Beiträge von booner

    Stelle Strafanzeige gegen den Verursacher wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Zettelhinterlassen ist nicht ausreichend, schon gar nicht bei einer solchen Schadenshöhe. Hätte er die Polizei über den Sachverhalt informiert, hätte diese sich sich sicherlich das Kennzeichen des schädigenden PKW geben lassen.


    Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens sollte die Polizei dir eigentlich Auskunft über das Kennzeichen geben, damit du deine zivilrechtlichen Ansprüche durchsetzen kannst. Jedenfalls aber muss deinem Rechtsbeistand Akteneinsicht gewährt werden. Wenn sich der Verursacher derart unkooperativ verhält, ist der Anspruch auf Ersatz der Rechtsverfolgungskosten mit Sicherheit auch vom generellen Schadensersatzanspruch gegen den Verursacher miterfasst.


    EDIT: Ersten Teil kannst du vergessen, ungenau gelesen. Geh zu einem Rechtsanwalt, wenn feststeht dass die Identität des Schädigers bekannt ist und der Schaden nachweisbar von diesem verursacht worden ist.

    Gestern durfte ich in den Genuss einer neuen Episode des Postbank-Inkompetenz-Alptraums kommen:



    Ich habe zum 15.9. eine Spareinlage (Sparcard direct) gekündigt. Das Guthaben sollte auf mein PB-Giro überwiesen werden. Da das Geld nahtlos bei einem anderen Institut angelegt werden sollte, habe ich den FSA bei der PB zum 16.9. auf 0€ geändert.


    Diesen Montag schaue ich aufs PB-Giro, das Geld ist da. Wunderbar!


    Nun hatte ich nur das Problem, die genaue Zinshöhe bei der PB bis 15.9. zu ermitteln. Im Verwendungszweck der Überweisung des Sparcardguthabens auf Giro findet sich kein Zinsbestrag. Den Zinsertrag bei der PB benötige ich, da ich bis Zinstermin 30.9. beim neuen Institut einen korrekten FSA erteilen will.


    Habe die Zinsen dann anhand der Sparcard- / Girokontoauszüge ausgerechnet, soweit kein Problem. Da mir der Betrag aber zu niedrig vorkam und mir die Zinsrechnung aufgrund vieler Guthabens- und Zinssatzänderungen zu aufwändig war beschloss ich die PB-Hotline zu bemühen.


    Denn leider war das Sparcardkonto im Onlinebanking sowie bei "Postbank direkt" bereits verschwunden, so dass dort keine Umsätze (Zinsen) abgefragt werden konnten. Auch der Kontoauszugsdrucker hat meine Sparcard natürlich wieder ausgepuckt.


    An der Hotline bekomme ich dann einen um knappe 200€ höheren Zinsbetrag genannt als ich mir ausgerechnet habe.


    Des Rätsels Lösung: Die Postbank führt samstags keine Kündigungen aus. Nun war der 15.9. aber ein solcher Samstag. Deswegen wurde meine Sparcard entgegen der schriftlichen Anweisung erst am folgenden Werktag, also Montag 17.9. gekündigt.


    Am 17.9. lag der PB aber von mir nur noch ein geändertet FSA i.H.v. 0€ vor, so dass vom Zinsertrag automatisch Kapitalertragssteuer und Soli abegführt worden sind :o


    Da Frage ich mich nur: Warum kann ein FSA an einem sogar heiligen Sonntag (16.9.) geändert werden, aber ein Sparguthaben nicht an einem Samstag (immerhin Werktag) gekündigt werden? Der Kündigungstermin war der PB drei Monate im Voraus bekannt!


    Zu meiner Entlastung ist anzumerken, dass das Prozedre und die "Terminlegung" mit einer "Postbankfachberaterin" durchgesprochen und die Formulare von ihr ausgefüllt wurden.


    Der Hotliner konnte das Ganze nicht fassen und schimpfte seine Kollegin eine dumme Kuh die zu faul auf den Kalender zu schauen sei :D Er entschuldigte sich mehrfach.


    Jetzt muss ich wohl oder übel eine Reklamation bei der "blöden Kuh" machen, damit ich dem Geld nicht bis zur ESt.-Erklärung für 2007 hinterherlaufen will.



    Nie wieder Postbank!

    Da die Frage, ob der Versandhändler beim Widerruf eines Fernabsatzgeschäfts dem Verbraucher auch die ursprünglichen Versandkosten zum Verbraucher hin zu erstatten hat im Forum in schöner Regelmäßigkeit auftaucht dürfte das Urteil des OLG Karlsruhe v. 05.09.2007 (Az. 15 U 226/06) für viele von Interesse sein:


    http://medien-internet-und-rec…n_mir.php?mir_dok_id=1368


    Fazit: Der Unternehmer hat die Hinversandkosten zu tragen!


    Damit liegt (endlich) obergerichtliche Rechtsprechung zu dieser Problematik vor, auch wenn der BGH schon vor Jahren zu dieser Thematik, damals noch durch das FernAbsG geregelt, am Rande Stellung bezogen hat.


    Durch das OLG-Urteil dürften die Chancen, die Hinversandkosten auch ohne weitere rechtliche Schritte ersetzt zu bekommen um Einiges gestiegen sein.


    Achtung: Das Urteil bezieht sich nur auf einen sog. Komplettwiderruf. Widerruft der Verbraucher dagegen den Kaufvertrag nur teilweise, indem er nicht alle gekauften Sachen zurückschickt liegt ein von dieser Rechtsprechung nicht erfasster Teilwiderruf vor.

    Frage zur Privthaftplichtversicherung


    Ich habe es neulich fertiggebracht, eine lange und schwere Astschere in der Garage meiner Mutter so dumm an die Wand zu lehnen, dass sie wohl durch den Luftzug des anschließend geöffneten Garagentores auf den Kotflügel des relativ neuen Autos meiner Mutter gefallen ist.


    Schaden liegt wohl bei 300 - 500€.



    Ich habe eine private Haftpflicht ohne SB.



    Dass Schäden an Kfz bei deren Bewegung nicht von einer solchen Versicherung gedeckt sind weiß ich. Wie verhält es sich aber in meinem Fall, müsste da die Versicherung einspringen? Habe die AHB gerade nicht zur Hand.