Beiträge von booner
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Original geschrieben von Eisy
booner: Deine Fragen werden schon im ersten Thread beantwortet. Nicht-GWG's werden nicht pauschal auf drei Jahre abgeschrieben, es gibt für die meisten Wirtschaftsgüter genaue Tabellen. Imho sind es für Büromöbel deutlich mehr. PC, Drucker und Monitor müssen z.B. auch zusammen abgeschrieben werden, wenn sie zusammen erworben wurden, da zählt die Grenze von 475€ nicht einzeln.Da er was von uns will, wollte ich mir nicht die Mühe machen einen bestehenden Thread zu durchforsten. Da es dort im Eröffnungspost steht, mache ich mal eine Ausnahme.
Dass Nicht-GWGs nicht pauschal behandelt werden ist mir durchaus klar. Aber ich denke, die von mir genannte Abschreibung auf drei Jahre kommt fürs Erste gut hin um einen groben Anhaltspunkt zu gewinnen. Man könnte hier vieles genauer erörteren, was aber den Rahmen sprengen würde.
Was nützen ihm Abschreibungstabellen, wenn noch nichteinmal feststeht welche Anschaffungen im Rahmen des KiGe für ihn überhaupt in Betracht kommen?
Ok, daran könnte man sich vor Anschaffungs auch orientieren...Zitat
Die VL wären eine Möglichkeit, den Bruttolohn zu drücken, Anspruch darauf hat man nur, wenn sie auch angelegt werden. Deshalb bekommt man diesen Betrag auch nicht direkt ausgezahlt...Meiner Meinung nicht, das dürfte i.d.R als Gestaltungsmißbrauch ausgelegt werden.
Da er aber ab August 05 vom Ausbildungsverhältnis in ein "normales" Arbeitsverhältnis tritt, könnte aber ein Verzicht auf die VL ab 08/05 evtl. nicht mißbräuchlich gewertet werden (welcher für eine "Rettung" des KiGe ja auch noch ausreichend wäre).
Grundsätzlich sollte man in so knappen Fällen aber vorher rechnen und nicht hinterher dran rumdrehen.
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ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von SiemensmasterXXX
Meine Vermögenswirksamen Leistungen habe ich erst ab Oktober beantragt. Ab August bin ich angestellt.
Ich habe bis Oktober laut Gehaltsauszug Brutto 617,34 Euro ausgewiesen bekommen.
Erst mit Beantragung meiner VL's habe ich auf dem Auszug 630,63 Euro stehen. Also ab Oktober.
Das müsste doch im Umkehrschluss heissen, dass ich, wenn ich die VL's kündige, wieder 617,34 Euro ausgeweisen bekomme, da ich die VL's ja dann nicht mehr erhalte. Zustehen tuen die bei uns ja jedem, aber nicht jeder nimmt sie.
Also kann das ja eigentlich nicht zum Buttoeinkommen zählen.SiemensmasterXXX
Wie bereits geschrieben, der nachträgliche Verzicht bringt dir nach Rechtsprechung des BFH gar nichts:
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Re: 20 Euro zu viel Gehalt für Kindergeld?
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von SiemensmasterXXX
Hallo,
dieser Thread ist eine Fortführung von diesem hier.
Jedoch ist mir die Frage zu wichtig, um sie in einem anderen Thread untergehen zu lassen.
Ich habe ein Schreiben der Kindergeldkasse bekommen, welche mit mitteilte, dass ich ab kommendem Jahr zu viel in meiner Ausbildung verdiene, um Kindergeld zu bekommen.
Nun ja, ich lebe in einer eigenen Wohnung und bin auf das Kindergeld doch etwas angewiesen.
In Folge ein paar Daten:
Ich verdiene bis einschliesslich Juli 2005 630,63 Euro Brutto.
Ab Azgust 2005 steigt der Betrag auf 679,44 Euro Brutto.
Dazu kommen noch Urlaubsgeld (255,65 Euro) und Weihnachtsgeld (554,24 Euro)
Aus Jahr gerechnet sind dies genau 8621,50 Euro.
Wenn ich davon den Arbeitnehmer-Pauschalbetrag von 920 Euro abziehe, bleiben 7701,50 Euro übrig.
Das sind genau 21,50 Euro über der Grenze zum Kindergeld. Aufs Jahr gerechnet!
Dies ärgert mich doch sehr.
Werbungskosten kann ich wohl keine weiteren abziehen. Ich wohne gerade mal 2,5 km vom Arbeitsplatz entfernt, brauche keine Berufskleidung und auch sonst eigentlich nichts extra anschaffen.
Was mich aufmerken lies: In den 630,63 Euro, die ich bis Mitte nächsten Jahres verdiene, sind 13,29 € Vermögenswirksame Leistungen enthalten. Ebenso in dem Gehalt ab August 2005.
Werden diese Vermögenswirksame Leistungen fürs Kindergeld mitberechnet?
Sie sind von meiner Buchhaltung mit auf meinem Einkommensbescheid aufgeführt, aber in meinem Arbeitsvertrag stehen sie nicht.
Ich hoffe, ihr könnt mir ein paar Tipps geben. Ich möchte den Staat nicht bescheissen, aber wegen knappen 20 Euro möchte ich ebenso wenig auf mein Kindergeld verzichten.SiemensmasterXXX
Auch der Verzicht auf Einkünfte und Bezüge, die dir zustehen, lassen das Einkommen nicht kindergeldunschädlich werden. Du kannst also nicht einfach auf dir zustehende vermögenswirksame Leistungen oder etwa das Weihnachtsgeld verzichten.
Deine Einnahmen werden den Grundbedarf eher noch weiter übersteigen, z.B. Zinseträge werden dir ab dem ersten Cent angerechnet. Hast du da alles berücksichtigt?
D.h., du musst in jedem Fall zusätzliche abzugsfähige Kosten schaffen! Das kann jetzt z.B. in 2005 ein neuer PC samt neuem TFT und Peripherie und Schreibtisch mit Bürostuhl sein, Literatur usw. Aber: Anschaffungen ab 475€ brutto müssen auf drei Jahre linear abgechrieben werden.
Was arbeitest du?
Wie kommst du zur Arbeit? Mit dem ÖPNV?
Wohnst du bei deinen Eltern? -
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