Beiträge von booner

    Re: neues Nokia 8850


    Mangels entgegenstehender Angaben darf man davon ausgehen, dass es sich um ein Neugerät handelt. "Restposten" ist ja keine einschränkende Bezeichnung für die Qualität der Ware, sondern nur für die Lager- und Verkaufssituation des Händlers.


    Also darf sie dir auch kein refurbished oder refreshed oder industrial new oder wie auch immer Gerät liefern.


    Weiterhin hast du ein 14-tägiges Widerrufsrecht, du bliebest also im worst case auf den Portokosten für die Bestellung sitzen.


    Bei dem Preis glaube ich auch nicht, dass Fakeware ist.


    Allerdings kann dir wohl hier keiner mit Gewissheit weiterhelfen. Selbst Anfragen beim Händler, mal angenommen er antwortet ehrlich, bringen nichts mehr. Bestes Beispiel "vesat" im 8855 Thread, selbst Händler sind vor den Fälschungen nicht gefeit.


    Wir werden leider langsam aber sicher davon überschwemmt.


    Du hast ein gefälschtes 8890 erworben? Dachte bisher, die seien wegen ihrer Seltenheit nicht betroffen :flop:


    Stellst du mal einen link zu dem Angebot rein, bitte?

    Zitat

    Original geschrieben von Karottensaft
    Na ja, eigentlich sollte mein Beitrag eher ein Scherz bzw. Gedankenspiel sein, da ich nur sehr selten etwas verkaufe. Hab wohl ein paar Smilies vergessen, werden hiermit nachgeliefert ;) :p ;) :p ;) :p


    Hoffentlich, sowas ist nämlich pöse :p



    Zitat


    1. Wenn der Käufer nicht zahlt: gibts bei ebay eigentlich standardisierte Vorgehensweise, anmahnen, ebay informieren usw. - wozu Klagen? Ist doch kein Schaden entstanden.


    Wieso, auch entgangener Gewinn ist Schaden?


    Auch könntest du auf Erfüllung des Vertrages klagen, wenn auch mit eher geringen Erfolgsaussichten.
    Klar gibts bei ebay diverse Spielereien, aber wenn der Bieter nicht mitspielt droht im "nur" eine Verwarnung und eine negative durch dich.


    Zitat


    2.Täuschungsvorsatz? Nö, wer zu dumm(oder zu gierig) ist den Text richtig durchzulesen, dem ist nicht zu helfen.
    Man darf es natürlich nicht zu sehr verstecken - sollte schon beim normalen durchlesen gesehen werden.


    Man kann sich natürlich alles zurechtlegen :rolleyes:


    Ist es Zufall das der Defekt genau in der Mitte zwischen zwei Textblöcken der technischen Raffinessen eines funktionierenden Exemplars versteckt ist?


    Nein, es ist genau das Ergebnis deiner Absicht. Und du hast, zumindest gemäß deinem vorletzten Beitrag ohne smileys, die Absicht bei dem Bieter einen Irrtum durch Unterdrückung der Tatsache, dass das Handy defekt ist zu erregen.


    Damit wärest du ein arglistiger Täuscher. Wenn diese Täuschung den Bieter zum Abschluss des Kaufvertrages veranlasst hat, kann der Käufer ein Jahr ab Entdeckung der Täuschung den geschlossenen Kaufvertrag anfechten.

    Zitat

    Original geschrieben von handymaniac
    So wie's aussieht, verkaufst Du (gewerblich) Deine Ware über eBay - da Du nur Sofortkauf anbietest. Damit wärst Du von der neuen Regelung betroffen. Jetzt mußt Du entscheiden: Auf einen Rechtsstreit ankommen lassen und eine weitere negative Bewertung kassieren, oder Geld und Handy zurück und alles wird gut. Ganz persönlich muß ich sagen, dass ich 119,- EUR für ein defektes Gerät ohne Zubehör ganz schön heftig finde...


    Von der Angebotsform "reiner Sofortkauf" her würde ich nicht unbedingt auf gewerbliche Tätigkeit schließen. Sicherlich mag sie im Zusammenhang mit der Anzahl der Verkäufe ein Indiz sein, aber für sich allein gestellt nicht. Jeder Anfänger mit 20 Bewertungen kann per Sofortkauf verkaufen.


    Von der "neuen Regelung" - ich nehme an, du meinst das Urteil des Bundesgerichtshofs zu Onlineauktionen - ist er überhaupt nicht betroffen. Da bezog sich nur auf Verkäufe im Rahmen des normalen Auktionsverlaufes, und nicht auf Sofortkaufverkäufe oder Verkäufe über die Option Sofortkauf.


