Beiträge von booner

    Ich habe keinen MüKo zu Hand, aber der zweite Auszug scheint mir an dem hier geschilderten Sachverhalt vorbeizugehen.


    Dort wird der Fall geschildert, wo der mit der Logistik beauftragte Vertragspartner des Unternehmers die Ware dem Verbraucher anliefert.


    Auch bei dieser Konstellation ist der Verbraucher zu schützen, da auch hier, wenn der Logistikdienstleister als Erklärungsbote "mißbraucht" wird, der Vertragsschluss regelmäßig noch vor dem Zeitpunkt liegen dürfte, in dem der Verbraucher die Kaufsache so in den Händen halten kann, dass ihm eine Überprüfung wie im Ladenlokal möglich ist.


    Damit meine ich:


    Zusteller: "Du unterschreiben, dann ich dir geben Paket"


    Ich meinte mit meiner Ausnahme eher den Fall, dass ein Verbraucher über Fernkommunikationsmittel bei einem Unternehmer eine unverbindliche Bestellung absetzt, womit ausdrücklich noch kein KV zustande kommen soll (meinetwegen hat der Unternehmer dies so in seinen AGB bestimmt).
    Im Rahmen einer individuellen Vereinbarung kommt man dan überein, dass die Ware dann im Lager des Unternehmers besichtigt und übergeben wird.


    Hier könnte der Vertragsschluss der Prüfungsmöglichkeit des Verbrauchers zeitlich nachgelagert sein, so dass ein Schutz des Verbrauchers durch ein gesetzliches Widerrufsrecht (bzw. ein dieses ersetzendes Rückgaberecht) überflüssig ist.


    Andererseits könnte in so einem Fall, wo der Vertrag über Fernkommunikationsmittel lediglich angebahnt wird, auch gar kein Fall des Fernabsatzvertrages i.S.d. § 312b I BGB vorliegen.


    Was steht denn da zum 312b I im MüKo?

    Zitat

    Original geschrieben von tüte
    sie haben den fehler bemerkt... leider bevor ich eine bestellen konnte... :mad: :flop:


    Da brauchst du dich nicht ärgern.


    Wir werden alle außer einer Entschuldigungsmail auch nichts bekommen.


    Auszug aus den Vobis AGB:


    Zitat

    II. Vertragsabschluss
    Die Angebote der VOBIS-Online-Shops sind unverbindlich. Der Abschluss eines Vertrages zwischen dem Käufer und der Vobis Microcomputer AG kommt in folgender Weise zustande: Der Käufer kann aus dem Angebot des VOBIS-Online-Shops beliebig aussuchen und Artikel seinem Warenkorb hinzufügen. Er kann den Inhalt seines Warenkorbes ändern oder diesen ganz oder teilweise leeren. Nach Fortsetzung der Bestellung erhält der Käufer Einsicht in diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Kundeninformationen. Durch Anklicken des Buttons "JA, ich stimme den Bedingungen zu und bestelle" gibt der Käufer uns gegenüber eine verbindliche Bestellung hinsichtlich der im Warenkorb enthaltenen Waren oder Dienstleistungen ab. Wir sind berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb einer Woche anzunehmen . Die Annahme kann durch die Auslieferung der Ware oder die Erbringung der Dienstleistung oder dadurch erklärt werden, dass wir dem Käufer in sonstiger Weise die Annahme seiner Bestellung bestätigen. Mit der Annahme ist der Vertrag zustande gekommen.



    In der mail, welche den Eingang der Bestellung, nicht aber die Annahme unserer Angebote bestätigen soll steht außerdem:



    Zitat

    Dies ist keine Auftragsbestätigung.





    Es sei denn, Vobis will sich überaus kundenfreundlich zeigen...

    Zitat

    Original geschrieben von Klaus2
    Aber was ist mit den ganzen Grosshändler aus Asien die diese Geräte zu haufe verkaufen,
    Warum wird da nichts unternommen?


    Also das Nokia schläft das bezweifel ich stark, da muss sicherlich nicht jemand etwas ins Forum schreiben, damit Nokia darauf aufmerksam wird.
    Und ich glaube auch nicht das jeder Verkaüfer mit Fälschungen handelt.


    Also entweder willst du es nicht kapieren oder du kannst es nicht kapieren?


    Deine "warum macht das jemand, wenn es verboten wäre würde er es bestimmt nicht machen"-Argumentation lässt doch auf einige Naivität schließen.


    Kauf doch einfach mal ein solches "refreshed" Gerät bei dem Internethändler deines Vertrauens, dann ist dein Hin- und Herschwanken vielleicht zu Ende.


    Wenn du dann Bilder davon hier reinstellst sind wir dir bei der Bestimmung Original oder Fälschung gerne behilflich.




    Shani Ace: Es geht ja nicht nur um 8850 / 8855, es sind auch genügend zweifelhafte 8910i im Angebot, also auch aktuelle Geräte der Fa. Nokia.


    Und wenn ich micht nicht täusche, ist das vom Prestige her derzeit immernoch das Topmodell von Nokia.

    Du musst auch nur unter gewissen Umständen Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache enstandene Verschlechterung leisten!


