Beiträge von booner

    Zitat

    Original geschrieben von celiko.de
    Also, wirklich, booner! :D Du verwechselst mich 100% mit jemanden! Die hälfte meiner ebay Angebote biete ich mit der Option "unversichert" an! Hier ein Beispiel bzw. Nachweis aus laufender Auktion:
    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…2450&item=6373549934&rd=1


    Umso schlimmer. Dann läuft es im Falle des Falles wohl immer noch wie bei meinen Bekannten. Das mit dem lernfähig muss ich dann leider zurücknehmen.


    Zitat


    An Deine Emails (Zitate) kann ich mich nicht erinnern. Die sind mit Sicherheit nicht von mir.


    Ja, sowas lohnt sich zu verleugnen. Musst du wissen, wer sich jeweils hinter deinen Account marketing@celiko.de geklemmt hat. Vielleicht wars ja deine Mutter :D



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    Wir bieten unseren Kunden die unversicherte Option an, weil es zig andere ebayer auch tun. Schließlich wollen wir auch Wettbewerbsfähig sein. ;)
    Natürlich ist uns auch die Rechtslage klar, aber es gibt nun mal nicht so viele schwarze Schafe, die behaupten, dass Sie die Ware nicht erhalten hätten.


    Um von deiner Leistungspflicht frei zu werden, müsstest du als Schuldner nachweisen, dass der Anspruch des Käufers auf Lieferung und Übereignung der Kaufsache gegen dich durch die rechtsvernichtende Einwendung der Erfüllung erloschen ist.


    Nur weil du bei unversichertem Versand den Leistungserfolg beim Käufer nicht nachweisen kannst, sind die Verbraucher noch lange keine schwarzen Schafe.


    Dein Fehler ist, einen Versand ohne Abliefeurngsbestätigung anzubieten.


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    Ich habe auf jeden Fall den Eindruck, dass Du Dich mit der Rechtsmaterie nicht gut auskennst. Frag lieber Deinen Anwalt, ob das unser Recht ist eine EV zu verlangen. :cool:


    Werd ich machen ;)


    Das ganze scheitert doch schon daran, dass die Fa. celiko keine zur Entegegennahme von eidesstattlichen Versicherungen zuständige Stelle ist.

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    Original geschrieben von celiko.de
    zu booner:
    Man könnte sich Stundenlang um diese Bezeichnung "Nokia Tastaturmatte" streiten. Mein Patentanwalt sieht da keine Probleme. Schließlich steht dahinter "im Original Look". Durch diese Bezeichnung wird es eindeutig, dass es sich "nicht" um Original Nokia handelt. ;) Ob das Irreführend ist oder nicht, dass überlasse ich lieber dem Leser!


    Das sind halt verschiedene Ansichten. Ich weiß, was mit "original look" gemeint ist. Ob das ein durchschnittlich informierter Verbraucher auch wissen muss?


    Schreib doch zukünftig irgendwo auf türkisch "Nachbau" dazu.


    Schade dass du zu meinem Vorschlag, den Begriff Nachbauteil ausdrücklich zu erwähnen, keine Stellung beziehst.


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    Wie kommst Du darauf, dass wir nicht unversichert versenden?? Ich habe den Eindruck, dass Du uns mit jemand verwechselst. Wir haben noch nie einen Kunden, wegen Nichterhalt auf unsere AGBs verwiesen. Und wo bitte soll das in unseren AGBs stehen??? (Kopfschütteln)


    Ob du intern nun einen versicherten oder unversicherten Versand veranlasst, entzieht sich meiner Kenntnis, jedenfalls hab ich kein aktuelles ebay Angebot von dir gefunden, wo dem Käufer die Wahl zw. versicherten/unversichrtem Versand gelassen wird . Bis vor kurzem konnte man bei deinen ebay Angeboten jedoch als Käufer ausdrücklich noch zw. unversichertem Versand (IIRC 3€) und versichertem Versand (IIRC 6€) wählen.


    Und nein, ich verwechsele dich nicht. Habe gerade deine "freundlichen" Kundenemails nochmals gelesen...


    Zitat

    (...)Noch etwas! Zu Gelegenheit sollten Sie auch mal unsere AGBs lesen und sich Gedanken über den Streitwert machen!(...)



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    (...)Es gilt immer noch folgendes für Kunden, die "selber" unversichert
    bestellen(...)


    Tenor der ganzen Sache ist: "Du hast unversichert bestellt und bist jetzt halt der Depp". Ein solches Gebahren steht dir als Unternehmer ggü. einem Verbraucher aber nicht zu.



