ZitatOriginal geschrieben von jansen
Du meinst, die "deutschen" IMSI Catcher würden tatsächlich nur die IMSI catchen ? Was würde das bringen ? Normalerweise gehts doch immer darum Telefonate abzuhören ?
Wie willst du einen Anschluss abhören, von dem du keine Kennung hast?
Du hast den eigentlichen Sinn des IMSI-Catchers nicht erkannt!
Typischer Anwendungsfall des IMSI-Catchers ist ein einer Straftat Verdächtiger, dessen Aufenthaltsort grob räumlich eingrenzbar ist, und der ein eingeschaltetes Mobiltelefon bei sich führt.
Weitere Daten über den Straftäter bzw. dessen Mobiltelefon sind nicht bekannt.
Nehmen wir einfach mal den unbekannten Erpresser einer Lebensmittelmarktkette, der in seinem Erpresserschreiben eine Geldübergabe zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem unübersichtlichen Ort mit Deponierung der Geldsumme gefordert hat.
Generell die Telefonie bzw. die Kennungen sämtlicher Mobiltelefone in der/den Funkzelle(n), die den genannten Bereich versorgt / versorgen, abzuhören bzw. zu erfassen wäre schon in technischer Hinsicht ein Ding der Unmöglichkeit.
Rechtlich ist ein derartiger Eingriff in das Fernmeldegeheimnis undenkbar. Die
für eine TK-Überwachungsmaßnahme nach § 100a StPO erforderliche richterliche Anordnung muss gem. § 100b II konkretisiert sein, also Namen des Verdächtigen und eine Kennung das Anschlusses beeinhalten:
http://dejure.org/gesetze/StPO/100b.html
Zitat
http://dejure.org/gesetze/StPO/100b.html
Wir haben im o.g. Fall aber gerade nicht den Namen des Epressers und auch keinerlei Kennung seines mobilen Anschlusses. Und da die Kennungen eines Mobiltelefones (Genion home mal ausgenommen) im Gegensatz zum Festnetzanschluss nicht von der Örtlichkeit abhängig sind, ist diese Kennung ohne technisches Hilfsmittel auch nicht aufzutreiben.
Der IMSI Catcher hat also mit "klassicher" Telekommunikationsüberwachung erstmal gar nichts zu tun. Für eine einfach Überwachung eines bekannten Straftäters, dessen Rufnummer den Ermittlungsbehörden bekannt ist, gibt es, wie Thomas 4711 schon schrieb, wesentlich elgegantere Methoden "vom Schreibtisch aus".
Der IMSI-Catcher ermöglicht gerade erst diese Abhörmaßnahme, in dem mit seiner Hilfe die Kennung (IMSI / IMEI) des Anschlusses des Straftäters ermittelt wird. Mit dem "Exportmodell" kann dann durch Abschaltung der Verschlüsselung die Gespräche des gefangenen Telefones gleich an Ort und Stelle abgehört und aufgezeichnet werden.
Die Anwendung sähe also so aus:
Erpresser kommt vermutlich zum vereinbarten Ort, hat sein Handy dabei.
Der im Einzugsbereich postionierte IMSI-Catcher kopiert eine Zelle der Umgebung, und fängt somit jeweils pro Durchgang die Handys eines Netzbetreibers (besser gesagt die IMSI der eingelegten Karte bzw. die IMEI des Telefons). Im Extremfall sind also vier Durchläufe nötig, da es in D ja vier Netzwerke gibt.
Im Idealfall scheiter die Geldübergabe, der Erpresser schickt erneut ein Schreiben mit einer geforderten Geldübergabe an einem anderen Ort.
Nun haben wir i.d.R. sämtliche IMSIs aller eingeschalteten Moibltelefone am Geldübergabeort A. Die vom Erpresser muss also auch dabei sein.
Bei nächsten Termin am anderen Ort B das selbe Prozedere. Auch dort haben wir wieder einen kompletten Satz der IMSis.
Nun schickst du die erfassten IMSIs beider IMSI-Catcher Einsätze durch den Rechner. Hierbei sollten sich nun Paare bilden, d.h. gewisse IMSIs, die sowohl an Ort A als auch an Ort B gefangen worden sind.
Mit hoher Warscheinlichkeit ist da die Täter IMSI dabei. Natürlich werden auch die IMSIs der Handys der Ermittler doppelt vorhanden sein, aber das stellt kein Problem dar.
Natürlich sind auch hier wieder in hohem Maße geschütze Daten Dritter betroffen, was jedoch in der Rechtgrundlage für den IMSI-Catcher, dem § 100i StPO bei technischer Unvermeidbarkeit gedeckt ist.
Der jeweilige Netzbetreiber muss dann die Nutzerdaten zur erlangten IMSI herausgeben, so dass dann eine richterliche Anordnung zur Telefonüberwachung nach § 100a StPO wegen nun vorhandenem Name und nun vorhandener Anschlusskennung gem. § 100b II StPO möglich wird.
Natürlich kann man im Idealfall anhand des ermittelten Namens auch gleich Zugriff auf den Täter nehmen (sofern er seinen Anschluss korrekt registriert hat).