Wenn du Vebraucher i.S.d. § 13 BGB bist, dann steht dir ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Der Verkäufer ist unzweifelhaft Unternehmer.
Nach einer Mindermeinung erfolgt der Vertragsschluss bei einer ebay Auktion gem. § 156 S.1, also im Rahmen einer Versteigerung. Dann wäre hier dein Widerrufsrecht gem. 312d IV Nr. 5 BGB ausgeschlossen. Da der Vk keinen entsprechenden passus in seinen AGB hat, würde ich diesbezüglich keine schlafenden Hunde wecken.
Die 14-tägige Frist des Widerrufes begann frühestens mit der Zustellung der Ware bei dir. Ich nehme mal an, die Ware war nicht vor 1.9. bei dir, insofern wäre ein heutiger Widerruf (per mail z.B.) noch nicht verfristet.
Du kannst ohne Angabe von Gründen widerrufen, musst also keineswegs auf die Mangelhaftigkeit des Players abstellen.
Im Fall eines Widerrufes trägt der Vk hier die Rücksendekosten voll, da Kaufpreis größer 40€. Wer die ursprünglichen Portokosten zu tragen hat, geht aus dem Gesetz nicht eindeutig hervor, ist dementsprechend umstritten. Bezüglich der NN-Kosten brauchst du dir ohnehin kein Hoffnunf machen, da dies keine Kosten des Versandes sonder Kosten für die Erbringung deiner Leistung darstellen.
Du hast die Sache wie ein Eigentümer in Gebrauch genommen, es finden sich Gebrauchsspuren und sogar Beschädigungen am Player, die nicht mehr allein auf eine Prüfung der Kaufsache zurückzuführen sind.
Insofern könntest du dem Vk zum Wertersatz verpflichtet sein.
Grdsl. muss der Schuldner beim Rücktritt keinen Wersersatz leisten, wenn die Verschlechterung der Kaufsache allein auf eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme zurückzuführen ist (vgl. § 346 II 1 Nr. 3 Hs. 2 BGB).
Abweichend hiervon ist der Rückgewährschuldner jedoch auch bei durch bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme entstandener Verschlechterung zum Wertersatz verpflichtet, wenn er spätestens bei Vertragsschluss auf diese Rechtsfolge und auf eine Möglichkeit, dies zu vermeiden, hingewiesen wurde (vgl. § 357 III 1 BGB).
Du wurdest zwar durch die AGB des Vk auf die Rechtsfolge des Wertersatzes hingewiesen, jedoch nicht auf eine Möglichkeit, diese Folge zu vermeiden, etwa also darauf, die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch zu nehmen.
Der Vk sollte dich also nicht auf Zahlung von Wertersatz in Anspruch nehmen können...
Kleiner Tipp am Rande: Man sollte sich AGB und Widerrufsbelherung einfach mal vor dem Kauf durchlesen ![]()