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    Die "eidesstattliche Erklärung" wird verlangt! Das stimmt. Aber wo ist das Problem, bitte? Es ist doch unser Recht so was zu verlangen! Schließlich müssen wir ja auch gegenüber dem Finanzamt nachweisen, warum wir dem Kunden eine neue Lieferung abgeschickt haben!)



    Das sind alles deine Probleme! Wenn du dir der Rechtslage bewußt bist, warum hast du dann ausdrücklich unversicherten Versand angeboten?


    Es ist nicht dein Recht, eine EV zu verlangen. Schon deswegen nicht, weil der Kunde dir ggü. überhaupt gar keine EV abgeben KANN.


    Porto, Papier, Weg zur Post soll er dafür auch noch selbst zahlen? Nene, so läuft das nicht. Vielleicht sollte man dir für dieses Spielchen auch eine "Aufwandspauschale" i.H.v 7€ in Rechnung stellen?


    Solange du oder von dir beauftragte Dritte dem Kunden die geschuldete Ware nicht übergeben haben, behält der (private) Käufer seinen Erfüllungsanspruch gegen dich, auch ohne dir eine "EV" abzuliefern.


    V.a. da das weitere Vorgehen im Falle des Verlustes ja so aussieht:


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    Nach Eingang der Eidesstattlichen Versicherung, wird umgehend eine
    Nachforschung durchgeführt.[/




    Zitat


    Also, wenn jemand schon einen Mahnbescheid schickt, dann bitte richtig! Oder gehörst Du zu den Personen, die einen Mahnbescheid akzeptieren, obwohl die gar nicht gegen Dich gerichtet ist? :D


    Da hast du Recht, man sollte gleich einen RA mit dem Vorgehen gegen celiko beuaftragen, dann passiert sowas nicht.


    Vor allem da du in diesen Sachen im streitigen Verfahren mit nahezu an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit baden gegangen wärest (bzw. deine Mutter ;) )

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    Original geschrieben von celiko.de


    zu booner:
    Die Leute haben keine Angst vor den Anwälten! Die ziehen es zurück, weil es nicht der Wahrheit entspricht.


    Is klar, ne!



    zu booner:


    Zitat


    Das ist doch wohl lächerlich, was Du da schreibst! Schau einfach Mal bei ebay unter "Nokia Datenkabel"! Da wirst Du sehen, wie viele Treffer Du hast!
    Nokia Tastaturmatte hat nichts mit Original Nokia Tastaturmatte zu tun!


    Seltsame Rechtfertigungsmethode. Da könnte ich sagen, ich ziehe mal eben schnell einen Warenbetrug bei ebay durch, denn es gibt ja noch tausende andere die dasselbe machen :confused:


    Aus deinen anderen Beiträgen sollte doch hervorgehen, dass DU ein fairer und korrekter Händler sein willst, der keine Fälschungen verkauft und schon viele andere böse Fälschungsverkäufer "angeklagt hat".


    Dann pinkelst du dir mit deiner o.g. Argumentation selbst ans Bein...


    Würde es dich mehr kosten, zur Tastaturmatte dazuzuschreiben: Kein Original Nokia Ersatzteil, passendes (oder auch nicht passendes) Nachbauteil?


    Das wäre ein ehrliches Verhalten und nicht auf eine Täuschung der Kunden angelegt. Die Bezeichnung "Nokia Tastaturmatte" ist irreführend und auch unzutreffend. Es ist kein Prdukt der Fa. Nokia, und auch kein Bauteil, das einem Nokia 6230 entstammt.
    Du musst auch nicht "orignal" dazuschreiben, wenn du ein Produkt mit einem Markennamen konkretisierst, sondern umgekehrt "nicht original", wenn es von dieser Eigenschaftsbeschreibung negativ abweicht (und auch dass dürfte Nokia schon nicht gefallen).


    Diese stupiden anglophilen Floskeln wie "original look" oder auch "refreshed" sind doch nur dreiste Ausweichversuche.


    Naja, lernfähig bist du scheinbar, da du (als Unternehmer) nun keinen unversicherten Versand zur Auswahl (wie früher) mehr anbietetest.


    Erreichte dann den Kunden die Ware nicht, wurde frech auf die AGB verwiesen.
    Ich hatte da mehrere Fälle im Bekanntenkreis.


