Beiträge von booner


    Du solltest das auch nicht als persönlichen Angriff auffassen. Es war nämlich gar keiner :D


    Es ist einfach zu verzwickt, um eine klare Lösung ohne Nachteile zu finden.
    Ich warte jetzt erst mal ab, vielleicht komm ja gar kein Geld....

    Zitat

    Original geschrieben von Mariposa
    Habe den Thread nur überflogen, möchte aber anmerken, dass es auch in armen Ländern wie Rumänien und Bulgarien Leute gibt, die Geld haben oder bereit sind, für ein begehrtes Teil eine hohe Summe auszugeben.


    Das glaube ich auch. Vielleicht ist es ja der oben angesprochene Prof. :D


    Zitat


    Gibt es eigentlich noch die Postanweisung? Also das Ding, wo man das Geld bar am Schalter abholen kann? Wenn ja, wäre das doch eine gute Möglichkeit.


    Kostet bestimmt extra. Und vereinbart war ausdrücklich Vorkasse per Einmalzahlungs durch Überweisung.


    Zitat


    Falls es bei der Überweisung bleiben sollte, würde ich auf eine Bestätigung des Überweisers drängen, dass das Geld für Ware x für Käufer y ist, und das der Betrag genau stimmt. Vielleicht reicht ja schon ein passender Verwendungszweck? :confused: .


    Naja, sollte er Zugang zu einem fremden Onlinebanking haben, dann kann er den Verwendungszweck auch beliebig gestalten...


    Ach da fällt mir was auf: Der genannnte gleichnamige Prof. arbeitet laut google mit Kathrein zusammen (Firmensitz i.d.N.v. Rosenheim). Dann sucht er sich bestimmt da in der Nähe auch Freunde... Ich will ein happy end :p



    Ich bin doch kein Wohlfahrtsverein?
    Die Nachteile der NN-Geschichte hatten wir weiter oben schon.


    Und wieso soll ich noch für einen Fehler aufkommen, den der Käufer gemacht hat?
    Ebay macht auch einen Fehler, und lässt den Rumänen bei mir bieten.
    Dann macht die Bank einen Fehler, und führt eine Überweisung aufgrund eines gefälschten Auftrages aus. Lauter Diletantten :D

    Re: Verkauf von fremdem Eigentum ? Was tun ?



    Das ist wohl eher ein zwischenmenschliches als eine rechtliches Problem.
    Natürlich ist der Typ noch Eigentümer seiner Sachen.


    Deine Bekannte hat momentan nur den unmittelbaren Besitz an den Sachen. Sie hat jedoch niemals Eigentum daran erlangt.


    Eine Übereignung an einen Dritten ist daher nur im Rahmen des gutgläubigen Eigentumerwerbs nach §§ 932 ff. BGB möglich. Gem. § 932 I 1 BGB kann der Erwerber auch Eigentum vom Nichtberechtigten (= deiner Bekannten) erlangen, ausser wenn er sich nicht im guten Glauben befand (d.h., er beispielsweise Kenntnis davon hatte, dass deine Bekannte gar nicht Eigentümerin der zu verkaufenden Sachen ist oder seine diesbezüglich Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht). Dank ebay sollte die Bösgläubigkeit schon Seltenheitswert haben...


    Allerdings ist ein gutgläubiger Erwerb des Eigentums an Sachen ausgeschlossen, die gestohlen worden oder verlorengegangen sind und ebenfalls nicht bei Sachen, die dem Eigentümer "sonst abhanden gekommen" sind.


    Gestohlen und verloren scheiden hier aus.
    Sonst abhanden gekommen i.S.v. § 935 I BGB sind die Sachen ebenfalls nicht, da dem Eigentümer den unmittelbaren Besitz an den Sachen nicht unfreiwillig verloren hat (er wurde ja nicht aus der Wiohnung gescmissen, oder?) sondern frewillig aufgab.


    Deine Bekannte könnte rechtlich gesehen die Sachen also an einen Dritten verkaufen, und wenn dieser gutgläubig ist, auch wirksam übereignen.


    Ob Sie das in der Praxis machen sollte, ist die andere Frage.


    Das wird sich der gute Mann nicht ohne weiteres gefallen lassen und muss er auch nicht.


