Zitat
Original geschrieben von SunnyStar
Weißt Du, wie die rechtliche Situation bei dem Notebookfall aussieht?
Wenn du damit den Fall der Komplettierung der Windowsinstallation meinst:
Grundsätzlich gilt oben Geschriebenes, nur dass bei einem Notebook die Überprüfung meist mit einer Ingebrauchnahme zusammenfällt, da eine sinnvolle Überprüfung eines Notebooks ohne Ingebrauchnahme wohl nicht möglich ist.
Um Wertersatz wegen Verschlechterung der Kaufsache aufgrund bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme bei der Überprüfung fordern zu können, muss der Unternehmer
1. den Verbraucher über diese Rechtsfolge spätestens bis Vertragsschluss belehren, und
2. gleichzeitig dem Verbraucher eine Möglichkeit aufzeigen, wie genau er das Eintreten einer Wertersatzpflicht für eine Verschlechterung wegen der für die Überprüfung notwendigen Ingebrauchnahme vermeiden kann.
Nur darauf hinzuweisen, es dürfe keine Ingebrauchnahme stattfinden, um eine Wertersatzpflicht zu vermeiden, dürfte nicht ausreichend sein.
Es muss vom Unternehmer schon mindestens auf eine konkrete Prüfungsmöglichkeit hingewiesen werden, bei der keine Wertersatzpflicht eintritt.
Der Händler kann also keinen Wertersatz für eine durch ein Fertiginstallieren des Betriebssystems im Rahmen einer Warenprüfung des Verbrauchers durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung des Notebooks verlangen, wenn er den Verbraucher vorher nicht wenigstens eine Möglichkeit aufgezeigt hat, wie dies bei der Überprüfung des Notebooks vermieden hätte werden können (oder er generell den Verbraucher nicht [rechtzeitig] über die Möglichkeit des Eintritts einer Wertersatzpflicht bei bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme belehrt hat).
Alle Klarheiten beseitigt?