Re: 1,- Euro Sofort-Kauf, danach beisst Hund ins Handy
Zitat
Original geschrieben von agentsnipes
Hallo Leute,
habe gestern auf heute Nacht bei Ebay auf Schnäppchen gelauert, und siehe da, ich habe auch mal Glück gehabt:
Meine Antwort:
"Dann müssen Sie ein neues kaufen und mir schicken, das geht zum Anwalt, auch so frohe Weihnachten!"
Was jetzt? Habe vor 1-2 Monaten Rechtschutz beantragt, die greift vielleicht noch nicht ein. Kann man bei so einem Fall zur Polizei? (War schonmal wegen falscher Lieferung bei der Polizei, das hat damals sehr gut geklappt!)
Freue mich auf hilfreiche Antworten!
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Ist das wirklich dein Ernst? Meinst du, das Handy wurde korrekterweise für einen Euro eingestellt?
Mit deinen Drohungen machst du dich lächerlich! Die Verkäuferin kann noch jederzeit wegen Erklärungsirrtum gem. § 119 I Alt. 2 BGB ihr Angebot anfechten, sollte sie sich beim Preis vertippt haben.
Eine Bestätigung des anfechtbaren Rechtsgeschäfts ist in der Hundestory auch nicht zu sehen, da sie gerade nicht den Willen offenbart hat, trotz der Anfechtbarkeit an dem Rechtsgeschäft festzuhalten
Ich werde ihr dies dann gleich mal mitteilen, damit die Anfechtung auch noch rechtzeitig erfolgt :p