Re: Umtausch-Recht bei Ebay-Kauf
Zitat
Original geschrieben von air.jordan23
Hallo zusammen!
Ich habe da folgende Frage:
Vor kurzem habe ich bei Ebay von einem Händler eine Digi-Cam ersteigert.
Als ich das Gerät in den Händen halte, fällt mir zum einen eine Material-Unebenheit am Gehäuse auf und zum anderen stelle ich fest, dass das Gerät zwar Video mit Tonaufzeichnung beherrscht, ebenso wie die Möglichkeit, Kommentare zu Fotos aufzuzeichen, aber eine Diktier-Funktion für längere Sprachaufzeichnungen fehlt leider.
Steht mir als Ebay-Käufer auch in diesem Falle ein 2-wöchiges Umtausch-Recht zu?
Wenn ja, wer trägt dann die Porto-Kosten? Unfrei kann man solch ein Paket doch nicht versenden, oder?
Danke schon mal für eure Hilfe.
Greg
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Wenn dein Ausdruck "Händler" so auszulegen ist, dass du bei einer im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit auf ebay handelnden Person gekauft hast, und du weiterhin den Kauf unter Nutzung der Sofortkaufoption bzw. eines reinen Sofortkaufes in deiner Eigenschaft als Verbaucher getätigt hast, dann steht dir unzweifelhaft ein gesetzliches Widerrufsrecht (i.d.R. 14 Tage lang ab Wareneingang) aus §§ 312d, 355 BGB zu.
Ohne den Benutzernamen des Verkäufer oder gleich den Link zu dem von dir gneutzten oder einem identischen Angbeot wird man dir nicht konkret antworten können.
Wenn du im normalen Auktionsformat also gegen Höchstgebot gekauft hast, ist das Bestehen eines Widerrufsrechts umstritten.
Sollte dir ein Widerrufsrecht zustehen, dann kannst du ohne Angaben von Gründen deine Kaufannahme widerrufen. Ob die gelieferte Cam mangelhaft ist, ist Nebensache.
Vorausgesetzt, der Kaufpreis der Kamera war >40€, dann muss der Unternehmer die Kosten der Rücksendung tragen. Versende nicht ohne vorherige Rücksprache unfrei!
Die ursprünglichen Portokosten wirst du wolh nicht ersetzt bekommen, da diese Unklarheit im Gesetz m.W. immer noch nicht gerichtlich eindeutig geklärt wurde.
EDIT: Dieses Angebot war es aber nicht?