Beiträge von booner
-
-
Zitat
Original geschrieben von BJ.Simon
sind neue 6310i wirklich so "wertvoll" ?Ja, 200 sind schon drin i.d.R. Der Preis der 6310i geht sogar wieder aufwärts
Wohl das momentan wertstabilste Handy.... -
Zitat
Original geschrieben von TheStarOFF

Nicht jeder ist ja gerade eine geborener Verkäufer.
Beim zweiten mal, hat er ja immerhin eine Steigerung des Startpreises um 1000 Prozent, von 1 auf 10 Euro bewerkstelligt und auch einen mehr als doppelt so hohen Sofortkaufpreis angesetzt.Aber immer noch unterhalb der Hälfte des Wertes...
Zitat
Das ist ja die Frage, ob ein Vertrag zustande gekommen ist, oder nicht.
Die Auktion wurde ja 1-2 Sekunden vor Beendigung, vorzeitig vom Verkäufer beendet.
Vor Beendigung werden ja die Gebote erst gestrichen.
Aber es hätte ja auch sein können, dass noch in der letzten halben Sekunde jemand anderes den Höchstbietenden überboten hätte.Ja, wenn auch unwahrscheinlich. Aber derjenige, der nun das Buch begehrt, war nun einmal zum Endzeitpunkt des Angebots, der quasi den Zuschlag ersetzt, Höchstbietender.
Und dein Bekannter hat mit seinem Angebot (Einstellen der Auktion) jedem ebay-Mitglied angetragen, an den Höchstbietenden im Zeitpunkt des Endes der Auktion zu verkaufen.
Meiner Meinung nach konnte dein Bekannter diese Angebot nicht mehr beseitigen. Ebenso sieht das das LG Berlin, siehe dein Urteil.
Es liegt kein Anfechtungsgrund vor, eine Anfechtung wäre wenn denn ein Anfechtungsgrund vorläge wohl auch verfristet.
Auch ist deinem Bekannten die Leistung nicht unmöglich
Zitat
Also, wozu ist denn dann die vorzeitige Beendigung dann gut? Wenn das vielleicht rechtlich keinen Sinn macht, wozu läuft dann die Auktion eine bestimmte Zeit (1,3,7,10 Tage). Und wieso ist man erst nach regulärem Ablauf der Auktionszeit derjenige, der als Höchstbieter feststeht und den Artikel kaufen kann?Das musst du ebay fragen...
Entscheidend ist, was dein Bekannter rechtlich erklärt hat. Und das ist nunmal gewesen, dass er bereit sei, an den zum Endzeitpunkt des Auktion Höchstbietenden zu verkaufen. Dass es seitens ebay eine "technische Möglichkeit" gibt, dieses Angebot aus der "Welt zu schaffen", ändert an dessen rechtlicher Wirksamkeit nichts. Eine Ausnahme würde nur die Irrtumsanfechtung darstellen (hier könnte man das Beenden des Angebots mittels genannter Option in laiengünstiger Auslegung als Anfechtungserklärung auffassen), eine solche kommt vorliegend aber nicht in Betracht.
Umgekehrt lässt sich diese Problematik natürlich auch auf das "Zurückziehen" eines Gebotes durch den Interessenten übertragen.
-
ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von TheStarOFF
Das Kind ist ja nunmal schon in den Brunnen gefallen und liegt noch dort.
Der Wert des Buches ist 60 Euro. Per Sofortkauf wurde es für 24 Euro verkauft.
Was wäre, wenn mein Bekannter das Buch an keinen von beiden verauft und auch später nicht mehr? Der 2. (Sofort)käufer verzichtet ja onehin.
Vielen Dank.

Sollte zwischen deinem Bekannten und dem ersten "Höchstbieter" ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen sein, hat der "Höchstbietende" gegen deinen Bekannten den Anspruch auf Lieferung und Übereigung des Buches Zug um Zug gegen Kaufpreiszahlung.
Diesen Anspruch kann der Verkäufer versuchen einzuklagen bzw. kann er bei Nichtleistung seitens deines Bekannten vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
Bezüglich des zweiten Verkaufs sollten sich ja keine Probleme ergeben, da dieser Käufer auf seine Rechte verzichtet und deiner Bekannter auch keine Kaufpreizahlung von diesem verlangt.
Das Verhalten des ersten Käufer ist natürlich nicht die feine englische. Sollte die Beschreibung des Buches nicht eindeutig sein, kann dein Bekannter ihm ja noch einige "Überraschungen" bereiten

