Schrott..
Beiträge von booner
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Schrott..
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Original geschrieben von BMy-Phone
Danke an die Kunden für die netten GesprächeBewundernswert dass du den Humor bis zum Schluß nicht verloren hast.
Sollte uns etwa deine späte Einsicht, hier nurmehr der Achtung-Werbung-Pausenclown zu sein, vor zukünftigen "Hilfe-ich-habe-bei-bmp-eingekauft" threads bewahren?
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Original geschrieben von yox
Ok,Danke booner...Wie kann man am besten diese Ausschlussklausel formulieren.... ?
Mir geht's nur darum ,das solche Bieter die sich in der letzten Zeit "daneben benommen" haben,ausgeschlossen werden können .
Also keiner der vor zig Monaten mal eine negative oder Rachebewertungen bekommen hat.yox
Leider muss ich aus gegebenen Gründen darauf hinweisen,das ich mir vorbehalte Bieter,die m.E. nicht ganz einwandfrei sind, zu streichen.Sorry !
"nicht ganz einwandfrei" ist wohl nicht optimal. Der Vorbehalt muss schon objektiv und transparent sein. Du musst dich schon vorher entscheiden was du willst und was du nicht haben möchtest.
Schreib einfach dazu: "Es erfolgt kein Verkauf an ebay Mitglieder, deren Bewertungsprofil x negative(n) Bewertungskommentar(e) aufweist, deren Bewertungsprofil privatisiert wurde, die noch keine Bewertungen besitzen, an Mitglieder die bei ebay ein anderes Herkunftsland als Deutschland angegeben haben und generell nicht zu einem Kaufpreis unter x Euro."
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Original geschrieben von yox
Das heisst die Streichung des/der Gebote würde ihre Wirksamkeit nicht aufheben und der Bieter könnte bei erfolgreichem Gebot auf Durchführung der Transaktion bestehen ?!?Ausser solches wird durch eine Verfügung im Angebot explizit ausgeschlossen ?!?
yox
Genau. Die Willenserklärung des Bieters ist deinem Empfangsvertreter ebay und somit gleichzeitig auch dir zugegangen und ist / wird mit Ablauf der Angebotszeit als Eintritt der aufschiebenden Bedingung, an die der Bieter seine Erkläruzng geknüpft hat, wirksam (geworden).
Ein Vorbehalt deinerseits, beispielsweise keine Gebote von Bietern unter 5 positiven Bewertungen zu akzeptieren würde in dem Fall, dass ein Bieter mit nur 4 Positiven auf dein Angebot bietet ein Wirksamkeitshindernis darstellen.
Unwirksam würde die Willenserklärung (ohne Vorbehalt deinerseits) auch dann, wenn dir innerhalb des Angebotzeitraums eine Willenserklärung eines Bieters zugeht, der bereit ist, einen höheren Kaufpreis als der vorherige Bieter zu zahlen (also dann, wenn der von dir zu streichende Bieter überboten worden ist).
Nur kennst du in der Regel nicht das Höchstgebot des zu streichenden Bieters, so dass man nach Streichung nicht bestimmen kann, ob und wann er überboten worden wäre.
Evtl. sieht man die Höhe des gestrichenen Gebots nach Beendigung des Angebots, das entzieht sich meiner Kennntnis.
In 95% der Fälle wird bei so einer Sache nichts weiter passieren. Schonmal deswegen nicht, weil der Interessent nicht mehr als deinen ebay-Namen kennt.
Das es aber auch hartnäckige Fälle gibt, kannst du hier im thread weiter oben nachlesen, da ging es um ein vorzeitig beendetes Angebot eines Buches.
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Original geschrieben von Abakus
Bei Abfrage der *102# kam bei mir mal der 10. oder 11.11.2004, jetzt kommt "Ihr o2Loop Guthaben ist noch ein Jahr gültig o2 Bonusprogramm - jetzt anmelden http://www.o2online.de und Punkte sammeln". Ah ja. Karte wurde Juli/August 03 registriert und aktiviert, nie aufgeladen. Sind noch 4 € und ein paar zerquetschte drauf...Es kommt kein Datum bei *102#? Nur ein Gültigkeitszeitraum? Dann müsste dir ja morgen eine Gültigkeit von 364 Tagen angezeigt werden...
Die Software hat o2 mal wieder fest im Griff glaube ich
