Beiträge von booner

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    Original geschrieben von der_inquisitor
    Angesichts der vielen arbeitssuchenden Juristen stelle ich mir immer wieder die Frage, wieso derart große Unternehmen niemanden einstellen, um solche Fehler zu vermeiden.


    Da hats bestimmt noch viele, müde ex-Bundespost-Juristen :D


    Interessant wäre, ob eine solche auf das Fernabsatzgesetz "zugeschnittene" (wenn auch nicht auf konkrete Normen des ehemaligen Fernabsatzgesetzes verwiesen wird) Widerrufsbelehrung Wirksamkeit erlangt.


    Versucht ein Unternehmer, das gesetzliche Widerrufsrecht wirksam durch ein Rückgaberecht zu ersetzen, und dies scheitert aber an einer Klausel zum Nachteil des Verbrauchers (meinetwegen werden dem Verbraucher auch bei dem Rückgaberecht bis zu einem Warenwert von 40€ regelmäßig die Rücksendekosten auferlegt), und wurde vorher "nur" über das Rückgaberecht belehrt, greifen ja wieder die gesetzlichen Regelungen über das Widerrufsrecht.


    Allerdings besteht das Widerrufsrecht des Verbauchers in so einem Fall dann unbefristet, da der Verbraucher ja nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht (sondern nur über das Rückgaberecht, welches das Widerrufsrecht aber nicht wirksam ersetzen konnte) belehrt wurde.




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    Habe gerade Deine Signatur entdeckt und mal Deinen Link zu eBay befolgt - entsetzlich! :rolleyes: Es fehlt nur noch die Drohung mit einer "Strafanzeige wegen Vertragsbruch".


    Hm, "Spaßbieter haben mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen" gibts doch oft :p

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    Original geschrieben von handytim
    Das ist das Standard-Datum, an dem alle LOOP-Karten ablaufen, die bisher immer liefen...


    Ich hab auch welche, deren Gültigkeit nach *102# in 2002 auslief :)


    Zitat


    Vor ca 2 Jahren, als die blauen Karten gerade rauskamen, es ist eine blaue.


    Vielleicht sind die alten grünen ja doch für die Ewigkeit?



    Zitat


    Ja, genau ein Jahr vor dem Ablauf!


    Das mag der Auslöser (des Deaktivierungszählers) gewesen sein...



    Zitat


    Tarife war "Mobile mit 60/1-Takt".


    Hattest du vorher noch einen der alten vor November 2002 gültigen Tarife?



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    Ja, mit Überweisungsträger.


    War auch konkret auf die Nummer bezogen?


    Ich weiß jetzt nämlich nicht, ob ich es riskieren und alle Loops den 15.01.2005 durchlaufen lassen soll.


    Da sind gute Nummern dabei, die ich nicht unbedingt verlieren möchte.
    Ok, man könnte jetzt einen Cent per Banküberweisung aufladen, dann hätte man wieder ein Jahr. Allerdings würde dadurch letztendlich der lifetimer erst in Gang gesetzt.
    Und wer weiß, wielange o2 die 1 Cent = 1 Jahr Gültigkeit Geschichte noch durchgehen läßt...

    Zitat

    Original geschrieben von handytim
    Ja!


    Im Juli ist eine von meinen ausgelaufen und wurde deaktiviert (buchte sich nicht mehr ein).


    Ciao
    Tim


    Ohoh....



    Habe mehrere die zum 10.01.2005 ablaufen sollen...



    Fragen:


    -Wann wurde die abgelaufene Loop ungefähr aktiviert? War es eine alte grüne oder eine neuere, blaue?


    - Wurde die Loop mal aufgeladen?


    - Wurde in einen aktuellen Tarif gewechselt?


    - Wie zeitnah zum angegebenen Ablaufdatum (gemäß *102#) wurde abgeschaltet?


    - Hast du noch ein Schreiben von o2 bekommen?


    - Schonmal probiert, ob o2 die Sim nach Aufladung wieder aktivieren würde?




    Danke!

    Zitat

    Original geschrieben von handytim
    Sieht so aus als ob Deine LOOP-Karte gesperrt wurde. Inzwischen schaltet o2 LOOP-Karten ab, wenn die Gültigkeit abgelaufen ist.



    Kennst du konkret einen Fall einer neuerdings abgeschalteten Loop-Karte?

    @ Tim:



    "der_inquisitor" sprach auch von der Regelung der §§ 312ff. BGB.
    Das gesetzliche Widerrufsrecht aus § 355 BGB bei einem Fernabsatzgeschäft kann aber auch vom Unternehmer gem. §§ 312d I 2, 356 BGB durch ein Rückgaberecht ersetzt werden.
    Dabei kann der Unternehmer den Verbraucher auch besser stellen als das Gesetz, und eine Rückgabe auch (noch) nach Nutzung der Simkarte (und damit nach wohl h.M. nachdem der Verbraucher die Ausführung der Mobilfunkdienstleistung selbst veranlasst hat) zulassen.


    Leider lassen sich bei keinem der deutschen Netzbetreiber die genauen Inhalte des Rückgaberechts vor Tätigung einer Bestellung online abrufen.


    Bei T-Mobile klären sie sogar noch über die Möglichkeit des Widerrufd nach dem "Fernabsatzgesetz" auf. Peinlich, peinlich :D

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    Original geschrieben von Karottensaft
    nein booner das ist nicht falsch, Du beziehst Dich vermutlich auf
    BVerwG (Urt. v.19.9.2000 - 9 C 7/00) NJW 2001, 458


    ich empfehle den kompletten Text inkl. der Komentare zu lesen und Du wirst erkennen, das es dabei um einen völlig anderen Sachverhalt geht, der nicht auf eine Mietminderung anwendbar ist.


    Da hast du insoweit Recht, schwerlich vergleichbar, denn da geht es um die Zustellungs eines Widerspruchsbescheids im Asylverfahren nach dem Verwaltungszustellungsgesetz :)





    Aber darauf beziehe ich mich ja auch nicht...


    Um dem Einwurfeinschreiben die zugansbestätigende Qualität abzuerkennen bedarf es auch gar keines Urteiles. Tatsache ist, dass die Mitarbeiter der DPAG bereits vor Antritt ihrer Zustelltour den Vermerk "eingeworfen" vornehmen, also bevor das Einschreiben in den Machtbereich des Erklärungsempfängers glangen kann. Frag mal deinen Zusteller :p


    Ach ja: Ich bezog mich auf eine Urteil vom LG Potsdam v. 27.07.2000, Gz 11 S 233/99, vgl. auch NJW 20000, 3722.


    Leider kann ich momentan online keinen Volltext finden, hier ein Zusammenfassung:


    http://www.recht-in.de/urteile…r.php?wahl=101&u_id=14814


    Und, falls es dich beruhigt:


    Es ging um die Verfristung einer (im Einwurfeinschreiben zuzustellen versuchten) Kündigung eines Mietverhältnisses.

    Zitat

    Original geschrieben von Dennis Thomsen
    Jo da hast Du natürlich recht. Wo der die Teile wohl her hat?


    Hmm, steht ja im Angebot, dass er/sie sie getestet hat :apaul:


    Trotzdem dumme Formulierung :D


    Er/ sie hat übrigens noch ne Menge andere /// Geräte im Programm.