Zitat
Original geschrieben von ChickenHawk
Ist sicher zu vertreten, allerdings kann man nicht davon ausgehen, dass jeder Otto-Normal-Handy benutzer dieselben Maßstäbe hat wie unsereins.
Für ihn ist es evtl. normal das er kräftig auf die Tasten drücken muss es ist aus seiner Sicht daher voll funktionstüchtig und nicht nur bedingt.
Aber im Endeffekt kommt es ja nicht drauf an, da das Kreuz ja nun mal gar nicht funzt und das unter keinen Umständen voll funktionstüchtig bedeutet
CH
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Aber der Funktionssinn einer Taste ist doch, dass man sie einmal drückt und diese dann eine Reaktion auslöst. Muss ich sie mehrmals drücken, um die Reaktion zu erreichen, ist das eine Fehlfunktion.
Da kann man jetzt natürlich wieder mit Wurstfinger oder nötiger Kraftausübung usw. gegenargumentieren.
Da diese träge Reaktion aber wohl im Auslieferungszustand nicht gegeben war, sondern sich erst nach einiger Zeit eingestellt hat, handelt es sich beim Istzustand dann um einen vom Auslieferungszustand nachteilig abweichenden Zustand. Und wenn die Ware im technischen Sinne als voll funktionsfähig angepriesen wird, dann kann ich erwarten, das die Sache dann in technischer Hinsicht nicht negativ vom ursprünglichen Zustand abweicht.
Und dies wird der Verkäufer ja auch nicht entgangen sein, dass sich da was verschlechtert hat.
Dieser Gesichtspunkt wird dann relevant, wenn man dem Verkäufer wegen des Haftungsausschlusses arglistiges Verschweigen des "Mangels" nachweisen muss...
@ me too: Dann musst du wohl auf gleichem Niveau zurückargumentieren.
Wenn er das S45 gründlich überprüft hätte, dann hätte ihm der Mangel auffallen müssen und er hätte nicht "voll funktionsfähig" schreiben dürfen.