höhe der Versandkosten gemacht zu haben, diese (wegen des zu niedrig gewählten SK-Preises?) nachträglich einseitig und willkürlich auf 120€ festgelegt.

    Zitat

    Original geschrieben von Epaminondas
    madx, bevor Du hier große Töne von Dir gibst solltest Du erst mal die Rechtslage studieren.


    Du hast ein einseitiges Handelsgeschäft gemäß BGB abgeschlossen.


    Nennen wir es Verbrauchsgüterkauf :)




    Zitat


    Dadurch stehen Dir theoretisch 24 Monate Gewährleistung zu. Praktisch allerdings musst DU ab dem 7. Monat beweisen, dass das Gerät bereits zum Kaufzeitpunkt einen Mangel hatte.



    Und? März 04 - Übergabe des Handys --> Dezember 04 - Nacherfüllungsverlangen (wohl) ggü. MP, wobei MP dieses durch die (fehlgeschlagene) Nachbesserung akzeptiert hat --> Anerkenntnis des Nacherfüllungsanspruchs des Verbrauchers "in anderer Weise" gem. § 212 I Nr.1 letzte Alternative BGB --> Rechtsfolge: Neubeginn der Verjährung der Sachmängelhaftungsansprüche des Verbrauchers (zumindest hinsichtlich des gerügten Mangels).


    Mit dem Neubeginn der Verjährung der Sachmängelhaftungsansprüche lässt sich auch sehr gut ein Neubeginn des Fristlaufs der Beweislastumkehr des § 476 BGB annehmen --> Dezember 04 bis Februar/März 05 < 6 Monate.


    Zitat


    Der Händler muss Deine Mängelrüge nicht akzeptieren sofern Du sie nicht durch entsprechende Gutachten untermauern kannst. Wenn MPT hier handelt, dann ist das kulant. Sie müssen ohne entsprechenden Beweis von Dir überhaupt nichts tun..


    Kann man so nicht stehen lassen. Evtl. wirkt hier die zeitliche Vermutung des § 476 BGB hinsichtlich des Vorliegens eines Sachmangels noch zugunsten des Verbrauchers! Dann ist ein Gutachten meist obsolet.


    Zitat


    Den Brief an MPT kannst Du Dir allerdings sparen.


    Wieso? Ich interpretiere in die Beschreibung von madx bereits 2 fehlgeschlagene Nachbesserungsversuche, das Teil wurde schon an MP zurückgeschickt, riecht nach cash infolge Rücktrittsmöglichkeit...

    Zitat

    Original geschrieben von redleb
    Wer snip kennt braucht weder eine Funkuhr noch vor dem PC hocken und gut gesnipt ist oft guenstiger als SK.
    Ích hoffe dies war nicht auch ein "Geheimnis".....


    Hä? Was nützt mir ein Sniper, wenn ich nichtmal weiß, ob es ein Festpreisangebot oder ein Angebot mit Sofortkaufoption sein wird, und, wenn letzteres, der Startpreis in den Sternen steht?


    Vor dem PC sollte man natürlich schon sitzen, um


    a) das Angebot zu lesen und
    b) bei Gefallen das Reservierungsgebot schnellstmöglich zurückziehen zu können.


    Lieber in einem zweiten Fenster schon mal den bid retract vorbereitend ausfüllen, Artikelnummer ist ja bekannt, Grund egal, dann kann man effektiver "zurückziehen".