Beiträge von booner


    Da geht dein deutscher Account. Du kannst dich damit bei allen ebay Dependancen einloggen und auf die jeweiligen Angebote bieten.


    Manche Kategorien sind aber für Interessenten aus betimmten Ländern wegen nationaler gesetzlicher Regelungen nicht erreichbar. So kannst du bei ebay.com
    auf gewisse Militaria-kategorien (3. Reich etc.) nicht zugreifen.


    Das wird allerdings nur über die Landeskennung des Browsers verwirklicht, ist also leicht manipulierbar.

    Zitat

    Original geschrieben von kingpin166
    Na toll.
    Es handelt sich zwar "nur" um ca 23 €+ Versandkosten und Verpackungskosten, aber ich sehe es nicht ein, dass ich jetzt ein kaputtes Netzteil zurückbekomme und dann GLS noch nicht mal zahlen will.
    Angenommen die haben das Netzteil feucht gelagert oder so dermaßen geschüttelt, dass da ne Verbindung abgegangen ist, dann ist die Verpackung aber nicht beschädigt. Wär wohl ein wenig dreist.


    Soll ich mir erstmal das Netzteil wieder zurückschicken lassen ? Unter Vorbehalt oder so ? Ich will niemandem etwas unterstellen, aber ich kann von hieraus nicht überprüfen, ob die Aussage des Käufers stimmt oder er nur von mir den Kaufpreis haben will und dann ein heiles Netzteil behält.



    Nein, erstmal nichts zurücknehmen.


    Wenn der Käufer der Meinung ist, es liegt ein Transportschaden vor, dann soll ER mit einem von dir zur Verfügung gestellten Einlieferungsnachweis, dem Netzteil und der Verpackung bei GLS einlaufen und den Schaden reklamieren.


    Sollte sich GLS querstellen, und behaupten, nur der Versender könne GLS in Anspruc nehmen, dann soll er noch ein HGB einpacken und GLS den § 421 I 2 daraus vorlesen.


    Du bist, sofern du nicht unternehmerisch auf ebay tätig bist, mit der dokumnetierten Ablieferung der Kaufsache an den Frachtführer aus dem Schneider (vgl. § 447 I BGB).


    Hast du eventuelle die Seriennummer des Netzteils dokumentiert?

    Re: Netzteil defekt angekommen - Was nu ?



    GLS wird nur zahlen, wenn die Umverpackung beschädigt war, dies bei Annahme durch den Zusteller vermerkt wurde und die Ware insgesamt gegen Beschädigung ausreichend geschützt verpackt war.


    Sonst könnte ja jeder seinen Schrott verschicken, und anschließend den Paketdienst für die "Beschädigung" haftbar machen.


    Da du weisst, dass das Netzteil bei dir einwandfrei funktionierte, und du hierfür auch einen Zeugen hast, würde ich es darauf ankommen lassen.


    Vor Gericht muss nämlich der Käufer den Beweis führen, dass das Netzteil schon bei dir fehlerhaft war, solange es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt.

    Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Nein nicht unbedingt, es ist sicher nur die Autonummer des letzten Halters.


    Nicht alle Städte oder Kreise in Deutschland haben RT auf dem Kennzeichen stehen.


    Aber des Ex-Besitzer wird vielleicht die Adresse und den Namen des Käufers haben.


    Ich denke schon, dass das Kfz auf den gesuchten Verkäufer zugelassen war:


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…gory=9880&item=7915523649


    Natürlich könnte er auch Bildmaterial vom Vorbesitzer verwendet haben, was ich aber angesichts der Detailfotos von den Felgen


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…ory=28647&item=7915525148


    weniger glaube.


    Evtl. hat er jedoch dass Kft in Stellvertetung verkauft, aber dann sollte er auch zurückverfolgbar sein.

    Zitat

    Original geschrieben von cougar76
    Die Überweisung ging direkt an ihn.


    Sehr gut. Sonst wäre es noch verzwickter :D


    Zitat


    Der Käuferschutz von ebay zahlt doch nur bis zu 200€ aus, abzüglich 25€ Selbstbeteiligung, also 175€ :rolleyes:
    Weisst du wie lange das dauert?


    Ach so, ich dachte, das Ganze wäre auf 25€ Selbstbeteiligung beschränkt. Dann hast du natürlich Recht. Wie lange es dauert, keine Ahnung. Aber bestimmt lange...


    Zitat


    Woher hast du denn das Nummerschild :apaul:


    Von seinem krasssen Siebner:



    Zitat


    ps: Führt wohl nichts an einer Strafanzeige vorbei.


    Jup. Seine Identität solltest du jetzt haben :D

    Re: Kann der mir was?




    Hab dein post erst jetzt gesehen...


    Also, das ist gar nicht so einfach, da man wohl auch viel technisches Hintergrundwissen zu Premiere braucht (das ich nicht habe).


    Ich würde hier auch gar nicht auf den Lieferumfang abstellen (woraus er natürlich keinen Anspruch auf die Original-CD ableiten kann; ist denn bei einer [originalen] D-Box überhaupt eine CD mit dabei?), vielmehr könnte die von dir verkaufte D-Box sachmangelbehaftet sein, weil sie betimmte digitale Programme nicht empfangen kann. Der Käufer möchte diesen "Fehler" durch Selbstvornahme beheben, wozu er diese CD benötigt.


    Hier könnte man lang und breit diskutieren, ob und wenn, nach welcher Vorschrift des §434 BGB, ein Sachmangel vorliegt. Dazu bräcuhte ich aber mehr Informationen, ich weiss z.B. nicht, ob die D-Box nicht so eine Art Exclusivmarke von Premiere ist, von daher i.d.R. auch für den Empfang aller Programme geeignet sein müsste.


    Das können wir uns aber sparen, denn du hast dich in deinem Angebot wirksam von der Sachmangelhaftung freigezeichnet.


    Um Nacherfüllungsansprüche aus Sachmängelhaftung ggü. dir geltend machen zu können, müsste der Käufer den Nachweis führen, dass dir der "Fehler", so es denn übrehaupt ein Sachmangel ist (s.o.), bekannt war und von dir im Angebot arglistig verschwiegen wurde.


    Solche Ansprüche bestünden auch dann, wenn du eine Beschaffenheitsgarantie für die D-Box übernommen hast. Das hast du IMHO aber nicht.


    Ich würde an deiner Stelle freundlich damit argumentieren, dass es sich bei der verkauften D-Box softwareseitig um einen "Exoten" handelt, und der Käufer sich vor dem Kauf eben besser hätte informieren müssen bezgl. der Kompatibilität der zu veränderten D-Box zu dem Programmangebot von Premiere. Dann wäre ihm der "Mangel" evtl. auch nicht unerkannt geblieben...


    Somit bist du wahrscheinlich fein raus.