Beiträge von booner

    Zitat

    Original geschrieben von klimajacke
    Das habe ich nicht. Der MM hat darauf bestanden, eine Reparatur durchführen zu lassen. Vielleicht ist es wirklich so, daß kein erneuter Garantieanspruch besteht. Aber ich denke immer noch so, neues Gerät neue Garantie. Ich müßte ja wenigstens für die die 2 Tage und die Reparaturzeit eine neue Garantiezeit bekommen. Das wird heute bestimmt ein lustiges Verhandeln im MM. Wenn sie mir nicht entgegen kommen, also der MM, oder direkt der Hersteller, nehme ich den neuen Sat-Receiver und verticke ihn gleich für gutes Geld :D. Abnehmer gibts genug :cool:. Ich laß mich mal überraschen. klimajacke


    Also mal von vorne: Du bist zum MM, also deinem "Verkäufer" des Geräts, hast den Mangel reklamiert, und wolltest ein mangelfreies Gerät bzw. eine Reparatur durch MM?


    Dann hast du MM einen Reparaturauftrag erteilt?

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    In diesem speziellen Fall habe ich die "möglicherweise" (aber nicht erwiesenermaßen) vorhandene Unwissenheit von klimajacke mal ausnahmsweise in meinem Sinne interpretiert... :D


    Ok. Dann warten wir nun auf klimajacke. Ich habe mich ja auch nicht festgelegt :)

    Und wie bringst du dies



    Zitat

    Für eine Leistung (Reparatur) innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung, die also unentgeltlich aufgrund der Sachmängelhaftung erbracht gibt wird es keine Gewährleistung bzw. die Gewährleistung wird nicht verlängert, d.h. es gilt noch der (Rest-)Gewährleistungszeitraum des urspr. Teiles/Autos.


    mit der Wertung des § 212 I Nr. 1 BGB in Einklang?




    Das war aber nicht die Frage...

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Es geht hier bei diesem knapp 2 Jahre alten Sat-Receiver ganz sicher nicht um Mängelrechte gemäß BGB. klimajacke hat die freiwillige Garantie des Herstellers in Anspruch genommen, und die verlängert sich, wie schon gesagt wurde, nicht.



    So?


    Zitat


    Hätte klimajacke die gesetzl. Gewährleistungspflicht des MMs in Anspruch nehmen wollen, so hätte er dies a) sagen müssen, und b) hätte er (wenn der MM-Mitarbeiter nicht gerade zu den ganz Blöden gehörte ;) ) auch beweisen müssen, dass der Defekt an seinem Receiver schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden war.


    Woher nimmst du, dass klimajacke sagte, er wolle den Hersteller auf sein Garantieversprechen und nicht MM wegen Mängelhaftung in Anspruch nehmen?


    Er ist immerhin zum Verkäufer des Gerätes gelaufen und wird dort nach Reparatur geschrien haben. Ob MM das im Hintergrund über den Hersteller abwickelt ist für die Nacherfüllung i.R.d Mängelrechte herzlich wurscht.


    Woher weißt du überhaupt, dass für Produkte der Fa. Strong eine Herstellergarantie besteht? Dafür ist der Sachverhalt zu dünn...


    Du willst weiterhin nicht im Ernst behaupten, dass der Verkäufer nicht auch ohne den vom Käufer erbrachten Nachweis des Vorliegens eines Sachmangels nacherfüllen kann?