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Original geschrieben von WilliW
Moin,
sorry für OT, doch das interessiert mich jetzt 
Sind guenstiges und pascal_xx ein und dieselbe Person?
Sehr wahrscheinlich ;)
Aber wie bringt man dann noch den Verkäufer dazu, die Auktion auch entsprechend zu beenden?
Hier wären doch bestimmt 30.- mehr drin gewesen.
Willi
Alles anzeigen
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…6893&item=6365854132&rd=1
guenstiges = Pascal G.
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Re: o2 Loop Kuendigungshotline
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Original geschrieben von hrgajek
Ein etwaiges Restguthaben wird nicht ausbezahlt, es könnte nur zu einem Laufzeitvertrag mitgenommen werden.
Was? Die wollen "normales" (also nicht EM erzeugtes Guthaben) bei Kündigung des Vertrages nicht zurückgewähren?
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Original geschrieben von ralfs77
Bei einer kostenpflichtigen Reperatur bekommt man Garantie, aber bei einer kostenlosen nicht! Sonst könnte es ja wirklich zu einer ewigen Garantie kommen. Wobei es sogar Produkte damit gibt bzw. gab (lebenslange Herstellergarantie).
Da musst du schon differenzieren: Eine kostenpflichtige Reparatur (z.B. außerhalb der Sachmängelhaftungs- bzw. Garantiefrist) stellt einen Werkvertrag dar, welcher den Werkunternehmer eigenständig zwei Jahre lang für die Mangelfreiheit des Werkes haften lässt.
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Original geschrieben von BigBlue007
Das kannst Du immer noch nicht sicher wissen, solange Du nicht weißt, welchen Schriebs er dort unterschrieben hat. 
Mit Sicherheit kann man von hier aus gar nichts sagen, dafür soll er zum RA seines Vertrauens gehen.
Jedenfalls erklärt derjenige, der seinen Verkäufer wegen eines Mangels an der Kaufsache auffordert, ihm eine mangelfreie Sache gleicher Art zur Verfügung zu stellen, aus der Sicht eines objektiven und verständigen Dritten sein Verlangen nach Nacherfüllung, indem er eine Ersatzlieferung verlangt.
Dabei eine (Hersteller)Garantieabwicklung anzunehmen wirkt langsam abwegig. V.a., da nichtmal angesprochen wurde, dass eine solche überhaupt (noch) besteht.
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Original geschrieben von klimajacke
Ich wollte ein fehlerfreies Gerät (Austauschreceiver) direkt vom MM mitnehmen, aber MM hat auf die Reparatur bestanden und jetzt haben die es die wochenlang herausgeschoben, MM kann aber bestimmt nichts dafür, es liegt wohl eher an der Firma Strong. klimajacke
Gut. Dann lag deinerseits eindeutig ein Nacherfüllungsverlangen ggü. MM vor, du hast MM also im Rahmen deiner Mängerechte in Anspruch genommen mit der Folge, dass die Verjährungsfrist deiner Ansprüche aus Sachmängelhaftung ("Gewährleistungsfrist") bei dem raparierten bzw. ausgetauschten Gerät (zumindest bezüglich des gerügten Mangels) neu zu laufen beginnt, vgl. § 212 I Nr. 1 BGB.