Beiträge von booner

    Zitat

    Original geschrieben von dee
    Also konkret liegt folgendes vor:


    Ich betreibe einen Versandhandel. Ein betrügerischer Kunde bestellte zweinmal große Mengen Ware und schickte sie unter Berufung auf das Rückgaberecht umgehend komplett zurück. Laut AGB nehme ich gesetzeskonform grundsätzlich keine unfreien Sendungen an - Rückerstattung erfolgt selbstverständlioch bei korrekter Rücksendung.


    Der Kunde schickte mir seine Rücksendung jedoch unfrei, so daß ich die Annahme gemäß AGB hätte verweigern können und der Kunde damit sein Rückgaberecht (das er wohlbemerkt betrügerisch mit der Absicht, mich zu schädigen ausübte) wegen Fristablaufs verwirkt hätte.

    .


    Bist du dir da sicher, das Widerrufsrecht des Verbrauchers überhaupt wirksam durch ein von dir eingeräumtes Rückgaberecht ersetzt zu haben?


    Das geht nicht so ohne weiteres!


    Selbst wenn dein Rückgaberecht das Widerrufsrecht wirksam ersetzt haben sollte und eine ordnungsgemäße Belehrung stattfand, übt der Verbraucher sein Rückgaberecht bereits durch die Rücksendung der Kaufsache aus, also dann, wenn er diw paketversandfähige Sache an einen Frachtführer übergibt, und nicht erst, wenn die Kaufsache beim Unternehmer ankommt.


    Wenn er also innerhalb der Widerrufsfrist, die i.d.R. zwei Wochen nach Eintreffen der Ware beim Käufer endet, die Sachen bei der Post aufgegeben hat, ist er aus dem Schneider. Unabhängig davon, wielange die Post braucht, ob der Unternehmer die Annahme verweigert, ob es ein Esatzempfänger entgegen nimmt oder ob es überhaupt nicht oder beschädigt beim Unternehmer ankommt. Die Rücksendung erfolgt grdsl. auf Gefahr des Unternehmers!



    Und: Solltest du den Verbraucher "nur" über das "vermeintliche" Rückgaberecht, welches -aus welchen Gründen auch immer- das Widerrufsrecht aus §§ 312d, 355 BGB aber nicht wirksam ersetzen konnte, belehrt haben, fand keine ordnungsgemäße Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht statt, mit der Rechtsfolge, dass diesem ein unbefristetes Widerrufsrecht zusteht, welches du nur durch Nachholen der korrekten Belehrung auf die die Dauer von einem Monat ab Belehrung verkürzen könntest.
    Gleiches gilt, falls du überhaupt nicht belehrt hast.



    PS: Warum belieferst du einen Kunden, der deiner Meinung nach ausschließlich bei dir kauft, um im Anschluss (rechtsmißbräuchlich) von seinem Widerrufs- bzw. Rückgaberecht Gebrauch zu machen überhaupt noch?

    Re: "Unbefugte Annahme"



    Da bist du irgendwie ungünstig gelandet in diesem Thema.


    Du musst schon genauere Angaben dazu machen, welche Rechtsfolgen dich nun nach Annahme durch den Ersatzempfänger treffen bzw. welche du meinst, dass dich nun treffen.


    Rein durch Verweigerung der Annahme kannst du dich auch nicht generell "schützen", da gibt es die Grundsätze der Zugangsvereitelung.


    Wenn der annehmende Nachbar nicht empfangszuständig war, d.h. weder dein Empfangsvertreter noch dein Empfangsbote war, schick ihn zur Post, er soll das Paket mit dem Vermerk "Empfänger verweigert Annahme" zurückgehen lassen.

    Zitat

    Original geschrieben von oli-haas
      booner


    du musst nur die email adresse ändern und die änderung "senden" das wars dann!! dann 15minuten warte und du hast 5euro mehr auf der karte!!


    Steh grad aufm Schlauch: Die ersten 5€ kommen aber als Aufladecode per Post? Wenn ich die aufgeladen habe, änder ich bei verivox die email oder wie?

    Re: Re: Re: 1,- Euro Sofort-Kauf, danach beisst Hund ins Handy


    Zitat

    Original geschrieben von spielverderber
    Das will ich sehen vor Gericht!


    Sie hatte doch die Gelegenheit der Anfechtung. Nein, das Angebot hatte Sie so gewollt erstellt und die Tragödie dass der Hund das Handy zerstört hat hat den Kauf zunichte gemacht


    Und? Nicht jeder kennt das Institut der Irrtumsanfechtung? Daher muss die Anfechtungserklärung auch nicht innerhalb von Stunden nach Abgabe der WE erfolgen, sondern nur unverzüglich. Jeder soll Gelegenheit haben, sich in solch einem Fall rechtlich beraten zu lassen.


    Zitat


    Nein, das Angebot hatte Sie so gewollt erstellt und die Tragödie dass der Hund das Handy zerstört hat hat den Kauf zunichte gemacht.


    Hat das die Verkäuferin irgendwo erwähnt oder ist das deine (mißlungene) Interpretation des Sachverhaltes?


    Wieso sollte sie dass Angebot so gewollt haben? Selbst wenn sie es nicht so gewollt hatte, sich also geirrt hat, ist zunächst ein wirksamer Kaufvertrag zu 1€ zustande gekommen.


    Zitat


    Sorry, aber das ist der Grund warum der Kaufvertrag nicht zustande kam und wenn das nicht der Wahrheit entsprach kannst Du Dir Deine eigenen Schlüsse ziehen. Ist ja wohl dann ein Witz das Ganze!.


    Nein, das wäre sogar niemals der Grund. Der Kaufvertrag ist zustande gekommen, kann aber durch Anfechtung des auf den Abschluss des Kaufvertrages gerichteten Angbeots rückwirkend vernichtet werden.


    Zitat


    Den Brenner den Sie bereits 2 Mal verkauft hat, den weden wir auch bald wiedersehen, jede Wette! Das ist ein Newbie und die denken sie dürfen alles und das ist aber nicht der Fall!!


    Wenn du die Geschichte moralisch beurteilen willst magst du richtig liegen. In rechtlicher Hinsicht tut das aber nichts zur Sache.


    Zitat


    Die Anfechtung hätte Sie rechtzeitig äußern können. Irren ist menschlich, aber das war eine glatte LÜGE!


    Sie KANN die Anfechtung noch rechtzeitig erklären.


    Klar, dürfte derselbe sein.


    Bau dir einen anonymen ausländischen Account oder besser zwei und biete die Dinger nach jenseits von gut und böse.