    Diese "Entsorgungsprobleme" sind leider nicht ohne :D


    Ähm, ich bin aber auch nur Verkäufer und kein Babysitter...


    Der Verkauf dürfte sich nach deutschem Recht richten, da ich als Verkäufer den vertragstypischen Teil erfülle und einen deutschen Wohnsitz habe. Muss da noch mal einen Blick ins EBGB werfen.
    Da ich nicht unternehmerisch tätig bin, ist alles was nach der (beim Postpaket ja ausreichend dokumnetierten) Ablieferung beim Frachtführer mit der Kaufsache geschieht das Problem des Käufers.
    Und als einzigen Frachtführer akzeptiere ich (und der Käufer ja auch) DHL innerhalb Deutschlands. Dann hol ich mir zum Einpacken einen Zeugen und mach Fotos.


    Und überhaupt: Meinst du ein Betrüger zieht mich ohne weiteres vor den Kadi?
    Verkehrte Welt?

    Zitat

    Original geschrieben von flori-joe
    Das wird ja immer verzwickter!
    An dieser sog. Überweisungsrückfrage kommst Du da sicher nicht vorbei. (weißt Du mittlerweile was die kostet, würde mich auch mal interessieren?)
    Aber wenn die klar geht und Du die Ware als Paket und damit nachweisbar an die vom Käufer genannte Adresse schickst, kann doch eigentlich nix passieren, oder?


    So sehe ich das auch. Wenn die Überweisung wasserdicht ist, die Adresse in Ulm existent und Kontakt zum Überweisenden hergestellt werden kann, was soll dann noch schief gehen? V.a. bin ich mit den 120€ sehr zufrieden und weiss nicht, ob ich nochmal soviel bekomme...


    Wie erwartet, yahoo.com bringt nicht viel:


    206.190.39.154 US UNITED STATES CALIFORNIA SUNNYVALE YAHOO! BROADCAST SERVICES INC

    Kurz OT:


    Kann mir hier jemand bitte den URL nennen, wo ich die IP aus dem Header der mails lokalisieren kann? Wie heisst das Teil? IP Localisator?



    Macht das bei einer yahoo.com mail Adresse überhaupt Sinn?


    Langsam spricht mir der Herr Rumäne nämlich zu gut deutsch. Er hat mir gerade nochmal die Versandadresse bestätigt und grüsst mit "mfG".

    Zitat

    Original geschrieben von Anja Terchova
    Wen du ganz sicher sein wilst, dan ruf mal bei der Adresse in Augsburg an und frag nach wan du das liefern solst, dan wuerden die das bestimt sagen, wen sie den Kaeufer nicht kenen


    Dann wär der Käufer aber schön blöd, wenn er mit dem Sendungsempfänger nicht unter einer Decke steckt. Was soll ihm die ganze Geschichte dann bringen?

    Zitat

    Original geschrieben von Vampyre
    Wenn etwas schiefgeht wird jeder behaupten er hat seinen Teil erfüllt, sie werden sich gegenseitig beschuldigen, der Käufer ist fein aus dem Schneider, weil ja schon was unterwegs schiefgegangen ist, sprich die Schuld kann nicht bei ihm liegen und du bleibst auf den Schaden sitzen. Vielleicht ist das nur meine skeptische Natur, und ich spiele hier Advocatus Diaboli, aber bei 3 Mittelmännern hast du ein verdammt hohes Risiko, ich hoffe das ist dir klar. So nach dem Motto: "Wieso einfach, wenns auch kompliziert geht?" ;)


    Den Schadenseintritt versuche ich ja gerade zu verhindern, indem ich die Überweisung auf Herz und Nieren prüfen lasse, mir mit dem Verschicken Zeit lasse (jeder macht mal Urlaub :p ) und versuchen werde, den Auftraggeber der Überweisung zu kontaktieren...



    Oder meinst du dass der Käufer behaupten wird, das Paket hätte ihn nie erreicht und die transylvanische Schlägertruppe um Graf Dracula losschickt?


    Ich werde ihn natürlich darauf hinweisen, dass die Kaufsache mit der Aufgabe bei der Post meine Risikosphäre verlässt und er als Käufer allein für den weiteren (weiten) Weg der Sendung verantwortlich ist.