Beiträge von booner
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Noch ein Versuch:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…ory=36118&item=7903411461
0160/91700989
Hab mal angerufen, geht aber keiner hin. Hätte ihn gerne mal nach dem 7610 gefragt :p
Ruft man die Mailbox direkt an, nennt sich eine Kinderstimme "scream":D Selbst Baujahr 88 müsste doch mittlerweile im Stimmbruch sein. -
Zitat
Original geschrieben von galahad13
boonerNa Bad Homburg ist ja bei mir um die Ecke, nur das er offensichtlich das Auto im Kreis Reutlingen gekauft hat und dann weiterverscherbelt hat.
Denke nicht, daß er ein HG-Schild draufgemacht hat. Aber die Adresse kann man evtl überprüfen.
Du hast Recht:
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ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von Stefa.Frank
HAllo,wenn ich was bei ebay in den USA kaufen will, muss ich mich dannextra registrieren, oder geht meine Deutschland Registrierung?
Danke
MFG
Stefan
Da geht dein deutscher Account. Du kannst dich damit bei allen ebay Dependancen einloggen und auf die jeweiligen Angebote bieten.
Manche Kategorien sind aber für Interessenten aus betimmten Ländern wegen nationaler gesetzlicher Regelungen nicht erreichbar. So kannst du bei ebay.com
auf gewisse Militaria-kategorien (3. Reich etc.) nicht zugreifen.Das wird allerdings nur über die Landeskennung des Browsers verwirklicht, ist also leicht manipulierbar.
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Zitat
Original geschrieben von kingpin166
Na toll.
Es handelt sich zwar "nur" um ca 23 €+ Versandkosten und Verpackungskosten, aber ich sehe es nicht ein, dass ich jetzt ein kaputtes Netzteil zurückbekomme und dann GLS noch nicht mal zahlen will.
Angenommen die haben das Netzteil feucht gelagert oder so dermaßen geschüttelt, dass da ne Verbindung abgegangen ist, dann ist die Verpackung aber nicht beschädigt. Wär wohl ein wenig dreist.Soll ich mir erstmal das Netzteil wieder zurückschicken lassen ? Unter Vorbehalt oder so ? Ich will niemandem etwas unterstellen, aber ich kann von hieraus nicht überprüfen, ob die Aussage des Käufers stimmt oder er nur von mir den Kaufpreis haben will und dann ein heiles Netzteil behält.
Nein, erstmal nichts zurücknehmen.
Wenn der Käufer der Meinung ist, es liegt ein Transportschaden vor, dann soll ER mit einem von dir zur Verfügung gestellten Einlieferungsnachweis, dem Netzteil und der Verpackung bei GLS einlaufen und den Schaden reklamieren.
Sollte sich GLS querstellen, und behaupten, nur der Versender könne GLS in Anspruc nehmen, dann soll er noch ein HGB einpacken und GLS den § 421 I 2 daraus vorlesen.
Du bist, sofern du nicht unternehmerisch auf ebay tätig bist, mit der dokumnetierten Ablieferung der Kaufsache an den Frachtführer aus dem Schneider (vgl. § 447 I BGB).
Hast du eventuelle die Seriennummer des Netzteils dokumentiert?
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Re: Netzteil defekt angekommen - Was nu ?
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von kingpin166
Hallo,ich habe bei ebay mein Chieftec Netzteil versteigert, was ich bis dato auch noch in meinem PC hatte. Dieses Netzteil habe ich dann 2 Tage vor der Auktion gegen mein neues ausgetauscht und es in einen anderen PC gesteckt um etwas zu probieren. Das Netzteil lief einwandfrei. Dafür habe ich einen Zeugen, der dabei war.
Nach der Auktion habe ich es dann schön sauber verpackt, habe ebenfalls nen Zeugen dafür. Paketband drum und ab zum GLS Store. Dort habe ich das Paket dann am 02.09.2004 aufgegeben. Da es ein Donnerstag war kam es erst heute 06.09.2004 bei dem Käufer an.Dieser schreibt mir nun, dass das Netzteil defekt sei und ich dieses in der Auktion nicht erwähnt hätte. Er möchte jetzt mein weiteres Vorgehen wissen.
Ja, die Frage ist was mache ich jetzt ? Immerhin hat das Netzteil bei mir funktioniert und das kann ich sogar belegen. Also entweder ist der Käufer zu doof ein Netzteil anzuschliessen oder es ist beim Transport geschmissen worden.
Ich habe natürlich keine Lust das Netzteil irgendwie auf meine Kosten zurückschicken zu lassen und auf den Kosten sitzen zu bleiben.Soll ich mich nun quer stellen und darauf pochen, dass ich Zeugen habe oder muss ich jetzt zu GLS oder sonstwie ?
Hab schliesslich keine Lust ne schlechte Bewertung abzubekommen, die dann nicht gerechtfertigt ist.Thx
GLS wird nur zahlen, wenn die Umverpackung beschädigt war, dies bei Annahme durch den Zusteller vermerkt wurde und die Ware insgesamt gegen Beschädigung ausreichend geschützt verpackt war.
Sonst könnte ja jeder seinen Schrott verschicken, und anschließend den Paketdienst für die "Beschädigung" haftbar machen.
Da du weisst, dass das Netzteil bei dir einwandfrei funktionierte, und du hierfür auch einen Zeugen hast, würde ich es darauf ankommen lassen.
Vor Gericht muss nämlich der Käufer den Beweis führen, dass das Netzteil schon bei dir fehlerhaft war, solange es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt.
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Zitat
Original geschrieben von galahad13
Nein nicht unbedingt, es ist sicher nur die Autonummer des letzten Halters.Nicht alle Städte oder Kreise in Deutschland haben RT auf dem Kennzeichen stehen.
Aber des Ex-Besitzer wird vielleicht die Adresse und den Namen des Käufers haben.
Ich denke schon, dass das Kfz auf den gesuchten Verkäufer zugelassen war:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…gory=9880&item=7915523649
Natürlich könnte er auch Bildmaterial vom Vorbesitzer verwendet haben, was ich aber angesichts der Detailfotos von den Felgen
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…ory=28647&item=7915525148
weniger glaube.
Evtl. hat er jedoch dass Kft in Stellvertetung verkauft, aber dann sollte er auch zurückverfolgbar sein.
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Zitat
Original geschrieben von cougar76
Die Überweisung ging direkt an ihn.Sehr gut. Sonst wäre es noch verzwickter
Zitat
Der Käuferschutz von ebay zahlt doch nur bis zu 200€ aus, abzüglich 25€ Selbstbeteiligung, also 175€
Weisst du wie lange das dauert?Ach so, ich dachte, das Ganze wäre auf 25€ Selbstbeteiligung beschränkt. Dann hast du natürlich Recht. Wie lange es dauert, keine Ahnung. Aber bestimmt lange...
Zitat
Woher hast du denn das Nummerschild :apaul:Von seinem krasssen Siebner:
Zitat
ps: Führt wohl nichts an einer Strafanzeige vorbei.Jup. Seine Identität solltest du jetzt haben

