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Original geschrieben von handymaniac
So wie's aussieht, verkaufst Du (gewerblich) Deine Ware über eBay - da Du nur Sofortkauf anbietest. Damit wärst Du von der neuen Regelung betroffen. Jetzt mußt Du entscheiden: Auf einen Rechtsstreit ankommen lassen und eine weitere negative Bewertung kassieren, oder Geld und Handy zurück und alles wird gut. Ganz persönlich muß ich sagen, dass ich 119,- EUR für ein defektes Gerät ohne Zubehör ganz schön heftig finde...
Von der Angebotsform "reiner Sofortkauf" her würde ich nicht unbedingt auf gewerbliche Tätigkeit schließen. Sicherlich mag sie im Zusammenhang mit der Anzahl der Verkäufe ein Indiz sein, aber für sich allein gestellt nicht. Jeder Anfänger mit 20 Bewertungen kann per Sofortkauf verkaufen.
Von der "neuen Regelung" - ich nehme an, du meinst das Urteil des Bundesgerichtshofs zu Onlineauktionen - ist er überhaupt nicht betroffen. Da bezog sich nur auf Verkäufe im Rahmen des normalen Auktionsverlaufes, und nicht auf Sofortkaufverkäufe oder Verkäufe über die Option Sofortkauf.
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Original geschrieben von TonyLuka
Also im Auktionstext steht eindeutig das das Gerät defekt ist. Schon die Überschrift ist mehr als deutlich. Und wenn der Käufer so 'dumm' ist und 119€ für ein defektes Gerät bezahlt ist es doch seine Schuld.
Und was hat das mit dem gesetzlichen Widerrufsrecht des Käufers zu tun? Das von dir Angesprochene spielt wenn dann im Rahmen der Sachmangelhaftung (andere Baustelle) eine Rolle.
Und: Bei ebay ist "defekt" nicht gleich "defekt". Das kommt immer ganz auf den Wissenstand des Verkäufers bezgl. vorherige Schäden und Reparaturmöglichkeit an. Was ich halt link finde, sind diese Touren mit "konnte nicht testen" "kein Akku" "kein Ladegerät".
Es soll ja schon ein NSC gegeben haben, das seinen "Schrott" ungetestet, weil "kein Ladegerät vorhanden" über ebay vertickt hat.
Wenn da defekt und ungetestet steht, dann kann der Käufer ein Gerät ohne Funktion, allerdings komplett und unverbastelt erwarten. Wenigstens schrieb der Verkäufer, dass es einen Vorbesitzer gab.
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Ich würde hier auf nichts eingehen! Ist doch das selbe, wie wenn man ein Auto mit Unfallschaden kauft. Da kann man sich ja nachher auch nicht beschweren das es nicht mehr fährt. 
Schlechter Tip! Wenn der Verkäufer gewerblich tätig war und der Käufer als Verbaucher gekauft hat, ist die rechtliche Lage klar, und zwar klar zu ungunsten von NokiaLED.
Vielleicht kann man sich nicht beschweren, aber man kann das Auto, solange man es als Verbaucher im Fernabsatz von einem Unternehmer gekauft hat, nach Widerruf bei sich Zug um Zug gegen Kaufpreisrückzahlung abholen lassen, auf Kosten des Unternehmers wohlgemerkt.
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Original geschrieben von bastian_S
wenn du als Händler auftritts, dann hat der Kunde ein 14-tätiges Rückgaberecht. Völlig egal ob es defekte Ware ist oder nicht. Er darf es also im Rahmen dieses Rechts zurückgeben. Und gut ist. Ausschließen kannst du als Händler diese Sachen nicht.
Widerrufsrecht. Er kann sich vom Vertrag schon durch bloßen Widerruf, nicht nur durch Rückgabe der Kaufsache lösen...