Beiträge von booner

    Zitat

    Original geschrieben von Gunn
    Du hast doch nichts zu befürchten, da du das Geld ja eh noch nicht überwiesen hast und in der Bringschuld bist. D.h. entweder Kohle oder Camera.


    Ähm: Sollte ein wirksamer Kaufvertrag über die Kamera vorliegen, und kein Widerrufsrecht für den OP (mehr) bestehen (etwa weil der Kauf im Rahmen des normalen Auktionsformates zustand kam oder ein Widerruf bereits verfristet wäre), dann kann er nicht ohne weiteres die Kamera zurückschicken / -bringen und gut ist, sondern dann hat er sich (unwiderruflich) verpflichtet, dem Vk den Kaufpreis zu bezahlen.


    Auch wenn die Kamera sachmangelbehaftet ist, kann er diese nicht einfach zurückschicken und sagen ich zahl nicht.


    Ich weiss zwar nicht, warum sich hier der Vk auf erst Ware - dann Geld eingelassen hat, aber an der Zahlungspflicht des Käufer ändert dies erstmal nichts...

    Bitte nicht immer die Begriffe wild durcheinanderwürfeln.


    Es gibt (auch) bei Fernabsatzgeschäften kein gesetzliches "Umtausch-" oder "Rückgaberecht", sondern i.d.R. nur ein gesetzliches Widerrufsrecht, welches ggf. durch ein Rückgaberecht ersetzt werden kann.


    Sonst blickt hier keiner mehr durch...


    Nein, das hier wäre die richtige Hausnummer.


    We eine eidesstattliche Versicherung falsch abgibt, begeht keinen Meineid (dessen Strafbarkeit sich aus § 154 StGB ergibt), sondern eine "falsche Versicherung an Eides statt". Dieses Verhalten ist wiederum in § 156 StGB mit Strafe bedroht.


    Vorliegend ist aber kein Raum für eine Strafbarkeit des Bekannten des OP aus § 156 StGB, da der Paketdienst -egal welcher- keine "zuständige Behörde" iSd § 156 StGB ist.


    Das heisst aber nicht, dass dessen Mogelei nicht von anderen Normen unter Strafe gestellt ist...

    Re: Umtausch-Recht bei Ebay-Kauf




    Wenn dein Ausdruck "Händler" so auszulegen ist, dass du bei einer im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit auf ebay handelnden Person gekauft hast, und du weiterhin den Kauf unter Nutzung der Sofortkaufoption bzw. eines reinen Sofortkaufes in deiner Eigenschaft als Verbaucher getätigt hast, dann steht dir unzweifelhaft ein gesetzliches Widerrufsrecht (i.d.R. 14 Tage lang ab Wareneingang) aus §§ 312d, 355 BGB zu.


    Ohne den Benutzernamen des Verkäufer oder gleich den Link zu dem von dir gneutzten oder einem identischen Angbeot wird man dir nicht konkret antworten können.


    Wenn du im normalen Auktionsformat also gegen Höchstgebot gekauft hast, ist das Bestehen eines Widerrufsrechts umstritten.


    Sollte dir ein Widerrufsrecht zustehen, dann kannst du ohne Angaben von Gründen deine Kaufannahme widerrufen. Ob die gelieferte Cam mangelhaft ist, ist Nebensache.


    Vorausgesetzt, der Kaufpreis der Kamera war >40€, dann muss der Unternehmer die Kosten der Rücksendung tragen. Versende nicht ohne vorherige Rücksprache unfrei!
    Die ursprünglichen Portokosten wirst du wolh nicht ersetzt bekommen, da diese Unklarheit im Gesetz m.W. immer noch nicht gerichtlich eindeutig geklärt wurde.




    EDIT: Dieses Angebot war es aber nicht?