    Zitat

    Original geschrieben von TonyLuka
    Also im Auktionstext steht eindeutig das das Gerät defekt ist. Schon die Überschrift ist mehr als deutlich. Und wenn der Käufer so 'dumm' ist und 119€ für ein defektes Gerät bezahlt ist es doch seine Schuld.


    Und was hat das mit dem gesetzlichen Widerrufsrecht des Käufers zu tun? Das von dir Angesprochene spielt wenn dann im Rahmen der Sachmangelhaftung (andere Baustelle) eine Rolle.


    Und: Bei ebay ist "defekt" nicht gleich "defekt". Das kommt immer ganz auf den Wissenstand des Verkäufers bezgl. vorherige Schäden und Reparaturmöglichkeit an. Was ich halt link finde, sind diese Touren mit "konnte nicht testen" "kein Akku" "kein Ladegerät".


    Es soll ja schon ein NSC gegeben haben, das seinen "Schrott" ungetestet, weil "kein Ladegerät vorhanden" über ebay vertickt hat.


    Wenn da defekt und ungetestet steht, dann kann der Käufer ein Gerät ohne Funktion, allerdings komplett und unverbastelt erwarten. Wenigstens schrieb der Verkäufer, dass es einen Vorbesitzer gab.


    Zitat


    Ich würde hier auf nichts eingehen! Ist doch das selbe, wie wenn man ein Auto mit Unfallschaden kauft. Da kann man sich ja nachher auch nicht beschweren das es nicht mehr fährt. :rolleyes:


    Schlechter Tip! Wenn der Verkäufer gewerblich tätig war und der Käufer als Verbaucher gekauft hat, ist die rechtliche Lage klar, und zwar klar zu ungunsten von NokiaLED.


    Vielleicht kann man sich nicht beschweren, aber man kann das Auto, solange man es als Verbaucher im Fernabsatz von einem Unternehmer gekauft hat, nach Widerruf bei sich Zug um Zug gegen Kaufpreisrückzahlung abholen lassen, auf Kosten des Unternehmers wohlgemerkt.



    Zitat

    Original geschrieben von bastian_S
    wenn du als Händler auftritts, dann hat der Kunde ein 14-tätiges Rückgaberecht. Völlig egal ob es defekte Ware ist oder nicht. Er darf es also im Rahmen dieses Rechts zurückgeben. Und gut ist. Ausschließen kannst du als Händler diese Sachen nicht.


    Widerrufsrecht. Er kann sich vom Vertrag schon durch bloßen Widerruf, nicht nur durch Rückgabe der Kaufsache lösen...



    Schön dass du deinen Täuschungsvorsatz hier so offenlegst. Falls ich an dich geraten sollte, dann weiß ich zumindest schon, wie ich meinen Anfechtungsgrund darlegen kann...


    Apropos: Was machst du denn, wenn der Käufer dann einfach nicht zahlt? Etwa verklagen?

    Zitat

    Original geschrieben von Carsten
    Nein, eigentlich sollte es keine Nachwehen geben noch sind irgendwelche Handbremsen angezogen.
    :confused:
    Welcher Browser, welches Betriebssystem? Ist das Problem reproduzierbar? PopUp-Blocker aktiv?


    Carsten


    IE 6.0 | XP | Generell ja | Nein.


    Momentan flutscht es allerdings wie eh und je :confused:


    Hatte aber vorgestern und gestern (9. und 10.11.) dieselben Probleme an einem anderen Rechner, allerdings selbe Konfiguration wie oben.



    Klar kann man die kaufen, nur wirst du es bereuen.


    http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=115685

    @ NokiaLED: Wenn mich mein Erinnerungsvermögen nicht täuscht, dann handelst du unter luckyxxl und es waren 119€ , an dieses Angebot kann ich mich erinnern...


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…8163&item=6338776058&rd=1


    Wenn du das Telefon im Rahmen deiner gewerblichen Tätigkeit an einen Verbraucher verkauft hast, dann steht dem Verkäufer in diesem Fall ein unbegrenztes Widerrufsrecht zu.


    Ich weiss nicht worin dein Kleingewerbe besteht, ich nehme dem Namen nach mal An- und Verkauf sowie Reparatur von Mobiltelefonen an.


    Dann wäre der Verkauf ohne weiteres deiner gewerblichen Tätigkeit zuzurechnen.


    Das Widerrufsrecht besteht natürlich auch bei defekten Artikeln.


    Das mit dem ungetestet ist natürlich nicht die feine Art, gell :D, ich glaube du weißt ganz genau dass daran nicht mehr viel zu retten ist.


    Nimm das Teil zurück, wenn du keinen Ärger haben willst. Hast du dem Käufer mitgeteilt dass du gewerblich handelst, bzw. eine Rechnung ausgestellt?