Beiträge von booner

    Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Du kannst das Problem evtl noch über den Grafikkartenhersteller lösen, da letzendlich die Grafikkarte ohnehin an den zurückgeht. Vobis gibt es an FSC weiter, FSC an ATI.
    ....


    Versuch es deshalb nochmal über den Grafikkartenhersteller.


    Hallo,


    danke für den Tipp, hat die gute Frau aber auch schon probiert:




    Da spielt einer dem anderen den Ball zu...



    Das steht so aber nicht in den Garantiebedingungen!


    Ok, FSC könnte sich auf den passus berufen, dass der Garantieanspruch bei eigenhändigem (unfachmännischen) Ausbau bestimmter Teile erlischt.


    Das tun sie aber nicht. Momentan verlangen sie ja nur einen Rückumbau in das ursprüngliche System, dann würde die Garantieleistung erbracht werden.


    Also nur ein Hindernis bürokratischer Natur...

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Kann man die von FS übernommene Garantie denn irgendwo mal einsehen?


    Gruß
    CH


    Freilich:


    Ich nehme an, die Lieferung der Ware liegt weniger als 14 Tage zurück.



    Wenn das erste Rücknahmeersuchen nicht als Verbraucherwiderruf eines Fernabsatzgeschäftes auszulegen ist, was ich jedoch nicht glaube, da man sich ja auf Verbraucherseite konkret auf das "14-tägige Rückgaberecht" bezogen hat, bliebe also immer noch die Möglichkeit eines fristgemäßen nachträglichen Widerrufs.


    Wurde die Ware zurückgeschickt (was ja der Fall zu sein scheint) und ist dies auch nach den Vorgaben des Unternehmers geschehen, und hat sich der Verbraucher nicht wertersatzpflichtig gemacht (was etwas durch Ingebrauchnahme des Gerätes bei enstsprechendem Hinweis des Unternehmers, dies zu unterlassen der Fall sein kann), hat der widerrufende Verbaucher einen Anspruch auf Rückgewähr der Leistungen, die der Unternehmer von ihm empfangen hat.


    Also Kaufpreis + Porto + Rücksendekosten. Hierbei ist die Rückgewähr der Portokosten umstritten.


    Ebay-Gebühren des Unternehmers dürfen keinesfalls in Abzug gebracht werden.


    Zusätzlich hat doch der Unternehmer die Möglichkeit, in so einem Falle eine Provsionsgutschrift bei ebay zu veranlassen, so dass zumindest hinsichtlich der Verkaufsprovsion evtl. "doppelt kassiert" werden könnte.

    Zitat

    Original geschrieben von John
    Kurze Frage nach überlesen des Threads,
    kann mann zu 100% davon ausgehen, dass das 8855 von IMEX kein Fake o.ä. ist?
    Kann man bei der Firma bedenkenlos zuschlagen?
    Mich würde das 8855 mit dt. Software sehr interessieren.
    CU John


    Mit 100%iger Sicherheit natürlich nicht. Ich kann mir aber nicht vorstellen,
    dass eine einigermaßen seriöse Firma (viel Kritik gabs zu IMEX ja nicht :confused: ) zu diesen Preisen Plagiate verkauft.


    Aber auszuschließen ist es angesichts der momentanen Schwemme nicht.


    Bei IMEXist standardmäßig auch noch die originale Nokia Ledertasche dabei, die dürfte bei den Fälschungen wohl den teuersten part ausmachen, bei den ebay Angeboten wird sie in der Regel nicht mitgeliefert.


    Ich würde dort halt mal anrufen und mir die Echtheit bestätigen lassen.


    Alternativ kannst du auch meines haben :p


    Wieso sollte zwischen den beiden kein rechtswirksamer Kaufvertrag zustande gekommen sein?



    Was heißt "rechtsgültiges Dokument"? Beim KV besteht grdsl. Formfreiheit.


    Es bedarf auch keiner digitalen Signierung... Man kann einen KV sogar am Telefon schließen, da hat man nach Gesprächsende überhaupt keinen Nachweis mehr.