Beiträge von booner

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    Original geschrieben von Koelly

    Jura scheint in Passau wirklich irre schwer zu sein! Alle Juristen in spe die ich dort kennengelernt habe, wollen oder haben auch schon zu anderen Unis in den Norden wechseln, weil Passau in Jura & BWL anscheinend neue Maßstäbe setzt.


    Um mal beim Vergleich Jura München-Passau zu bleiben:


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass Jura in Passau deutlich härter als in München ist. V.a., wer im Studium schon solche Probleme mit Jura hat, dass er deswegen die Uni wechselt, braucht sich ohne 180°-Drehung nicht zum Examen anzumelden...


    Oder meintest du, dass, wie von altobelli schon agesprochen, die Juristen in spe aus Passau in ein anderes Bundesland wechseln, um dort ein (einfacheres :D) Staatsexamen abzulegen?

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    Original geschrieben von martin
    gekündigt haben wir nicht, nur dem mitarbeiter der hotline beim angebot der verlängerung (sollte zuerst 43,- kosten) mitgeteilt, daß wir premiere nicht weiter nutzen möchten. ein schreiben mit den konditionen des neuen vertrages für 18,- haben wir trotz mehrfachem nachfragen nicht erhalten, mittlerweile weiß ich jetzt auch warum wenn es das paket angeblich nicht gibt.


    Und eben deswegen - weil nie wirksam gekündigt wurde - hat sich die (Mindest-)Vertragslaufzeit wohl automatisch verlängert.


    Euer außerordentliches Kündigungsrecht wegen Preisanhbeung habt ihr auch nicht ausgeübt.


    Somit besteht weiterhin ein Vertrag, der erstmals zum Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden kann.


    Deshalb hat Premiere auch einen Anspruch auf Zahlung dew vertraglich vereinbarten Entgelts.


    Dass euch mehrfach nur 18€ p.m. berechnet wurde für das "große" Paket ist auch keine Argumentationsgrundlage, da ja 18€ gleichzeitig der reguläre Preis für das "kleine" Paket ist und es wohl ein Ding der Unmöglichkeit ist, nachzuweisen, dass ihr über einen längeren Zeitraum für 18€ tatsächlich das "große" Paket erhalten habt...


    Wie hoch ist denn der strittige Betrag?

    Bissal früh für soviel Text :D


    Ich kenne Premiere nicht persönlich, denke aber dass dort bei einem Abo ein Vertrag mit Mindestlaufzeit von xx Monaten und einer Selbstverlängerungklausel der Mindestlaufzeit bei nicht fristgemäßer Kündigung geschlossen wird. (Änhlich wie ein Mobilfunkvertrag)


    Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Premiere wird die Kündigung wohl der Schriftform bedürfen.


    Ich konnte nich herauslesen, dass jemals von eurer Seite schriftlich gekündigt wurde. Somit bedarf es seitens Premiere auch nicht des Nachweises einer wirksamen Verlängerung der Mindestlaufzeit, da sich diese wahrscheinlich durch die nicht erfolgte Kündigung automatisch verlängert hat.


    Sollte Premiere den Preis für die vertraglich vereinbarte Leistung erhöhen, steht deinem Vater natürlich ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Dieses Recht
    wird duch AGB von Premiere zeitlich eingeschränkt worden sein (i.d.R. 4 Wochen nach Inkenntnissetzung von der Erhöhung).


    Eine fristgemäße außerordentliche Kündigung in Schriftform ist wohl auch nicht erfolgt.


    Weiterhin hast du keinerlei stichfeste Beweise über die Absprachen mit dem Hotliner. Hast du noch einen Namen?
    Sowas immer schriftlich machen, bzw. schriftliche Bestätigung abwarten.


    Dann habt Ihr die Transaktion ja doch schon durchgeführt und euch über die Rückabwicklung wohl nicht wirklich geeinigt :)


    Du schreibst nicht, warum der Kauf rückabgewickelt werden soll.


    Sollte der Käufer wegen Nichtgefallen zurücktreten wollen, oder weil er sich "verkauft" hat, und ihm der Verkäufer freiwillig den Rücktritt ermöglichen, dann ist m.E. der Verkäufer so zu stellen, als hätte der Kauf nie stattgefunden.


    D.h., der Käufer schickt die Ware auf seine Kosten zurück und erstattet die angefallenen Ebay-Gebühren Zug um Zug gegen Rücküberweisung des Kaufpreises.


    Im Falle eines Rücktritts wegen Mängeln oder eines sonstigen Grundes, welcher aus einem Fehlverhalten des Verkäufers resultiert (etwa falsche Beschreibung oder andere Sache geliefert) muss der Verkäufer die Rücksendkosten tragen.


    Musst also mehr Angaben machen...