Beiträge von booner


    1. Die Einstufung Unternehmer / Verbraucher lässt sich nicht ohne weiteres vornehmen, schon gar nicht anhand deiner Daten. Sollte es sich nicht ausschließlich um gleichartige Neuware gehandelt haben, sehe keine Tendenz zum Unternehmer.


    2. Solltest du als Verbraucher einzustufen sein und eine qualifizierte Schickschuld vorgelegen haben, dann trägt der Käufer ab Ablieferung bei der Post alleinig das Risiko.


    Wenn du also die Ware auf Verlangen und nach den Anweisungen (oder zumindest nicht entegen bestimmter Anweisungen) verschickt hast, bist du aus dem Schneider, wenn du nachweisen kannst, die Ware bei der Post abgeliefert zu haben (und das kannst du ja aufgrund deines Zeugen [zumindest in einem Fall]).


    Ich würde den Kunden nahelegen, einen Blick in § 447 I BGB zu werfen...


    Handelst du gewerblich? Hast du dich an die Anweisungen der Käufer bzgl. Versand gehalten?
    Könntest du die Ablieferung der Päckchen bei der Post vor Gericht beweisen?

    Re: unberechtigte Verwarnung wg. nichtbezahltem Artikel



    Sollte sich IMHO erledigt haben, da handygigant24_de heute geflogen ist.


    Ist aber schon eine Dreck*au der Typ....

    Zitat

    Original geschrieben von Shakedizzle
    ja immer im nachhinein, mir sind gerade zwei sl65 für 1 euro flöten gegangen und ich ärgere mich wie blöd :mad:


    Die werden aber auch dem lieben mister bcfit flöten gehen...

    Zitat

    Original geschrieben von CastorII
    m@rtin : warum verraten dies net ? wär doch viel einfacher, als immer hier reinzustellen ?!?!? ;)



    Da kommt der Praktiker in dir durch :p Aber wie sollten wir denn dann noch unsere Postingzähler hochtreiben?



    @all: Ich will meine Signatur nicht schon wieder ändern, darum hier nochmal:


    Keine Anfragen zu Schnäppchensuchmethoden bei ebay und zur Zeit auch keine Schnäppchensuchaufträge mehr! Und davon gibt es auch keine Ausnahme! Und auch keine Ausnahme von der Ausnahme!