    1. Musst du auf die Rechtsfolge der Wertersatzpflicht ausdrücklich hingewiesen worden sein.


    2. Muss der Vk dir eine Möglichkeit aufgezeigt haben, wie du den Eintritt der Wertersatzplicht verhindern kannst.

    Kurz gesagt: Eine perönliche Abholung der im Rahmen eines Fernabsatzgeschäfts gekauften Sache schadet dem gesetzlichen Widerrufsrecht nicht! Eine entpsrechende Einschränkung gibt es im Gesetz nicht!


    Man könnte die einschlägigen Normen teleologisch reduzieren in dem Sinne, dass dem Käufer ja eine Überprüfung der Ware wie im Ladengeschäft möglich ist.


    Dabei darf man aber nicht vergessen, dass der Käufer sich schon zu einem früheren Zeitpunkt, nämlich zu dem des Vertragsschlusses im Fernabsatz, vertraglich verpflichtet hat. Die Abholung betrifft i.d.R nur das Verfügungsgeschäft!


    PS: Es gibt KEIN Fernabsatzgesetz mehr, schonlange nicht mehr!


    EDIT: Eine Ausnahme wäre denkbar, wenn z.B. den AGB des Verkäufers zufolge der Kaufvertrag erst mit Auslieferung der Ware bzw. dann Übergabe der Ware im Lager zustande kommen soll.


    EDIT2: Nur ein Depp geht zum Rep!

    Hallo,



    vorweg: Ich habe momentan keine Zugriff auf alle relevanten mails, die Details werde ich später nachreichen. Erstmal kurz und chronologisch:


    Mitte März 2004: Ich kaufe eine neues PC-Komplettsystem bei Vobis von FSC, wobei FSC eine 2jährige Vor-Ort-Garantie verspricht. Eingebaut ist eine neue Grafikkarte der Fa. Radeon. Ein paar Tage später wird diese Karte ausgebaut, und in die Ecke gelegt.


    Mitte Mai 2004: Ich verkaufe die ausgebaute GraKa auf ebay unter Ausschluss sämtlicher Mängelhaftungsansprüche an eine Käuferin. Ich verpreche eine Rechnungskopie beizulegen, damit sich die Käuferin evtl. an FSC bzw. Vobis wenden kann. Ich sichere nicht zu, dass auf die Karte ein Garantieversprechen seitens FSC besteht.


    ........ der Kauf ist eine Katastrophe, die Verkäuferin extrem nervig, aber das tut nichts zur Sache, Auszüge der mails gerne auf Anfrage..............


    Ende Mai 2004: Karte ist gut angekommen, eingebaut, funktioniert einwandfrei.
    Ich trete der Käuferin sämtliche Ansprüche meinerseits ggü. Vobis (Mängelhaftung) und FSC (Herstellergarantie) bezgl. der GraKa ab. In den Vobis-AGB sowie den Garantiebedingungen der FSC findet sich jeweils kein Verbot der Abtretung solcher Ansprüche und auch keine Einschränkung der Garantie ggü. Dritten.


    September 2004: Mail von Käuferin, Karte schrott von heute auf morgen.
    Anrufe bei FSC: Garantie besteht nur auf das Komplettsystem und nicht auf die Karte einzeln (was für ein Widerspruch in sich :gpaul: ), eine Reparatur/ ein Austausch käme nur in Betracht, wenn die Karte wieder in das System des Erstkäufers eingebaut würde (sehr sinnvoll, sollte sie dann etwa nicht mehr defekt sein?) und dann dorthin ein Servicetechniker käme.


    Ok, man könnte es vielleicht so sehen, dass FSC nur 2 Jahre lang für die Funktionsfähigkeit der Karte einstehen will, solange Sie im ausgeliefertem System oder zumindest einem baugleichen eingesetzt wird. Daszu äußern sich
    die Garantiebedingungen aber nicht....


    Ich könnte mir nun tatsächlich von der Käuferin die defekte Karte schicken lassen, Treiber meiner Karte runter, meine Karte raus, defekte Karte rein, Treiber f. defekte Karte rauf, Techniker rein. Und? Ist mir zu riskant (Treiber schrotten System oder Karte raucht komplett ab) und außerdem nicht meine Pflicht.


    Und: Wahrscheinlich hält FSC mir dann vor, die Karte sei ja schon ausgebaut und in einem anderen System eingebaut gewesen, weswegen meien Garantieansprüche verfallen wären. Evtl. protokollieren die Anrufe uns Seriennummer mit.


    Hier der aktuelle mail-Verkehr der Dame mit FSC.




    Alles klar. Kompetente Antwort! Groß-/Kleinschreibung + Interpunktion kennen die wohl auch noch nicht. Ok, die Käuferin hat Garantie und Mängelhaftung verwurschtelt.


    Auf meinen Ratschlag meldete sich die Dame bei Vobis.


    Telefonisch wird sie wirsch abgewiesen und an FSC verwiesen. Vobis sei für Garantieprobleme bei FSC-Computer grdsl. nicht zuständig.


    Ich habe ihr jetzt nochmals empfohlen, an Vobis heranzutreten um Vobis zur Nacherfüllung aufzufordern. Sie soll das eingeschrieben tun, v.a. um die Einhaltung der Frist des § 476 BGB dokumentiert zu haben.


    -----------------------------------------------------------------------



    Was könnt ihr mir empfehlen? Hat in so einer Sache schon jemand posotive Erfahrungen gemacht?


    Danke!