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Original geschrieben von flip2403
...das stimmt so pauschal auch nicht... falls das handy den wert von 40,--€ überschreitet, so ist dieses richtig. handelt es sich hierbei aber um ein telefon für einen geringeren kaufpreis, so ist werden dem kunden die portokosten auferlegt.
[EDIT: lt. posting unten von FraDi verfährt VF überaus kulant, und gewährt dem kunden sogar bei bestellungen unter 40,--€ das kostenfreie rücksenden! :top:]
Das ist immer noch zu pauschal. Selbst bei einem Warenwert kleinergleich 40 Euro müssen dem Verbraucher die Rücksendekosten vom Unternehmer ersteinmal vertraglich auferlegt werden.
Ist dies nicht der Fall gewesen, dann zahlt auch bei <40€ der Unternehmer den Rückversand. Sollte ein Rückgabrecht vereinbart worden sein, dann trägt der Unternehmer unabhängig vom Warenwert immer die Rücksendekosten.
Neuerdings können dem Verbraucher vom Unternehmer vertraglich die Rücksendekosten wirksam auferlegt werden, wenn Wert der zurückgesendeten Sache >40€ und der Verbraucher zum Zeitpunkt des Widerrufes die Gegenleitung bzw. eine Teilzahlung noch nicht erbracht hat.
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eine kündigungsrücknahme bedarf, genau wie die kündigung, der gleichen formvorschrift... (schriftform) aus diesem grunde wird vodafone in beweisprobleme kommen... was ich mir vorstellen könnte, ist eine gesprächsnotiz, das eine kündigungsrücknahme mdl. angekündigt worden ist, und diese in den nächsten tagen vodafone zugeht... wäre zwar nocht nett, aber nun ja...
Wie kommst du denn darauf? Wenn die Parteien am Telefon vereinbaren, dass die Rücknahme der Kündigung und der Änderungsvertrag in nicht schriftlicher Form erfolgen sollen, dann geht das auch so. Wenn du deinen Provider anrufst, um zu kündigen (und die Kündigung gem. der AGB der Schriftform bedarf), und der Provider deine telefonische Kündigung annimmt, wurde wirksam gekündigt.
Um dies zu vermiden, bietet sich die Verwendung einer doppelten Schriftformklausel an. Wie das konkret bei VFD2 gehandhabt wird, entzieht sich meiner Kenntnis.
Aus Gründen der Beweissicherheit wird VFD2 irgendwann natürlich noch eine Unterschrift haben wollen...