Beiträge von booner

    Zitat

    Original geschrieben von Eisy
      booner: Deine Fragen werden schon im ersten Thread beantwortet. Nicht-GWG's werden nicht pauschal auf drei Jahre abgeschrieben, es gibt für die meisten Wirtschaftsgüter genaue Tabellen. Imho sind es für Büromöbel deutlich mehr. PC, Drucker und Monitor müssen z.B. auch zusammen abgeschrieben werden, wenn sie zusammen erworben wurden, da zählt die Grenze von 475€ nicht einzeln.



    Da er was von uns will, wollte ich mir nicht die Mühe machen einen bestehenden Thread zu durchforsten. Da es dort im Eröffnungspost steht, mache ich mal eine Ausnahme.



    Dass Nicht-GWGs nicht pauschal behandelt werden ist mir durchaus klar. Aber ich denke, die von mir genannte Abschreibung auf drei Jahre kommt fürs Erste gut hin um einen groben Anhaltspunkt zu gewinnen. Man könnte hier vieles genauer erörteren, was aber den Rahmen sprengen würde.
    Was nützen ihm Abschreibungstabellen, wenn noch nichteinmal feststeht welche Anschaffungen im Rahmen des KiGe für ihn überhaupt in Betracht kommen?
    Ok, daran könnte man sich vor Anschaffungs auch orientieren...



    Zitat


    Die VL wären eine Möglichkeit, den Bruttolohn zu drücken, Anspruch darauf hat man nur, wenn sie auch angelegt werden. Deshalb bekommt man diesen Betrag auch nicht direkt ausgezahlt...


    Meiner Meinung nicht, das dürfte i.d.R als Gestaltungsmißbrauch ausgelegt werden.


    Da er aber ab August 05 vom Ausbildungsverhältnis in ein "normales" Arbeitsverhältnis tritt, könnte aber ein Verzicht auf die VL ab 08/05 evtl. nicht mißbräuchlich gewertet werden (welcher für eine "Rettung" des KiGe ja auch noch ausreichend wäre).


    Grundsätzlich sollte man in so knappen Fällen aber vorher rechnen und nicht hinterher dran rumdrehen.


    Wie bereits geschrieben, der nachträgliche Verzicht bringt dir nach Rechtsprechung des BFH gar nichts:


    http://www.bundesfinanzhof.de/…gen/2003.7.23/8R1602.html

    Re: 20 Euro zu viel Gehalt für Kindergeld?



    Auch der Verzicht auf Einkünfte und Bezüge, die dir zustehen, lassen das Einkommen nicht kindergeldunschädlich werden. Du kannst also nicht einfach auf dir zustehende vermögenswirksame Leistungen oder etwa das Weihnachtsgeld verzichten.


    Deine Einnahmen werden den Grundbedarf eher noch weiter übersteigen, z.B. Zinseträge werden dir ab dem ersten Cent angerechnet. Hast du da alles berücksichtigt?


    D.h., du musst in jedem Fall zusätzliche abzugsfähige Kosten schaffen! Das kann jetzt z.B. in 2005 ein neuer PC samt neuem TFT und Peripherie und Schreibtisch mit Bürostuhl sein, Literatur usw. Aber: Anschaffungen ab 475€ brutto müssen auf drei Jahre linear abgechrieben werden.


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