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Re: Kann der mir was?
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Spindrifter
Hallo TT,habe vor einigen Wochen diesen Artikel versteigert:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…ory=22098&item=5714413235
Käufer zufrieden, ich zufrieden, schöne Transaktion, positive Bewertungen auf beiden
Seiten.
Jetzt schreibt der mir ne Mail und sagt, er habe ein Premiere Abo abgeschlossen, und
könnte die gebuchten Sender mit dieser Linux-Dbox nicht gucken. Ob ich denn die beiligende Original-CD noch hätte, auf der die ursprüngliche Beta-Research Software noch mit drauf sei...Habe ich natürlich nicht, weil ich das Ding wie beschrieben selbst bei ebay ersteigert hab, da war schon linux drauf

War aber auch in der Beschreibung drauf hingewiesen. Gut seine reklamail war sehr höflich formuliert, und ich hab jetzt mal genauso höflich geantwortet und ihm Links genannt, unter denen er sich über das Linux-Update auf der D-Box II informieren kann und auch wichtige Tools downloaden kann - muss er sich damit zufrieden geben oder kann er begründet meckern?
Wäre dankbar für ne Einschätzung, vielleicht sogar von booner, da der ja scheinbar hier der TT haus und hof-Jurist ist

Danke für alle Komments
Grüße
Spin
Hab dein post erst jetzt gesehen...
Also, das ist gar nicht so einfach, da man wohl auch viel technisches Hintergrundwissen zu Premiere braucht (das ich nicht habe).
Ich würde hier auch gar nicht auf den Lieferumfang abstellen (woraus er natürlich keinen Anspruch auf die Original-CD ableiten kann; ist denn bei einer [originalen] D-Box überhaupt eine CD mit dabei?), vielmehr könnte die von dir verkaufte D-Box sachmangelbehaftet sein, weil sie betimmte digitale Programme nicht empfangen kann. Der Käufer möchte diesen "Fehler" durch Selbstvornahme beheben, wozu er diese CD benötigt.
Hier könnte man lang und breit diskutieren, ob und wenn, nach welcher Vorschrift des §434 BGB, ein Sachmangel vorliegt. Dazu bräcuhte ich aber mehr Informationen, ich weiss z.B. nicht, ob die D-Box nicht so eine Art Exclusivmarke von Premiere ist, von daher i.d.R. auch für den Empfang aller Programme geeignet sein müsste.
Das können wir uns aber sparen, denn du hast dich in deinem Angebot wirksam von der Sachmangelhaftung freigezeichnet.
Um Nacherfüllungsansprüche aus Sachmängelhaftung ggü. dir geltend machen zu können, müsste der Käufer den Nachweis führen, dass dir der "Fehler", so es denn übrehaupt ein Sachmangel ist (s.o.), bekannt war und von dir im Angebot arglistig verschwiegen wurde.
Solche Ansprüche bestünden auch dann, wenn du eine Beschaffenheitsgarantie für die D-Box übernommen hast. Das hast du IMHO aber nicht.
Ich würde an deiner Stelle freundlich damit argumentieren, dass es sich bei der verkauften D-Box softwareseitig um einen "Exoten" handelt, und der Käufer sich vor dem Kauf eben besser hätte informieren müssen bezgl. der Kompatibilität der zu veränderten D-Box zu dem Programmangebot von Premiere. Dann wäre ihm der "Mangel" evtl. auch nicht unerkannt geblieben...
Somit bist du wahrscheinlich fein raus.