Beiträge von booner

    Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    Orthographischer Reminder für die Allgemeinheit: Es heisst "Papst". :rolleyes:


    [small]Der Mann hat nichts mit einem schwarzwälder Lüfterhersteller zu tun...[/small]


    Die Lüfter heißen aber auch "Papst"...


    http://www.papst.de/


    Ich bin mir aber auch sicher, dass die Lüfter früher Pabst hießen :confused:

    Mich wundert ja, dass noch kein Mitbewerber diesen Mißstand aufgegriffen hat.


    Werbung wie "Wußten Sie schon, bald zahlen Sie bei o2-Anschlüssen auch für ein Besetzt?" verbunden mit einem dezenten Hinweis auf die Deaktivierungsmöglichkeit via Hotline sollte o2 genug Rufschaden und glühende Callcenter bescheren.


    Gerade T-Mobile könnte dann ihren eigenen, vergleichbaren aber kostenlosen Dienst bewerben. Aber dafür "mögen" sich TMO un o2 wohl zu gerne...

    Zitat

    Original geschrieben von ashd
    Anwälte sind in der Regel nette Menschen, deren Dienste viel häufiger beansprucht werden sollten.


    Deren Gebühren sind aber i.d.R. mit der Geiz-ist-geil-Mentalität vieler hier Postender unvereinbar, genau wie die Beiträge zu einer Rechtschutzversicherung.


    Und was nutzen die besten Erfolgsaussichten der Klage im Bezug auf das Kostenrisiko, wenn man nicht weiß wie es um die Solvenz des Schuldners bestellt ist?

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Was stimmt mit der Hose nicht (abgesehen von seinem unsinnigen Disclaimer)? :confused: :D


    Zieh mal deinen Mauszeiger bei gehaltener linker Maustaste unten am Disclaimer vorbei, und du wirst eine päpstliche Erleuchtung bekommen....


    Je öfter ich mir diesen "Minitruck" ansehe, desto mehr kommt mir das Kot*en, obwohl ich kein Papstfan bin/war.


    Hier gibt es noch was Schickes, das "Danke" kann man auslegen wie man will...

    Steht doch im Schreiben selber: Bitte überweisen Sie bis zum 03.04. Du hast am 02.04, also innerhalb der Frist deiner Bank den Überweisungsauftrag erteilt.


    Geldschulden sind im Zweifel Schickschulden, der Zeitpunkt der Leistungshandlung (Erteilung des Überweisungsauftrages) und der Zeitpunkt des Erfolgseintritts (Entstehung eines Anspruchs auf Gutschrift des Gläubigers gegen dessen Bank) werden also regelmäßig auseinanderfallen.


    Für die Rechtzeitigkeit der Erfüllung kommt es nicht auf den Erfolgseintritt, sondern auf die Vornahme der Leistungshandlung (Erteilung des Überweisungsauftrages) an.



    Du erfüllst die bestehende Verbindlichkeit also rechtzeitig, wenn du spätestens am letzten Tag der Zahlungsfrist deiner Bank einen Überweisungsauftrag erteilst. Es ist also nicht schlimm, dass du gestern überwiesen hast.


    Natürlich stellt dieser Schrieb eine Mahnung dar.


    Bei einer Entgeltforderung kommst du u. U. jedoch auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung o.ä. und ggfs. einer gleichzeitigen Belehrung in Verzug. Evtl. hast du dich also bereits vor Zugang dieser Mahnung schon in Verzug befunden (was einen Schadensersatzanspruch des Gläubigers begründen könnte).


    Vielleicht solltest du aber einfach mal an deiner Zahlungsmoral arbeiten, wenn du schon soviele Fragen hast?

    Zitat

    Original geschrieben von Cocho
    Ich kaufe Laptops nur bei namhaften Discountern :D


    Etwas anderes ...
    Ich kaufe ein Gerät der Marke X die eine Niederlassung in Deutschlande hat und der Verkäufer geht pleite. An wenn sollte ich mich wenden?


    An den Insolvenzverwalter. Vielleicht tritt der dir sogar eventuelle Ansprüche des Verkäufers gegen den Hersteller ab.


    Oder idealerweise an die Marke X, falls ein Herstellergarantie übernommen worden ist.