ZitatOriginal geschrieben von celiko.de
Also, wirklich, booner!Du verwechselst mich 100% mit jemanden! Die hälfte meiner ebay Angebote biete ich mit der Option "unversichert" an! Hier ein Beispiel bzw. Nachweis aus laufender Auktion:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…2450&item=6373549934&rd=1
Umso schlimmer. Dann läuft es im Falle des Falles wohl immer noch wie bei meinen Bekannten. Das mit dem lernfähig muss ich dann leider zurücknehmen.
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An Deine Emails (Zitate) kann ich mich nicht erinnern. Die sind mit Sicherheit nicht von mir.
Ja, sowas lohnt sich zu verleugnen. Musst du wissen, wer sich jeweils hinter deinen Account marketing@celiko.de geklemmt hat. Vielleicht wars ja deine Mutter ![]()
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Wir bieten unseren Kunden die unversicherte Option an, weil es zig andere ebayer auch tun. Schließlich wollen wir auch Wettbewerbsfähig sein.![]()
Natürlich ist uns auch die Rechtslage klar, aber es gibt nun mal nicht so viele schwarze Schafe, die behaupten, dass Sie die Ware nicht erhalten hätten.
Um von deiner Leistungspflicht frei zu werden, müsstest du als Schuldner nachweisen, dass der Anspruch des Käufers auf Lieferung und Übereignung der Kaufsache gegen dich durch die rechtsvernichtende Einwendung der Erfüllung erloschen ist.
Nur weil du bei unversichertem Versand den Leistungserfolg beim Käufer nicht nachweisen kannst, sind die Verbraucher noch lange keine schwarzen Schafe.
Dein Fehler ist, einen Versand ohne Abliefeurngsbestätigung anzubieten.
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Ich habe auf jeden Fall den Eindruck, dass Du Dich mit der Rechtsmaterie nicht gut auskennst. Frag lieber Deinen Anwalt, ob das unser Recht ist eine EV zu verlangen. :cool:
Werd ich machen ![]()
Das ganze scheitert doch schon daran, dass die Fa. celiko keine zur Entegegennahme von eidesstattlichen Versicherungen zuständige Stelle ist.