Beiträge von booner
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Original geschrieben von Dennis Thomsen
Fallen beim Festpreis nicht noch um die drei Euro beim erfolgreichen Verkauf zusätlzlich an?Nicht dass ich wüßte, nur die normale Verkaufsprovsion in Abhängigkeit vom Erlös (wie bei einer normalen Auktion halt auch).
Da wir scheinbar aneinander vorbeireden mal am Fall des 6510 für 40€:
Auktion Start 1€ + Sofortkaufoption 40€ macht 35 (25 + 10) Cent an Gebühren.
Festpreisangebot / Sofortkauf für 40€ macht 1,60€ Gebühren.
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Original geschrieben von Dennis Thomsen
Naja bei der Option sind aber die Gebühren meiner Meinung nach zu hoch. Aber nun zurück zum Thema.Hä? Die Option kostet egal in welcher Höhe immer nur 10 Cent zusätzlich zu Startpreis, während der reine Sofortkauf mit den Startpreisgebühren kostenmäßig zusammenfällt.
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Original geschrieben von Mokka77
wie wäre es denn wenn die verkäufer anstatt beide optionen bei ebay zur verfügung zu stellen, nur die sofortkauf option anzubieten!! dann gäbe es dieses problem nicht!!Der war gut
:top:Und du machst anschließend die Schuldnerberatung "Kostenfalle ebay"?
PS: Das was du gerne hättest ist gerade nicht die Sofortkaufoption.
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Original geschrieben von Benny0583
D.h. ich kann für dieses Jahr nichts als Werbungskosten absetzen, hmm? Oder gibt's da noch irgendwelche Ausnahmeregelungen?Grüße,
BennyDa du leider nicht geschrieben hast, wie hoch deine Einkünfte aus dem Arbeitsverhältnis waren, kann ich dir nicht sagen, ob du die Aufwendungen für dein Studium überhaupt als vorab entstandene Werbungskosten anerkannt brauchst.
Wenn sie den Grundfreibetrag (2004: 7.664€) zzgl. den Arbeitnehmerpauschbetrag (2004: 920€) nicht übersteigen, bekommst du alles zurück.
Du schreibst auch nicht, was genau dir abgezogen worden ist. Waren das 600€ rein Lohnsteuer oder waren da auch Sozialabgaben mit reingerechnet?
Die Aufwendungen für das Studium als vorab entstandene Werbungskosten anerkannt zu bekommen ist eine weitere Ebene, um im Entstehungsjahr Werbungskosten zu schaffen oder bei negativen Einkünften den Verlust vorzutragen.
Bei der Sache gibt es 2 Probleme:
1. Die Aufwendungen überhaupt als Werbungskosten, und nicht "nur" als Besondere Ausbildungskosten im Rahme der Sonderausgaben anerkannt zu bekommen. D.h. Widerspruch gg. den Est-Bescheid und nerviger Briefwechsel mit dem FA (bei mir 1/2 Jahr). Problematisch ist die Sache vor allem wenn es sich um ein erstmaliges Studium ohne Berufsbegleitung handelt.
Aber man muss sie nur überzeugen :p
2. Die Neuregelung für 2004. Da habe ich mich allerdings noch nicht näher damit beschäftigt.
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