Aber: Wieso macht man sich wegen 7€ Differenz so einen Ärger :confused: Wieso verlangt er dann wieder nur 24 Euro?
Bei diesem Preis würde ich auch eher auf einen bellenden Hund tippen. Vielleicht noch ein wenig abwarten ob sich noch was tut.
Laut google könnte es ein Diplom-Physiker sein, klar dass dem ein wenig langweilig ist....
-
-
Zitat
Original geschrieben von TheStarOFF
Es ist wirklich mein Bekannter. Wenn ich selber direkt betroffen wäre, würde ich das auch so schreiben. Irgendwie bist du nicht ganz objetkiv glaube ich. Es ist ja wohl die Sache des Verkäufers, ob er seine eigene Ware für einen höheren Preis verkaufen will oder nicht. Und wenn er im System von ebay die Möglichkeit dazu hat, die Auktion vorzeitig zu beenden, warum sollte er sie nicht nutzen, ganz abgesehen davon, ob das nun schick ist.Auch wenn ebay so schön bunt ist, liegen den dort ablaufenden Geschäften immer noch gewisse rechtliche Grundsätze zu Grunde. Und ebay kann sich nicht unbegrenzt etwa durch den Einbau eines "Abbrechen"-Knopfes über diese Grundsätze hinwegsetzen.
Die Möglichkeiten, eine einmal im rechtlichen Sinne abgegebene Willenserklärung zu vernichten findest du ja im Urteil.
Deinem Bekannten konnte und wird diese Möglichkeit jedenfalls nicht mehr zustehen.
Zitat
Nur weil der Bieter kein Schnäppchen machen konnte, hat er ja wohl auch nicht das Recht mit so einem unverschämten Drohbrief meinen Bekannten und auch noch alle unterlegenen Bieter anzuschreiben. Der Ton macht die Musik. Wenn man so daherkommt, sollte man glaube ich nicht noch darauf hoffen, dass man sich noch in irgend einer Art und Weise einigen kann.Dein Bekannter ist halt einfach selten dämlich vorgegangen. Hätte er sich mit dem Wiederverkauf wenigstens etwas Zeit gelassen oder einen Zweitaccount verwendet. Zur not halt in letzter Sekunde mit einem (anderen) eigenen Account einen Fantasiepreis bieten und dann erst canceln. Dann war man wenigstens selber "Höchtsbietender".
Andereseits hätte er mittels der von ebay vorgeschlagenen Optionen auch eine Unmöglichkeit der Leistung "vortäuschen" können, was etwas glaubhafter wäre. Oder er hätte sein Angbeot ggü. dem Käufer anfechten können, z.B. wenn er sich bei Abgabe des Angebots über wertbildende Eigenschaften des Buches geirrt hatte.
Die von deinem Bekannten gewählte Vorgehensweise ist aber einfach nur plump und offensichtlich.
Du würdest dich als Käufer in so einem Fall genau so ärgern!
Zitat
Ich habe auch schon auf so manche Sache geboten, die dann doch vorzeitig beendet wurde. Bei keinem mal habe ich mich darüber aufgeregt und den Anbieter des Artikels angeschrieben, schließlich ist außer der Hoffnung auf ein Schnäppchen nichts dabei verloren gegangen. Es ist o.k., wenn andere eine davon abweichende Haltung haben, aber so ein Brief wie in diesem Falle ist ja wohl auch nicht gerade die feinste englische Art und auch nicht hilfreich zur Lösung des Angliegens.Da fehlt aber der zweite Part. Oder hast du den Verkäufer auch erwischt, wie er mit Wunschpreis nochmals eingestellt hat?
Da du nicht dazugeschrieben hast, wieviel das Buch wert ist bzw. für wieviel es tatsächlich verkauft wurde, ist es schwer zu beurteilen, ob sich der "geprellte" Käufer zu einem gerichtlichen Vorgehen hinreissen lassen wird.
Gut Chancen auf Erfolg hätte er sicherlich

-
Zitat
Original geschrieben von laika
Irgendwer hat mir mal gesagt, man soll Pistazien, die noch verschlossen sind nicht essen, wieso weiß ich allerdinges nicht. Evtl. weil Sie dann noch nicht fertig gereift sind... ?!Greetz
Laika
Das hat meine Freundin mir neulich auch erzählt
:confused: Keine Ahnung ob da was dran ist.Für Frauen ist es auf jeden Fall in Anbetracht der Fingernägel nicht zu empfehlen...
-
email Benachrichtigung fehlerhaft
ich bekomme seit ein paar Tagen für abonnierte Themen per email Benachrichtigungen, laut denen eine neue Antwort vorliegt.
In drei Fällen kann ich sicher sagen, dass dies nicht so war.
Insbesondere beim "Nokia-Fälschungen"-Thread im Nokia Forum habe ich 2 Benachrichtigungen erhalten, es war aber jeweils keine neue Antwort vorhanden. In einem Fall gab es von dem in der mail benannten poster überhaupt keine Antwort im ganzen thread :confused:
So habe ich heute um 05:10 Uhr eine mail bekommen, dass Nokia4Life einen neue Antwort im "Nokia-Fälschungen"-Thread abgesetzt hat. Das ist aber nicht der Fall. Zu seiner letzten Antwort vom heute 00:42 Uhr habe ich eine korrekte Benachrichtigung erhalten :confused:
edit: Gerade sehe ich, dass Carsten um 05:21 dort auch geantwortet haben soll
Wurde da vielleicht was gelöscht? -
-
ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von mayday7
Also,
ich kaufe beim Türken!
Die Pistazien sind etwas länglich im Vergleich zu den Pistazien vom Discounter oder Ültje!
Wenn man eine Pistazie in den Mund nimmt, löst sich die knusprige und leckere Haut von selbst und die sind etwas gesalzen!
Ich nehme mal an, dass die Pistazien aus der Türkei sind, aber kann dies nicht sagen, da eigentlich der Iran DAS Land ist, die berühmt für ihre Pistazien sind!
Über Quoten kann ich nichts sagen, es kommen aber ein paar vor die entweder ungeöffnet sind oder zu lange geröstet wurden und halt auch so schmecken :D!
Ich weiss leider nicht, was man sich unter faulig vorstellen soll, da die Pistazien schnell weg sind bei uns!
Da ich schon lange keine Pistazien mehr gekauft habe, würde es mich interessieren, was bei den Produkten für ein Land angegeben ist!
gruß mayday7Sind die auch geröstet? Oder nur gesalzen?
Mit faulig meine ich ungenießbarer Geschmack, innen mehlig und hohl, manchmal aber auch steinhart und schwarz