    Der Kunde sollte dann auf eigene Kosten eine "eidesstattliche Erklärung" :top: an die Fa. celiko senden, dass er, keiner seiner Verwandten und keiner der Hausbewohner von celiko je Ware erhalten habe.


    Mahnbescheiden in der Folge, die gegen dich (und nicht gegen deine Mutter [als Inhaberin] gerichtet waren, weil deine Daten in den EoA/ EoT-Mails auftauchen) wird natürlich rotzfrech widersprochen.


    Das nennt man Kundenservice!





    Wie wäre es, wenn du die vorhandene Kritik einfach mal überdenkst und vielleicht einige Änderungem am Service vornimmst?
    Deinem Umsatz wäre es sicher zuträglich.

    Zitat

    Original geschrieben von celiko.de
    zu booner:


    Wenn Du das so lächerlich findest, kannst ja gerne Mal eine Bewertung abgeben, die nicht der Wahrheit entspricht! Meine Anwälte freuen sich nur über solche Bewertungen! :D


    Stimmt - habe noch zweimal die Chance.


    Dein einziger Pluspunkt bei der Sache ist, dass du das Geld bereits per Vorkasse eingesackt hast und viele Leute Angst vor Rechtsanwälten haben.



    Solange die Bewertungen den Tatsachen entsprechen wird kein Richter im Sinne der Firma deiner Frau entscheiden. Nur ziehen die meisten aufgrund deiner Drohungen bereits vorher zurück.

    Zitat

    Original geschrieben von TheStarOFF
    Übrigens konnte ich bei der "Vorführung" in der Reparaturannahmestelle dem ReparaturannahmeMenschen beweisen, dass ein Fehler vorliegt. Er hat gleich nach dem Hochfahren des Laptops gesehen, was auch garnicht zu übersehen ist, wenn schließlich die komplette linke hälfte des Displays (also ca. 50 Prozent des Gesamtdisplays) deutlich im dunkeln liegt. :)


    Bei der Nacherfüllung kommt es aber nicht (nur) darauf an, ob jetzt ein Fehler vorliegt (was ja meisz leicht zu beweisen ist), sondern, dass dieser Fehler auch schon zum Zeitpunkt des Kaufes bzw. genauer zum Zeitpunkt der Übergabe des GErätes an dich vorhanden oder zumindest in der Sache bereits angelegt war.


    Insoweit trifft dich später als sechs Monate nach Übergane die Beweispflicht voll. Im Streitfall kommt man da so gut wie immer um einen Sachverständigen nicht herum.

    Zitat

    Original geschrieben von celiko.de
    20 Negative/Neutrale-Bewertung von ca. 19.000 Positiven Bewertungen! :D
    (Bewertungen von Januar bis März '05)


    Das sind genau 0,1% , lieber m4rco! ;)


    Mit dem richtigen Draht zu einem ebay-MA überhaupt kein Problem.


    Wenn man sich mal deine Kommentare auf die negativen anschaut, wird deine Einstellung zu den Kunden deutlich:


    http://feedback.ebay.de/ws/eBa…e&items=-1&item=-1&de=off


    Lächerliche Drohungen und Beleidigungen wohin man schaut. Durch (i.d.R haltlose) Drohungen mit juristischen Konsequenzen zieht ein guter Prozentsatz der Negativbewerter seine negativen Bewertungen zurück - so kann man sein Profil auch schönen.


    Diese Kommentare sind ein absolutes Armutszeugnis - wenn es wenigstens nur die Sprachbarriere wäre...



    Übrigens: Ich habe schon zwei 6310i Cover von dir bekommen und bin mit der Ware sehr zufrieden.
    Gekauft habe ich aber nur, weil du wohl der einzige auf ebay bist, den man in dieser Hinsicht einigermaßen trauen kann, und weil deine Preise noch ok sind.


    Amüsiert habe ich mich über Zeitungsbeilagen als Polstermatieral - bei den Preisen für Verpackung & Versand :)


    Kundenservice und Gewährleistungshandhabe sind bei dir absolute Negativargumente!

    Zitat

    Original geschrieben von m4rco
    Versteh ich nicht ganz? Selbst für ein Defektes 9210 ist der Preis imho doch okay?


    :gpaul:


    Hmm, stimmt, defekte gehen bis an die 50€. Und intakte sogar bis an die 150€ :eek: Waren die nicht zwischenzeitlich mal bei nur kanpp über hundert?


    Und gerade jetzt in der Zeit des 9300 und 9500 müsste der Preis doch sinken?


    Egal, mein Prachtexemplar hat mich 19€ gekostet :D