Beiträge von booner
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Original geschrieben von sfocke
Ja war ich leider.Die sagen natürlich, dass meine Unterschrift mit meiner Adresse und meiner Personalausweis-Nummer bei denen reicht, dass ich der Vertragspartner bin.
Die sehen den Schrieb nicht als Willenserklärung an sondern als Anweisung, dass dort das Geld abgebucht werden soll.
Aber danke schonmal für die Tipps.
Gruß
sfocke
Ach so, der Anschluss wurde auch auf deinen Namen registriert? Ich dachte, du hättest nur unterschrieben? War dein Chef also nur der Rechnungsempfänger?
Dann wird der Richter, wenn TMO den Auftrag zum Mobilfunkdienst vorlegt, erstmal davon ausgehen, dass du und nicht dein Chef bzw. dessen Firma Vertragspartner von TMO geworden bist, im Ergebnis also du den Zahlungsanspruch von TMO ausgleichen müsstest.
Wäre dein Chef / dessen Firma auch als Vertragsnehmer bei TMO "eingetragen", dann wäre das ein zusätzlicher Hinweis darauf gewesen, dass du den Auftrag damals lediglich in Vertretung für den Chef erteilt hattest.
Ist der Verkäufer von damals noch greifbar? Steht auf dem Schrieb vom Chef nur dass die Zahlungen von seinem Konto erfolgen sollen oder auch, dass du für ihn / seine Firma einen solchen Vertrag abschließen sollst?
Wie hast du denn unterschrieben? Ganz normal oder mit i.A.?
Hat der Chef die Einzugsermächtigung an TMO eigentlich persönlich erteilt? Konnte TMO schonmal erfolgreich Geld vom Chefkonto einziehen?
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Original geschrieben von sfocke
booner:
Ich habe nur diesen Schrieb wo er mitteilt, dass bitte sämtliche Kosten vom Firmenkonto abgebucht werden sollen.Ich habe ausser dem Vertrag direkt mit T-Mobile nichts unterschrieben.
Die Karte ist gesperrt, sowohl durch T-Mobile (da die Rechnung ja nicht bezahlt ist) als auch durch mich.
Gut. Dann solltest du ja nachweisen können, dass du damals ggü. TMO eine eigene Willenserklärung im Namen deines ehemaligen Chefs innerhalb der dir zustehenden Vertretungsmacht abgegeben hast, und du somit keinerlei vertragliche Verplfichtung mit TMO eingegangen bist.
Klar dass sich TMO nun bei dir bedienen möchte. Aber immerhin müssten sie dazu die Begründetheit ihrer Forderung nachweisen, also vor allem, dass ein Vertrag zwischen dir und TMO bestand bzw. besteht.
Warst du damals alleine im Laden?
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Vertragliche Ansprüche kann TMO nur gegen dich haben, wenn zwischen TMO und dir auch ein Vertrag besteht.
Solltest du seinerzeit deinen Chef wirksam vertreten haben, ist der Vertrag nicht zwischen TMO und dir, sondern zwischen TMO und deinem Chef bzw. dessen Firma zustande gekommen. Nur weil du deinen Namen unter den Antrag gesetzt hast, scheidet eine wirksame Stellvertretung noch nicht aus.
Hast du damals zusätzlich noch eine Schuldübernahme unterschrieben?
Ist die Karte wenigstens jetzt gesperrt?
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Original geschrieben von m4rco
Wer ist eigentlich dieser "longsome-rider (703)"??Er ist einer der "üblichen Verdächtigen" die immer und immer wieder den Sofort-Kauf zerschießen!
:mad: :mad:
Der macht sogut wie jedes 6310i Angebot kapuut, und bietet auch obenrum noch mit. Ich glaube sein Vk-Account ist "inoutsales".
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Original geschrieben von m-t
Hi,das geht jetzt leider nicht mehr :flop:
Stimmt: http://www.wortfilter.de/bew90.html
Fragt sich bloß, ob die ID statisch ist? Dann könnte man sie ja vorher notieren?